YACHT
· 16.05.2026
Liebe Leserinnen und Leser,
ich hatte einmal einen 20er-Jollenkreuzer aus Holz. Ein schönes Boot, eines, zu dem man eine Beziehung aufbaut. Aber wer ein solches Boot besitzt, lernt schnell: Die eigentliche Prüfung beginnt nicht auf dem Wasser, sondern im Herbst. Dann stellt sich die Frage: Wohin damit?
Winterliegeplatz – das klang erst einmal einfach. Irgendeine Halle, irgendeine Scheune, irgendein trockener Platz wird sich schon finden. In der Praxis war es komplizierter. Viele Stellplätze waren längst von Wohnmobilen belegt. Und sobald ich auch nur das Wort „Refit“ fallen ließ, war plötzlich alles voll. Kein Schleifstaub, kein Dreck, kein Ärger in der Halle. Verständlich aus Sicht der Betreiber, frustrierend aus Sicht des Bootseigners.
Später fand ich einen Platz in einer überdachten Halle. Dann ging es um Stromkosten, Absprachen, Zugang, wer wann was darf. Danach stand das Boot einmal in einer Scheune bei einem Bauern, zwischen Landmaschinen, die ständig rangiert wurden. Kurzum: Ich weiß, wie nervig es sein kann, ein trailerbares Boot im Winter vernünftig unterzubringen.
Aber der Straßenrand ist für mich keine Lösung.
Der Fall aus Dortmund, bei dem ein länger abgestelltes Trailerboot vom Ordnungsamt entsorgt wurde, weil der Eigner nach Darstellung der Behörde wegen eines fehlenden Kennzeichens nicht ermittelbar war und er nun die Entsorgungskosten tragen soll, trifft einen Nerv bei mir. Und offenbar auch bei anderen. Der entsprechende Facebook-Post löste eine Flut an Kommentaren aus. Da ist viel von Empörung zu lesen, aber auch viel Alltagserfahrung. Einer schreibt: „Wer sich sowas kauft, sollte auch für den entsprechenden Stellplatz sorgen.“ Ein anderer fragt: „Und über die überall abgestellten Wohnwägen und Wohnmobile beschwert sich keiner?“
Ich kann grundsätzlich verstehen, dass jemand ein kleines Boot nicht teuer in einer Halle einlagern möchte, wenn es auch auf dem Trailer stehen kann. Gerade bei kleinen, älteren Kunststoffbooten, bei denen Witterungseinflüsse vielleicht keine so große Rolle mehr spielen, bei denen der Verkaufswert kaum mehr tiefer fallen kann, ist die Versuchung groß: Plane drüber, Keile drunter, ab an den Straßenrand. Wenn der Parkraum nicht knapp ist, wenn niemand behindert wird und die Nachbarn es hinnehmen, kann das tatsächlich eine einfache Lösung sein.
Wobei ich das dem Eigner gar nicht unterstellen möchte. Nach seiner Aussage stand das Boot nur sieben Wochen an der Straße.
Allerdings: Es ist ein privater Gegenstand im öffentlichen Raum. Anhänger ohne Zugfahrzeug dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nicht dauerhaft stehen. Wer sein Boot dort über längere Zeit abstellt, muss deshalb mit Konsequenzen rechnen.
Trotzdem bleibt bei diesem Fall bei mir ein ungutes Gefühl. Ein falsch abgestelltes Boot ist nicht automatisch herrenlos und schon gar nicht Müll. Wenn tatsächlich kein Kennzeichen mehr am Trailer war, erschwert das die Sache. Aber ein Anhänger hat eine Fahrgestellnummer. Das Boot selbst kann Hinweise tragen. Vielleicht hätte sich der Halter ermitteln lassen. Vielleicht auch nicht.
Aber wer es entsorgt, sollte sicher sein, dass es wirklich keinen milderen Weg mehr gab. Die Stadt Dortmund begründet ihre Entscheidung mit zu hohen Kosten, zum einen für die Zwischenlagerung, aber auch für eine Versteigerung. In letztgenanntem Fall hätte aber der Eigner wenigstens die Chance gehabt, sein Boot vom Ersteigerer zurückzukaufen. Denn bei Booten geht es meistens auch um ein Gefühl, um eine persönliche Beziehung zum Gegenstand.
Vielleicht ist das die Lehre aus diesem Fall: Bootseigner sollten den öffentlichen Raum nicht wie ihr persönliches Winterlager behandeln. Behörden aber auch nicht jedes traurige Boot wie Müll.
Denn die Entsorgung ist die härteste Lösung. Ein Ticket ist ärgerlich. Abschleppen ist teuer. Verwahren ist unangenehm. Verschrotten ist endgültig.
Lars Bolle
Chefredakteur Wassersport digital
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