ReiseversicherungOhne den richtigen Vertrag kann es im Ausland teuer werden

Jan Zier

 · 17.08.2022

Reiseversicherung: Ohne den richtigen Vertrag kann es im Ausland teuer werdenFoto: YACHT/K. Andrews
Eine Bergung per Helikopter kann extrem teuer werden

Verletzt man sich an Bord oder erkrankt man, ist eine Reiseversicherung wichtig, besonders im Ausland. Spätestens, wenn man abgeborgen oder ausgeflogen werden muss, wird es teuer. Doch welche Police ist wofür die richtige?

Jörg Weiland erwischt es auf einem Überführungstörn zwischen Korsika und den Balearen morgens auf dem Weg ins Cockpit. Er will gerade die Wache übernehmen, als eine querschlagende See die Yacht von der Steuerbord- auf die Backbordseite wirft – und ihn gegen die Kante des Kühlschranks. Wirbelbruch!

„Ich konnte mich vor Schmerzen nicht mehr bewegen“, sagt Weiland. Seine Crewkollegen müssen Hilfe organisieren. Die Seenotretter leiten die Yacht zunächst nach Menorca um. Dort ist schon alles für die schnelle Versorgung im örtlichen Krankenhaus vorbereitet. Die Auslandsreisekrankenversicherung kümmert sich darum und kommt auch dafür auf. Seinen Rückflug nach Deutschland aber hätte sie in diesem Fall nicht erstattet, so Weiland.

Weil der Segler aber auch ADAC-plus-Mitglied ist, wird er wenige Tage später von der Flugrettung des Automobilclubs nach Bremen ausgeflogen. Von dort geht es weiter mit dem Krankenwagen in die Medizinische Hochschule Hannover. Kurz darauf wird er auch schon operiert. Mittlerweile geht der Endsiebziger schon wieder segeln: „Es geht mir wieder gut“, berichtet er.

Nicht immer gehen ähnliche Fälle derart glimpflich aus. Insbesondere, weil viele Segler im Zweifel nicht richtig abgesichert sind. Kein Wunder, angesichts all der unterschiedlichen Reiseversicherungen und -schutzbriefe, die der Markt anbietet. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Der Albtraum: Die Seenotretter müssen kommen und ein ver­letztes Crewmitglied abbergenFoto: Die Seenotretter - DGzRS
Der Albtraum: Die Seenotretter müssen kommen und ein ver­letztes Crewmitglied abbergen

Worin genau unterscheiden sich die verschiedenen Reiseversicherungen?

Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt, wenn während des Törns ein Krankheitsfall auftritt oder eine Behandlung notwendig ist. Sie kommt unter bestimmten Voraussetzungen auch für den Rücktransport in die Heimat auf. Die Policen sind günstig. Verreisen Sie mehrmals im Jahr, sind Jahresverträge besser, allerdings dürfen die einzelnen Auslandsaufenthalte meist nur 42 Tage dauern.

Wenn Sie eine Reise etwa wegen Krankheit absagen müssen, übernimmt eine Reiserücktrittversicherung die Stornokosten. Die Stiftung Warentest empfiehlt die Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung. Die zahlt in bestimmten Fällen, wenn Sie eine Reise unterbrechen, abbrechen oder ungeplant verlängern müssen. Die Warentester raten in diesem Zusammenhang allerdings von Paketangeboten eher ab, weil sich die Qualität der einzelnen Versicherungen stark unterscheiden könne.

Für Segler gibt es bei der Reise- beziehungsweise Charterrücktrittversicherung spezielle Varianten. Sie tragen insbesondere dem Umstand Rechnung, dass ein Törn oft auch dann nicht angetreten werden kann, wenn nur ein Crewmitglied, schlimmstenfalls der Skipper, ausfällt und kein Ersatz da ist. Springt ein einzelnes Crewmitglied ab, der Törn findet jedoch statt, trägt die Versicherung dessen Anteil an den Reisekosten. Bei Abschluss sollte man stets auf die Höhe der Selbstbeteiligung achten.

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse für Behandlungen innerhalb Europas?

Im Grunde übernimmt die gesetzliche Krankenkasse zwar die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen in EU-Ländern und in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Mit der „Europäischen Krankenversichertenkarte“ haben Sie aber nur Anspruch auf eine Behandlung nach Landesstandard. Der ist nicht immer so, wie man das aus Deutschland gewohnt ist. Und wer zu Privatärzten geschickt oder in eine Privatklinik eingeliefert wird, geht gegebenenfalls ganz leer aus. Außerdem kann es dann einen hohen Eigenanteil für gesetzlich versicherte Patienten geben. Kosten, die die Krankenkassensätze des entsprechenden Reiselandes übersteigen, werden aber nicht übernommen. Daher ist die Auslandskrankenversicherung wichtig. Zumal: Einen Rücktransport nach Deutschland zahlt die gesetzliche Krankenkasse nie, und auch für Behandlungen außerhalb Europas kommt sie nicht auf.

Worauf muss man bezüglich des Krankenrücktransportes in den Klauseln achten?

Von Tarifen, die nur einen „medizinisch notwendigen“ Rücktransport decken, wird allgemein abgeraten. Denn das heißt, zurückgeholt wird man nur, wenn etwa im Urlaubsland eine notwendige Operation nicht durchgeführt werden kann, weil die medizinische Ausstattung fehlt. Das ist aber selten der Fall. Besser sind Verträge, die einen Rücktransport vorsehen, wenn er „medizinisch sinnvoll“ ist. Dann reicht es bereits, wenn der Patient beispielsweise die Landessprache nicht versteht, ihm ein längerer Aufenthalt in der dortigen Klinik nicht zuzumuten ist oder er in seinem gewohnten Umfeld daheim schneller genesen kann.

Was gilt für Privatversicherte?

Sie sollten vor Reisebeginn bei ihrer Versicherung nachfragen, welche Kosten übernommen werden. Meist ist der Krankenversicherungsschutz außerhalb Europas auf ein bis drei Monate begrenzt. Und nicht alle Verträge schließen einen Krankenrücktransport ein. Für Privatversicherte im Basistarif gilt zudem der Schutz nur für Reisen in Europa, ein Krankenrücktransport ist dann nicht versichert.

Zwar enthalten auch einige Kreditkarten Auslandskranken- oder Reiserücktrittversicherungen. Nicht selten ist der Schutz aber lückenhaft, sagt die Stiftung Warentest.

Was ist in der Reiserücktrittversicherung enthalten?

Bei welchen Ereignissen ein Versicherer zahlt, steht im Kleingedruckten. Neben schwerer Krankheit, Unfall und Tod von Angehörigen zählen zu den versicherten Gründen oft Komplikationen bei der Schwangerschaft, zudem Arbeitsplatzverlust oder -wechsel und Eigentumsschäden wie ein Brand im eigenen Haus. Die Versicherung umfasst in der Regel auch „Risikopersonen“, das sind nahe Angehörige oder Mitreisende. Man sollte aber darauf achten, dass wirklich die ganze Crew mitversichert ist. Eine Reiserücktrittversicherung müssen Sie meist spätestens 30 Tage vor Törnbeginn abschließen, manchmal spätestens 14 Tage nach der Reisebuchung. Auslandskrankenversicherungen kann man hingegen bis einen Tag vor Abreise abschließen.

Ein Ambulanzflug von Mallorca kostet laut ADAC 24.000 Euro, eine Bergung mit dem Helikopter bis zu 16.000 Euro – pro Stunde!

Wer zahlt, wenn ich ausgeflogen oder mit dem Helikopter abgeborgen werden muss?

Ein Intensivtransport mit einem ADAC-Ambulanzflugzeug von Mallorca nach Deutschland kostet 24.000 Euro. Allein 2021 gab es beim ADAC 5.400 Rücktransporte. Auch Hubschraubereinsätze gehen ins Geld. Sie schlagen laut Versicherungsanbieter Yacht-Pool mit bis zu 16.000 Euro zu Buche – pro Stunde! Daher darauf achten, ob die Auslandsreisekrankenversicherung auch zahlt, wenn solche Flüge medizinisch sinnvoll sind oder wenn im Havariefall kein Unfall vorliegt, da alle Personen unverletzt abgeborgen werden konnten.

Zudem sollte man sich vergewissern, in welcher Höhe die Versicherung Bergekosten trägt – manche zahlen maximal 10.000 Euro. Ist die Bergung Folge eines Unfalls, zahlt unter Umständen auch eine Unfallversicherung, falls vorhanden. Wollen Sie Ihre Versicherung für einen Krankenrücktransport in Anspruch nehmen, gilt: Stimmen Sie sich immer zuerst mit dem Versicherer ab, sonst zahlt er möglicherweise nicht.

Sind Corona-Risiken versicherbar?

Ein positiver Corona-Test während des Törns allein stellt keinen Grund für einen Anspruch auf einen Krankenrücktransport dar. Eine offizielle Reisewarnung wegen Covid-19 reicht nicht, damit die Reiserücktritt- oder -abbruchversicherung greift. Sie zahlt erst recht nicht, wenn ein Törn nur aus Angst vor einer Covid-19-Infektion abgesagt werden soll.

Anders verhält es sich, wenn Länder ihre Grenzen für Touristen schließen. Zu Beginn der Corona-Krise hatten viele Versicherungen das Pandemierisiko noch ausgeschlossen. Das hat sich geändert. Die Reiserücktrittversicherung zahlt in der Regel auch den Ausfall der gesamten Charter, wenn der Skipper an Corona erkrankt, bei Crewmitgliedern anteilig. Aber: Muss der Skipper in Quarantäne, ist das noch keine Erkrankung im Sinne der Versicherung – sie muss für die Folgen nicht zahlen. Bei der Hamburger Yacht-Versicherung lässt sich dieses Risiko neuerdings zusätzlich absichern: Die Versicherung zahlt auch, wenn die Crew im Ausland unter Quarantäne gesetzt oder schon am Flughafen abgewiesen wird.

Was deckt die ADAC-Mitgliedschaft ab?

Wer im Automobilclub ist, kann als Segler davon profitieren. Die Basis-Mitgliedschaft (ab 54 Euro) sichert aber weder einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport noch eine außerplanmäßige Heimreise oder die Heimholung der minderjährigen Kinder ab, wenn man selbst krank oder verletzt ist. All das gibt es erst mit der Plus-Mitgliedschaft (ab 94 Euro). Die bezahlt auch den Dolmetscher oder Krankenbesuche von Verwandten. Weltweiten Auslandskrankenschutz mit Privatpatientenstatus gibt es indes nur als Premium-Mitglied (ab 139 Euro).

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