In loser Folge greifen wir daher die häufigsten Fragen – und Missverständnisse – rund um die Yachtversicherung auf. In der ersten Folge klärten wir mit Unterstützung von Dirk Hilcken vom führenden Bootsversicherungsvermittler Pantaenius Yachtversicherungen den grundsätzlichen Sinn und Zweck einer Haftpflicht- und Kaskopolice fürs Schiff.
In der zweiten Folge drehte sich alles um die Frage, wie hoch ein Schiff abgesichert sein sollte. Vor allem, wenn man sich ein gebrauchtes Boot zulegt. Daraus ergibt sich gleich eine weitere Frage, die nun an dieser Stelle beantwortet werden soll: Was ist eigentlich mit alten Schiffen oder solchen aus Holz? Sind die überhaupt sinnvoll versicherbar? Und wenn ja, worauf gilt es zu achten?
Dazu erklärt Dirk Hilcken:
Unsere Häfen sind voll von GFK-Booten, die bereits seit mehreren Jahrzehnten genutzt werden. Klassiker aus Holz haben mitunter sogar ein ganzes Jahrhundert hinter sich. Über den Pflege- und Ausrüstungszustand sagt dieses Alter jedoch pauschal wenig aus. Diese Faktoren sind jedoch ausschlaggebend, wenn es um die passende Versicherung geht. Die Antwort lautet also: im Prinzip schon. Auch alte Boote oder Klassiker lassen sich regulär mit einer Haftpflicht und Kasko versichern.
Natürlich gibt es aber auch hier bestimmte Kriterien zu beachten. Der Zustand des Bootes muss dem Versicherer bekannt sein, der Umfang der Police muss zum versicherten Boot passen, und die Prämie muss in einem sinnvollen Verhältnis zum Versicherungswert stehen.
Der Gebrauchtbootmarkt ist volatil. Wer bei der Schnäppchenjagd also wirklich erfolgreich war, könnte von seiner Versicherung hören, dass eine Kaskoversicherung mit Fester Taxe und Erstattung von Teilschäden nach dem Prinzip neu für alt für das Boot nicht angeboten werden kann. Das liegt zumeist am Verhältnis von Bootsgröße zu Versicherungswert.
Stellen Sie sich einfach vor, sie müssten ein Rigg ersetzen oder einen komplexen Schaden am Rumpf Ihres Bootes beheben. Die Kosten hierfür werden kaum vom Alter des Bootes beeinflusst. Ein neuer Mast kostet, was ein neuer Mast eben kostet, und auch der Stundensatz eines Bootsbauers oder Lackierers bemisst sich nicht am Alter des Boots.
Bei verhältnismäßig günstigen Booten kann so schon ein Teilschaden schnell einen wirtschaftlichen Totalverlust bedeuten. Der Versicherungsnehmer würde mit einer entsprechenden Police im Zweifel verhältnismäßig viel Prämie zahlen und dennoch unter Umständen nur die vereinbarte Versicherungssumme, nicht aber die teureren Kosten für die Instandsetzung seines Schadens erhalten.
Soll die Versicherung also Teilschäden erstatten und dies auch noch ohne Abzüge, muss für den Versicherungsanbieter ein bestimmtes Verhältnis zwischen Größe und Wert gewahrt werden. Wenn es keine plausible Möglichkeit gibt, das Boot für mehr Geld zu versichern als tatsächlich gezahlt wurde, bieten eventuell eine Totalverlust- oder Zeitwertdeckung Abhilfe.
Die Totalverlustdeckung verzichtet in ihrem Umfang auf die Regulierung von Teilschäden. Die Prämie ist etwas günstiger und Eigner, die kleinere Schäden selbst beheben, haben die Gewissheit, zum Beispiel im Fall eines Diebstahls oder Totalverlusts durch Feuer, ihre Investition ersetzt zu bekommen. Eine Kaskoversicherung auf Basis des Zeitwerts reguliert zwar Teilschäden, nimmt jedoch Abzüge vor, deren Höhe mit steigendem Alter wächst. Das Prinzip ist dem einer KFZ-Kaskoversicherung ähnlich. Auch hier werden im Fall eines Totalschadens Abzüge auf Basis von Alter und Abnutzung gemacht.
Der Zahn der Zeit macht vor nichts Halt. Damit meine ich nicht das Gefühl, wenn der alte Jugendkutter entgegen romantisierender Erinnerungen plötzlich reichlich unkomfortabel erscheint. Es geht um Materialermüdung. Die hat eine handfeste Auswirkung auf die Sicherheit bestimmter Verschleißteile an Bord und je nach Bauart auch des gesamten Bootes.
Rümpfe aus Metall zum Beispiel werden mit der Zeit immer dünner. Die Korrosion kann zwar verlangsamt werden und ihre Folgen können durch regelmäßige Wartungsintervalle behoben werden. Es gibt jedoch kein entsprechendes Boot, das früher oder später nicht davon betroffen ist.
Damit ein Versicherer sich also ein genaues Bild über den Zustand machen kann, werden bei Metallrümpfen in der Regel Schallgutachten verlangt. Wann dies zum ersten Mal erfolgen sollte, hängt stark vom Fahrtgebiet, der Bauart sowie der Nutzung ab. 30 Jahre sind jedoch eine gängige Faustregel. Fällt das Gutachten positiv aus oder werden entsprechende Reparaturen beauftragt, kann auch ein älteres Boot mit Metallrumpf zu den gleichen Bedingungen wie ein GFK-Boot versichert werden.
Die zweite große Baustelle findet sich bei Booten aus Holz. Es ist eigentlich der Werkstoff schlechthin und hat sich über Jahrtausende bewährt. Dennoch ist er sehr pflegeintensiv und in verrottetem oder morschem Zustand potenziell gefährlich für alle an Bord. Nach dreißig Jahren verlangen die meisten Versicherer daher auch hier eine Beurteilung des Zustands durch Fachkundige, wie Bootsbauer oder professionelle Gutachter.
Für einen gepflegten Klassiker in den meisten Fällen kein Hindernis. Gerade hier macht sich dann auch eine Versicherung mit Fester Taxe und Neu für Alt Regulierung bezahlt. Denn im Schadenfall den Zeitwert eines 100 Jahre alten Bootes zu ermitteln, scheint wenig plausibel.
Befinden sich Boote in einem guten Pflege- und Ausrüstungszustand, sind auch Alter oder Rumpfmaterial in der Regel kein Hindernis bei der Versicherung. Bei Holz- oder Metallrümpfen muss der ordnungsgemäße Zustand ab einem gewissen Alter jedoch nachgewiesen werden. Gerade für besonders sorgfältig gepflegte Klassiker empfiehlt es sich dann allerdings ohnehin, auf einen Rundumschutz zu setzen, der im Fall eines Teilschadens die aufwendigen Reparaturkosten voll deckt und im Fall eines Totalverlusts die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Bootes ermöglicht.
Für die Fälle, bei denen der Kaufpreis beziehungsweise Marktwert so weit gesunken ist, dass bereits komplexere Teilschäden einen wirtschaftlichen Totalverlust bedeuten, gibt es die Totalverlustversicherung oder eine Kaskoversicherung auf Basis des Zeitwerts.