YACHT
· 25.05.2024
Liebe Leserinnen und Leser,
die Kontrollen im Rahmen der „Maritime Safety Days“, die jedes Jahr von der Wasserschutzpolizei in den nördlichen Bundesländern durchgeführt werden, sind gewiss eine sinnvolle Maßnahme, um Segler und Motorbootfahrer für die Einhaltung der gültigen Gesetze zu sensibilisieren. Von der Sicherheit auf dem Wasser profitieren wir schließlich alle. Und dass der Normalbürger nur auf Bußgelder reagiert, ist auch bekannt.
Nun waren die Kollegen vom NDR bei einer Kontrollfahrt auf der Jade vor Wilhelmshaven mit an Bord, und was sie zu berichten hatten, schreit geradezu nach einer lebhaften Diskussion. Der durchaus freundliche Beamte erklärt dem verdutzten Skipper einer kleinen Fahrtenyacht, dass dieser eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, weil sein Segelboot weder mit einem Namen noch mit einem Heimathafen versehen ist. Dafür sollen schon mal 50 Euro fällig werden. Wie bitte?
Aber es kommt noch schlimmer für den Schiffsführer. Weil sich an Bord keine aktuellen beziehungsweise berichtigten Papierseekarten befinden, liegt laut dem Wasserschutzpolizisten eine zweite Ordnungswidrigkeit vor. Hierfür sollen dann weitere 100 Euro Strafe plus Verwaltungsgebühren fällig werden – obwohl sich an Bord zwei elektronische Geräte mit aktuellen Datensätzen befinden. Der Ärger des Skippers ist verständlich, insgesamt 150 Euro Strafe plus Gebühren sind schließlich kein Pappenstiel.
Doch ist das angedrohte Strafgeld überhaupt rechtens? Eine Recherche im Internet ergibt lediglich die Erkenntnis, dass Seeyachten ab 15 Meter Länge mit Namen und Heimathafen versehen werden müssen. Aber wie sieht es mit kleineren Booten aus? Ein Anruf bei der Wasserschutzpolizei in Wilhelmshaven bringt eine verblüffende Erkenntnis: Laut dem Wachhabenden handelt es sich in diesem Fall gar nicht um eine Ordnungswidrigkeit, und die Benamsung beruht auf Freiwilligkeit. Dieser Anklagepunkt wird daher bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt eingestellt werden. Wofür dann das Ganze? Trotz des gegenteiligen Wissens eine Person damit zu verunsichern ist nicht nur Wichtigtuerei seitens der Staatsgewalt, sondern grenzt an Nötigung.
Beim Thema Papierseekarten gibt es dagegen keinen Interpretationsspielraum. Es können sich noch so viele elektronische Geräte mit aktuellen Seekarten an Bord befinden – der Gesetzgeber verlangt als Backup eine aktuelle Karte aus Papier. (Änderung vom 27.05.2024: Ob ein Verstoß jedoch bußgeldbewehrt ist, ist umstritten und nicht klar geregelt.) Das mag auf den ersten Blick als überholt und unsinnig erscheinen, im Zuge von zunehmenden GPS-Störungen könnte das aber durchaus wieder vermehrt Sinn ergeben. Gerade in anspruchsvollen Tidenrevieren wie der Nordsee, die im steten Wandel sind. Und warum sollen wir alles verlernen, wofür wir mal hart gebüffelt haben? Auf jeden Fall sollten sich alle Skipper im Klaren darüber sein, dass eine schlampige Törnvorbereitung – in welcher Form auch immer – und daraus resultierende Havarien nicht nur eine Gefahr für die eigene Crew, sondern auch ein unnützes Risiko für die Retter darstellt.
YACHT-Redakteur
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