Charter-SpecialRichtig versichert in den Bootsurlaub

YACHT-Redaktion

 · 06.10.2023

Charter-Special: Richtig versichert in den BootsurlaubFoto: YACHT/Nadine Timm
Solche Macken sind schnell passiert und können teuer werden
Versicherungstipps für alle, die für sich und ihre Familie oder gemeinsam mit Freunden eine Yacht im In- oder Ausland mieten, um damit auf Urlaubstörn zu gehen

Dieser Artikel ist Teil eines Charter-Specials. Die Inhalte:

Ein häufiger Irrglaube ist, dass die Privathaftpflicht auch für Personen- oder Sachschäden aufkommt, die ein Schiffsführer anrichtet. Dem ist nicht so. Fürs eigene Boot gibt es die Bootshaftpflicht. Doch was tun, wenn eine Yacht für den Urlaubstörn gechartert werden soll? Dann hilft die Skipperhaftpflicht.

Skipperhaftpflicht

Die gecharterte Yacht sollte in der Regel selbst eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung haben. Das heißt im Haftpflichtfall: Schäden gegenüber Dritten durch Gebrauch des Bootes werden zunächst der Haftpflichtversicherung der Yacht gemeldet.

Vor allem bei Chartertörns im Ausland gilt jedoch: Nicht immer lässt sich feststellen, ob der Vercharterer für das gemietete Schiff eine Bootshaftpflichtpolice oder Kasko abgeschlossen hat, wie hoch deren Deckung ist und ob die Prämien pünktlich bezahlt worden sind. Kurz gesagt, der Skipper weiß manchmal nicht, ob ausreichender Versicherungsschutz besteht.

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Falls nicht, haftet er im Schadensfall mit seinem Privatvermögen. Davor schützt ihn auch die Skipperhaftpflicht. Sie deckt Ansprüche geschädigter Crewmitglieder und Dritter, die gegen den Skipper erhoben werden.

Im Fall der Haftung gegenüber Dritten besteht jedoch nur die sogenannte subsidiäre Deckung. Das bedeutet, dass die Erbringung einer Leistung des Versicherers nur erfolgt, wenn es keinen anderen Versicherer gibt, der für den Schaden deckungspflichtig ist. Bei der Auswahl einer Versicherung ist zu prüfen, ob der Versicherungsschutz unter den jeweiligen Versicherungsbedingungen auch für Crewmitglieder gilt.

Unter Umständen greift eine Skipperhaftpflicht auch bei Schäden am gecharterten Schiff, und zwar dann, wenn dem Skipper oder der Crew grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird.

Bei der „groben Fahrlässigkeit“ geht es um Schäden am gecharterten Schiff, nicht gegenüber Dritten. Schäden am gecharterten Schiff sind zunächst mal ausgeschlossen unter der Skipperhaftpflichtversicherung. Dafür ist die Kaskoversicherung der Yacht da bzw. die Kaution, die der Skipper hinterlegt (in der Regel die Selbstbeteiligung der Kasko). Die Kaution kann der Skipper mit der Kautionsversicherung absichern. Wenn die Kaskoversicherung wegen „grober Fahrlässigkeit“ ablehnt, dann greift die Skipperhaftpflichtversicherung, wenn keine andere Versicherung greift.

Übrigens: Wer als Eigner eine Haftpflichtpolice für sein Boot abschließt, kommt bei vielen Versicherungen in den Genuss einer kostenlosen Skipperhaftpflicht.

Forderungs- und Charterausfalldeckung, Beschlagnahme

Steht das Schiff aufgrund von Schäden, die von den Seglern zu verantworten sind, nach dem Törn nicht für die nächste Crew zur Verfügung, wird das Charterunternehmen Schadenersatz verlangen. Dagegen schützt die Forderungs- beziehungsweise Charterausfalldeckung. Sie ist mal in der Skipperhaftpflicht eingeschlossen, mal nur gegen Prämienaufschlag erhältlich. Gleiches gilt für die Beschlagnahmeversicherung.

Kautionsversicherung

Nicht selten gibt es während eines Ferientörns Streit, wenn ein Mitsegler Schiff oder Ausrüstung beschädigt. Dann nämlich ist die Kaution von allen futsch. Um das zu verhindern, kann die Crew vor Reiseantritt eine entsprechende Kautionsversicherung abschließen.

Die Kautionsversicherung gibt es von verschiedenen Anbietern. Oft ist sie auf einen bestimmten Törn beschränkt. Wer häufiger chartert, fährt eventuell günstiger, wenn er einen Jahresvertrag abschließt.

Versicherer oder Flottenbetreiber: Wer hat das bessere Angebot?

Kautionsversicherungen etablierter Assekuranzmakler und -vermittler sind oft günstiger als die, die von Flottenbetreibern offeriert werden. Das gilt besonders für Törns ab zwei Wochen Dauer. Der Grund: Versicherer arbeiten mit Pauschalen. Mancher Flottenbetreiber rechnet hingegen pro Chartertag oder -woche ab. Daher Preise vergleichen! Andersherum gilt: Mit einer Police eines Versicherers muss beim Vercharterer vor Ort die komplette Kaution hinterlegt werden; im Schadensfall wird sie dann erstattet, meist einige Wochen nach dem Törn. Beim Angebot der Flottenbetreiber wird die zu hinterlegende Kautionssumme dagegen auf die Höhe einer geringeren Selbstbeteiligung reduziert.

Selbstbeteiligung: Vorsicht, Falle!

Neben der Prämie für die Kautionsabsicherung bleibt der Kunde im Schadensfall zusätzlich auf Kosten in Höhe des Selbstbehalts sitzen. Der liegt bei Versicherern meist bei null bis etwa 150 Euro oder fünf Prozent der Kautionssumme. Bei Flottenbetreibern sind es nicht selten bis zu 500 Euro und mehr!

Auf Ausschlüsse achten

Teils ist das Dingi, der Außenborder oder gar „alle bewegliche Ausrüstung“ wie etwa Fernglas oder Handfunkgerät nicht mitversichert. Daher die AGBs lesen. Ein defektes oder gestohlenes Beiboot samt Außenborder (z. B. in der Karibik) kostet die Crew schnell bis an die 2.000 Euro!

Laufzeiten vergleichen

Die meisten Kautionsversicherungen schließen nur den gebuchten Törn ein. Es gibt aber welche, die ein ganzes Jahr gelten – attraktiv für alle, die häufiger chartern. Aber: Solch eine Jahrespolice muss gekündigt werden, sonst verlängert sie sich automatisch.

Inkognito bleiben

Wurde eine Kautionsversicherung abgeschlossen, dies nicht dem Basispersonal sagen. Ansonsten werden manchmal Bagatellschäden teuer abgerechnet – die Crew ist ja versichert.

Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittspolice braucht, wer lange im Voraus bucht oder mit zahlenmäßig großer Crew auf Törn gehen will. Sie schützt im Charterbereich insbesondere davor, dass der Skipper ausfällt und nicht ersetzt werden kann, sodass die gesamte Reise abgeblasen werden muss, ob nun vor Beginn oder während des Törns. Springt ein einzelnes Crewmitglied ab, trägt die Versicherung dessen Anteil an den Reisekosten. Bei manchen Anbietern ist auch die Insolvenz des Anbieters abdeckt.

Auslandsreisekrankenversicherung

Schließlich sei auch für Chartersegler, die gesetzlich krankenversichert sind, auf die Auslandsreisekrankenversicherung hingewiesen. In privaten Krankenversicherungspolicen ist der Auslandsschutz oft schon enthalten.

In der EU kann der Charter-Segler auch seine Krankenversichertenkarte nutzen, auf der Rückseite der deutschen Karte befindet sich die EU-Versichertenkarte. Mit ihr kann man im Ausland zum Arzt gehen, die Kasse übernimmt im Notfall dann Leistungen; zuzahlungspflichtige Leistungen oder ein Rücktransport bei schweren Erkrankungen gehören aber meist nicht dazu!

Teils haben Segler auch andere Reisekrankenversicherungen sogar mit Rücktransport via einer ADAC-Mitgliedschaft oder Kreditkarten. Das sollte jeder selbst prüfen.

Generell gilt, sehr genau den eigenen Bedarf zu ermitteln und dann Preise zu vergleichen. Einige Versicherer bieten diverse Charterversicherungen als Komplettpakete an, andere Anbieter offerieren jede Versicherung einzeln.

Unfallversicherung

Wer eine Unfallversicherung abschließen möchte, sollte sich vorher erkundigen, ob durch andere, bereits in der Familie existierende Versicherungen, bereits ein entsprechender Schutz besteht. Ansonsten kann eine speziell für den Chartertörn abgeschlossene Unfallversicherung sinnvoll sein.


Dieser Artikel ist Teil eines Charter-Specials. Die Inhalte:


Richtig versichert im Charterurlaub - wichtige Tipps


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