Pascal Schürmann
· 01.09.2021
Welche Policen gibt es für Eigner und Chartersegler, Skipper und Crews? Und wofür sind sie gut? Die Versicherungen im Überblick
Deckt Kosten, die im Rahmen einer Heilbehandlung während einer Auslandsreise entstehen und die nicht von der heimischen Krankenkasse übernommen werden. Privat Krankenversicherte benötigen sie meist nicht, da sich ihr Versicherungsschutz in der Regel auch auf das Ausland erstreckt.
Private Absicherung für den Fall, dass der Versicherte infolge eines Unfalls oder schwerer Erkrankung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Kommt für Sach- und Personenschäden auf, die der Skipper oder die Crew Dritten zufügt. Die Versicherungssumme sollte mindestens vier Millionen Euro pauschal betragen. Wichtig ist, dass Schäden, die sich Crewmitglieder beim Segeln gegenseitig zufügen, in der Police nicht ausgeschlossen sind. Für Jollen gibt es günstige Verträge.
Kommt für Schäden am eigenen Schiff, dem Zubehör und den persönlichen Effekten auf infolge von Brand, Diebstahl, Grundberührung, Kollision, Mastbruch, Vandalismus, Sturm etc. Ausschlüsse sind möglich. Für Jollen ist meist nur eine Sonderform, die Totalverlust-Versicherung, sinnvoll.
Schützt die Chartercrew vor Forderungen seitens des Flottenbetreibers, wenn das gecharterte Schiff auf dem Törn beschädigt wird und somit einer nachfolgenden Crew nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Der Begriff Charterausfallversicherung ist in diesem Zusammenhang eigentlich nicht richtig, das ist genau genommen nämlich eine Versicherung für den Flottenbetreiber, der diesen vor Einnahmeverlusten schützen sollt, wenn eine Charter plötzlich ausfällt. Dennoch wird der Begriff Ausfallversicherung häufig als Synonym für die Folgeschadenversicherung verwendet.
Schützt die Crew vor dem Verlust der Kaution, wenn das Charterschiff während des Törns beschädigt wird.
Ähnlich wie beim Auto schützt sie die Mitsegler vor finanziellen Belastungen, die aus einem Unfall an Bord resultieren. Vor Abschluss unbedingt prüfen, ob auch der Weg zum Schiff und die Landgänge während eines Törns von der Police gedeckt sind.
Sie springt ein, wenn geschädigte Dritte berechtigte Ansprüche gegen den Versicherten geltend machen. Schäden, die aus dem Besitz eines eigenen Bootes resultieren, sind meist nicht oder nur bis zu einer bestimmten Bootsgröße gedeckt.
Schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, die nicht von der Krankenkasse oder Krankenversicherung übernommen werden. Etwa der behindertengerechte Umbau des eigenen Hauses. Vor Vertragsschluss prüfen, ob Unfälle, die sich beim Segeln ereignen, von der Police gedeckt sind.
Deckt Kosten, die entstehen, wenn man die Reise nicht antreten kann oder vorzeitig abbrechen muss. Es gibt spezielle Varianten für Segelcrews. Die tragen insbesondere dem Umstand Rechnung, dass eine Reise auch dann nicht angetreten werden kann, wenn der Skipper ausfällt und kein Ersatzmann organisiert werden kann. Bei Abschluss auf die Höhe der Selbstbeteiligung achten.
Es gibt spezielle Policen für Segler. Der Deckungsumfang ist unterschiedlich und sollte genau geprüft werden. Etwa, ob ein Vertragsrechtsschutz eingeschlossen ist. Wichtig zum Beispiel für Eigner in spe, die sich von einer Werft ein Schiff bauen lassen wollen. Unbedingt darauf achten, dass die Police sofort greift, also keine mehrmonatigen Vorlaufzeiten beinhaltet, während derer noch kein Versicherungsschutz besteht.
Private Absicherung der Hinterbliebenen, falls der Versicherte zu Tode kommt. Sicherstellen, dass ein Todesfall infolge eines Unfalls in der Police nicht ausgeschlossen ist.
Schützt den Skipper vor Ansprüchen Dritter, wenn aufgrund seines Fehlverhaltens Schiff oder Crewmitglieder zu Schaden kommen. Manche Versicherer schützen den Skipper selbst dann, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat.