Liebe Leserinnen und Leser,
zwei Jahre ist es nun her, dass eine Ostsee-Sturmflut in mehreren Häfen insbesondere an der schleswig-holsteinischen Küste schwere Schäden verursacht hatte. Allein im Olympiahafen in Kiel-Schilksee waren 48 Yachten auf Tiefe gegangen und die Steganlagen und Steinmolen teils völlig zerstört worden. Die Wiederaufbauarbeiten verschlangen in Kiel mehrere Millionen Euro.
Noch schlimmer hatte es den Hafen von Damp getroffen. Er ist bis heute noch nicht wieder hergerichtet. Einen Report über die Geschehnisse von damals haben wir zu Beginn dieser Woche veröffentlicht.
Zwar blieb ein ähnlich zerstörerisches Wetterereignis im letzten Herbst/Winter an den deutschen Küsten aus. Dennoch kann jederzeit erneut ein heftiger Sturm über Nord- oder Ostsee aufziehen und den Häfen und Orten – wie selbstverständlich auch den Küstenbewohnern – gefährlich werden.
Umso erstaunlicher, dass nach wie vor nicht wenige Bootseigner ihre im Hafen liegende Schiffe sich mehr oder minder selbst überlassen, auch wenn viel Wind und stark schwankende Wasserstände angesagt sind.
Erst vorvergangene Woche war in mehreren Häfen im westlichen Teil der Ostsee infolge anhaltenden Starkwinds der Wasserstand rapide gesunken. Auf Facebook kursierten kurz darauf Fotos von Yachten, die in viel zu dicht gesetzten Festmachern fast in der Luft hingen, als das Wasser unter ihren Kielen wich. Über herausgerissene Klampen hätte sich der ein oder andere Bootsbesitzer nicht zu wundern brauchen.
Es mag nachvollziehbare Gründe geben, bei einem nahenden Sturm am Boot nicht nach dem Rechten sehen zu können. Sprich, den Sitz der Fender und auch den der Persennings zu überprüfen oder die Länge der Festmacher anzupassen. Etwa, weil die Anfahrt zum Schiff lang wäre oder man terminlich verhindert ist, sich auf den Weg zum Hafen zu machen.
Und dennoch: Eigentum verpflichtet!
Schließlich geht es nicht nur um die eigene Yacht, sondern gegebenenfalls auch um die der Nachbarlieger. Bei der eingangs erwähnten Sturmflut waren viele Schiffe unter anderem deshalb beschädigt worden, weil einige Boote nicht vernünftig festgemacht waren. Sie rissen sich los, gingen auf Drift und prallten auf andere Yachten.
Ein zu langer Anfahrtsweg oder Termingründe dürfen keine Argumente sein, sich nicht um sein im Hafen liegendes Schiff zu kümmern. Wenn man es selbst nicht kann, besteht häufig die Möglichkeit, andere darum zu bitten – oder damit zu beauftragen -, bei schwerem Wetter die Fender und Leinen zu checken. Ob es Bekannte in Hafennähe sind oder die an Bord lebenden Stegnachbarn oder der ansässige Bootsservicebetrieb.
Den Hafenmeister hingegen sollte man mit einem solchen Anliegen nicht behelligen. Und erst recht nicht erwarten, dass er von sich aus aktiv wird. Es ist schlicht nicht sein Job, sich um die Versäumnisse von allzu sorglosen Bootsbesitzern zu kümmern. Auch wenn es viele Hafenmeister dann doch tun – ihnen ein herzliches Dankeschön dafür an dieser Stelle!
Neben schlichter Gedanken- oder Sorglosigkeit ist bei manchen Eignern leider auch eine gewisse Vollkaskomentalität zu beobachten. Frei nach dem Motto: Geht am Schiff etwas im Sturm kaputt, zahlt es ja die Versicherung. Ein egoistisches Verhalten. Die Zeche dafür zahlen am Ende auch andere. Sei es, weil infolge zunehmender Schäden die Versicherungsprämien für alle steigen.
Oder weil das eigene Schiff zwar kaskoversichert ist, das des Stegnachbarn aber eventuell nicht. Reißen im Sturm dann die Festmacher des versicherten Schiffs und treibt das auf den nicht versicherten Nachbarlieger und zerschrammt dessen Bordwand, bleibt der Geschädigte auf den Reparaturkosten sitzen.
Da aufgrund höherer Gewalt den ersten Eigner formal keine Schuld am Reißen der Festmacher trifft, muss er für den Schaden, den sein Boot an anderen Booten anrichtet, nicht haften. Glücklich, wer dann selbst ebenfalls kaskoversichert ist!
Dessen sollte man sich immer bewusst sein, wenn man das nächste Mal angesichts eines herannahenden Unwetters die Augen verschließt und denkt, dass schon alles irgendwie gutgehen wird. Und dass im Zweifel halt die Versicherung den eigenen Schaden ersetzt.
Im Übrigen gilt das Vorgenannte nicht nur für die Zeit, in der das Schiff im Wasser liegt. Auch im Winterlager ist man nicht seiner Verantwortung als Eigner enthoben. Das gilt vor allem dann, wenn das Schiff in einem Außenlager überwintert, womöglich gar mit stehendem Mast.
Vor einem schweren Sturm noch einmal den Sitz der Stützen und die Verzurrung der Abdeckplanen zu prüfen und gegebenenfalls eine Zusatzsicherung des Riggs anzubringen, sollte selbstverständlich sein. Am besten auch dann, wenn das Boot in einem kommerziell betriebenen Winterlager an Land steht und folglich der Lagerbetreiber für die sichere Aufbewahrung der von ihm eingelagerten Schiffe verantwortlich ist.
Denn Letzteres ist leider nicht allen Lagerbetreibern bewusst. Andere versuchen, sich vor der Verantwortung mit entsprechenden Ausschlüssen im Winterlagervertrag zu drücken – womit sie spätesten vor Gericht allerdings wenig Erfolg haben, wie erst kürzlich das Landgericht Hamburg urteilte. Wir hatten darüber berichtet.
Wenn sich jeder seiner Verantwortung bewusst ist und entsprechend handelt, können alle ruhiger schlafen. Auch bei Sturm. In diesem Sinne: Kommen Sie und Ihr Boot gut durch den Herbst und Winter!
Pascal Schürmann
YACHT-Textchef
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