Besonders betroffen vom anhaltenden Rekord-Niedrigwasser sind neben dem Bodensee vor allem die für den Güterverkehr unverzichtbaren Wasserstraßen Rhein und Donau. Hier sinken die Pegelstände weiter. In Kaub am Mittelrhein wurde heute zum ersten Mal überhaupt ein einstelliger Wert gemeldet: ganze acht Zentimeter lagen am Mittag noch zwischen dem unteren Ende der Pegellatte und dem Wasserspiegel.
Das bedeutet allerdings nicht, dass der Rhein in diesem Abschnitt nur noch eine Handbreit tief ist - auch wenn die Lage nicht viel besser ist. Entscheidend ist die Fahrrinnentiefe - und sie muss unter Einbeziehung des Pegelstandes erst berechnet werden.
Am Rhein wird außerdem ein statistischer Bezugswert für den Wasserstand bei der Berechnung der aktuellen Fahrrinnentiefe benötigt: der Gleichwertige Wasserstand (GIW). Er basiert auf den Wasserständen der als gleichwertig eingestuften Abflüsse im Verlauf des Stroms.
Alle zehn Jahre werden sie für jeden Pegelstandort neu festgelegt (zuletzt 2022) und können deutlich voneinander abweichen, so wie etwa in Speyer mit 237 cm, in Mannheim mit 155 cm und in Worms mit 68 cm.
Gleichzeitig versucht man, Mindestfahrrinnentiefen zu garantieren, die auf den GIW bezogen werden. Auch dort gibt es Unterschiede. Danach sollen es zwischen Krefeld und Koblenz mindestens 2,50 m sein, von Koblenz bis St. Goar aber nur noch 2,10 m. Mit diesen zwei zusätzlichen Werten kann man nun die aktuelle Fahrrinnentiefe ausrechnen.
Auf der Donau hat man mit dem Regulierungsniedrigwasserstand (RNW) ebenfalls einen statistischen Bezugswert eingeführt. Nur der Vollständigkeit halber hier die Definition: Der RNW entspricht dem durchschnittlichen Wasserstand an mindestens 94 % aller eisfreien Tage. Dazu kommen ebenfalls Mindestfahrrinnentiefen in Bezug auf den RNW: beispielsweise 2,90 m von Kelheim bis Straubing und weiterführend 2,00 m bis Vilshofen.
Natürlich haben es Sportskipper auf beiden Flüssen leichter als Berufsschiffer. Denn anders als beim kleinen Kajütboot, ändert sich der Tiefgang bei einem Güterschiff je nach Frachtmenge beträchtlich. Liegt das Schiff ruhig, spricht man von der Abladetiefe. Nimmt es jedoch Fahrt auf, sinkt es mit dem Heck tiefer ein. Dieser Einsunk ergibt zusammen mit der Abladetiefe die Tauchtiefe. Der Schiffsführer muss also genau kalkulieren, wie viel er bei welchen Pegelständen laden darf. Wichtig ist, dass er dabei nicht die berühmte Handbreit unter dem Kiel vergisst: das sogenannte Flottwasser.
Einfacher haben es Schiffer im Bereich der östlichen Wasserstraßen, somit vor allem auf der Elbe, wo man in den vergangenen Jahren noch häufiger mit extremen Niedrigwasserständen zu kämpfen hatte als andernorts.
Dort werden für die Streckenabschnitte zwischen Schöna und Lauenburg nämlich nicht mehr die Pegelstände gemeldet, sondern gleich die Fahrrinnentiefen - und davon profitiert natürlich ebenso der Sportbootfahrer. Auch auf den anderen Wasserstraßen zwischen Elbe und Oder, wie etwa auf der den Sportbooten vorbehaltenen Unteren Havel-Wasserstraße, ist man pragmatisch und meldet, wenn nicht die Fahrrinnentiefen, zumindest maximale Tauch- oder Abladetiefen.
Auf den anderen Binnenwasserstraßen, besonders den regulierten, können die angegebenen Mindestfahrrinnentiefen leichter eingehalten werden. Trotzdem ist man auch als Sportskipper gut beraten, sich vorher zu informieren, wie und wo die Wasserstände eines Reviers gemessen und gemeldet werden.
Die aktuellen Pegelstände aller deutschen Binnenwasserstraßen gibt es mit Vorhersagen im Internet auf den Seiten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) unter www.elwis.de.

Ressortleiter Reise
Diskutieren Sie mit – fair, sachlich und respektvoll. Es gilt unsere Netiquette.