YACHT-Redaktion
· 16.12.2022
Auch der Kauf eines Gebrauchtboots ist eine Investition. Welche Versicherungen sinnvoll sind, um Risiken abzusichern, erläutert Dirk Hilcken von Pantaenius Yachtversicherungen im Interview
Hilcken: Für Eigner von Booten sind vor allem die Bootshaftpflichtversicherung und die Bootskaskoversicherung interessant. Je nach individuellen Bedürfnissen und vor dem Hintergrund bereits vorhandener Versicherungen sollte man sich auch Rechtsschutz- und Insassenunfallversicherung genauer angucken.
Kurz gesagt, schützt die Bootshaftpflichtversicherung den Eigner, wenn durch sein Boot andere zu Schaden kommen und er diesen ersetzen müsste.
Ich könnte zum Beispiel mit einem Schiff oder Steg kollidieren und diese beschädigen. Oder ein Crewmitglied kommt durch mein schuldhaftes Verhalten zu Schaden.
Wir empfehlen, um überall in Europa ausreichend versichert zu sein, eine Versicherungssumme von mindestens 7,5 Millionen Euro.
Die Bootskaskoversicherung sichert mein finanzielles Risiko ab, also den Wert meines Bootes, für den Fall, dass es zu Schaden kommt oder vielleicht sogar geborgen werden muss. Oft ist es so, dass Eigner den Schaden selbst verursacht haben. Kollisionen und Grundberührungen sind die häufigsten Ursachen. Ohne Bootskaskoversicherung läuft man aber auch Gefahr, auf einem Schaden sitzenzubleiben, wenn etwa bei Brand, Blitzschlag oder Einbruchdiebstahl niemand haftbar gehalten werden kann. Oder weil den Eigner eines benachbarten Bootes kein Verschulden trifft, wenn sich zum Beispiel sein Schiff im Sturm losgerissen und den Nachbarliegern Schrammen verpasst hat. Oder weil es zwar einen Schadensverursacher gibt, dieser aber keine Haftpflichtversicherung und auch sonst kein Geld hat, mit dem er den Schaden begleichen könnte. Auch in diesen Fällen greift die eigene Bootskaskoversicherung.
Man sollte darauf achten, sein Boot bei einem Spezialisten zu versichern. Es macht im Schadenfall einen Unterschied, ob der Versicherer nur Boote macht, in der Nacht erreichbar ist und Leute hat, die wissen, was bei einem Wassereinbruch in Schweden zu tun ist.
Die Versicherungsbedingungen sollte man auf folgende Punkte hin prüfen:
Alles, was unverständlich oder nicht eindeutig formuliert ist, ist zu vermeiden, wie etwa ein Ausschluss wegen anfänglicher Seeuntüchtigkeit. Bei Ausschlüssen wie Verschleiß oder Ähnlichem sollten die Folgeschäden wiederum mitversichert sein. Dann kann der Wantenspanner kapitulieren, aber der Mastbruch wird ersetzt. Oder wenn etwa normale Witterungseinflüsse wie Eis ausgeschlossen sind, sollte der Ausschluss nicht für das Sinken gelten, wenn man das Boot im Winter im Wasser lassen möchte.
Im Gegensatz zu Nordeuropa sind in den Mittelmeeranrainerstaaten Haftpflichtversicherungen vorgeschrieben. Habe ich keine – oder den aktuellen Nachweis darüber nicht an Bord – werde ich im nächsten Hafen vermutlich von den Behörden festgesetzt.
Aber auch bei uns verlangen nahezu alle Häfen und Winterlager, dass ich eine Haftpflichtversicherung für mein Boot habe. Bei der Teilnahme an Regatten ist das Vorhandensein einer Bootshaftpflichtversicherung obligatorisch.
Letztlich ist es aber egal, ob vorgeschrieben oder nicht. Für Schäden Dritter, die man durch sein Boot anrichtet, haftet man selbst unbeschränkt. Ohne eine Haftpflichtversicherung unterwegs zu sein, ist schlichtweg völlig verantwortungslos.
Die Bootskaskoversicherung dagegen ist die Kür: Je wertiger das Boot, je höher mein finanzieller Aufwand, desto wichtiger wird auch diese. Eine Kaskoversicherung beinhaltet automatisch nicht die Haftpflichtversicherung oder andersherum.
Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig über den Versicherungsschutz eines interessanten Gebrauchtbootes zu informieren, um gegebenenfalls rechtzeitig nach Alternativen suchen zu können. Ab dem Übergang des Eigentums sollte ich die für mich passenden Versicherungsprodukte abgeschlossen haben. Gerade mit dem Neuerwerb eines Boots, auch eines Gebrauchtboots, verbindet sich oftmals ein erhöhtes Risiko, weil beispielsweise unmittelbar ein Transport ins Heimatrevier des Käufers ansteht.
Nein, die muss ich natürlich nicht übernehmen. Versicherungen des Voreigners können auf mich übergehen, daher sollte man immer fragen, ob das Boot bereits versichert ist. Für beide Parteien besteht dann ein Kündigungsrecht. Einige Versicherer machen das komfortabler und bieten dem Erwerber eine vorläufige Deckung für einen Monat nach Eigentumsübergang an, die nicht separat gekündigt werden muss.
In der Regel geht das Eigentum mit der Übergabe des Schiffes über. Natürlich können im Vertrag auch andere Konstellationen vereinbart werden, wie z. B., dass das Eigentum erst bei Zahlung der letzten Kaufpreisrate übergeht.
In der Regel keine. Bei neueren Schiffen ist der Wert gut einzuschätzen. Bei älteren Gebrauchtbooten oder Klassikern kann es sein, dass Belege über Refits oder sogar ein Gutachten vom Versicherer angefordert werden.
Steuerbefreite Sporttrailer mit grünen Kennzeichen sind automatisch über das ziehende Kfz in der Haftpflicht mitversichert. Für den Fall, dass der Trailer nicht an ein Fahrzeug angekoppelt ist und dieser bei Dritten einen Schaden versursacht, haftet der Halter des Trailers persönlich. Gegen eine Zulageprämie können diese Trailer in die Bootshaftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Sofern Sie einen versicherungspflichtigen Trailer mit schwarzem Kennzeichen anmelden wollen, benötigen Sie eine EVB-Nummer. Ausgestellt wird sie beispielsweise von Ihrem Kfz-Versicherer oder von unseren Kollegen der Pantaenius Versicherungsmakler GmbH.
Hinweis der Redaktion: Vor allem beim Rangieren kann es dazu kommen, dass der Trailer Schäden am eigenen Fahrzeug verursacht. Diese sind jedoch nicht immer von der Kfz-Kaskovericherung gedeckt. Wie man sich für solche Fälle versichern kann, lesen Sie in diesem Artikel
Ja. Transporte, auch Landtransporte, sind bei einer guten Bootskaskoversicherung Bestandteil der Deckung. Aber nur, wenn sie rechtzeitig abgeschlossen worden ist oder die vorläufige Deckung noch gilt.
Ein neues Hobby birgt neue Risiken. Kaufverträge, Gewährleistungsmängel, Refitmaßnahmen oder auch nur der einfache Streit um den richtigen zugesagten Liegeplatz können rechtliche Schritte nötig machen. Da hilft eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrecht im versicherten Umfang schon sehr. Auch die eingangs erwähnte Insassenunfallversicherung sollte man in Erwägung ziehen.