RechtAchtung, Polizeikontrollen starten!

Pascal Schürmann

 · 11.05.2023

Recht: Achtung, Polizeikontrollen starten!Foto: YACHT/Ben Scheurer
In den nördlichen Bundesländern beginnt eine zweiwöchige Kontrollaktion der Wasserschutzpolizeien, bei denen speziell Sportbootfahrer in den Fokus rücken

Ab nächster Woche müssen Segler verstärkt damit rechnen, dass die Wasserschutzpolizei längsseits kommt. Im Rahmen der vor einigen Wochen ausgerufenen “Maritime Safety Days” nehmen die Beamten 14 Tage lang gezielt Wassersportler in den Fokus. Am Montag geht es los!

Bereits in den vergangenen Jahren hatten sich immer mal wieder Polizeibehörden zusammengetan, um in konzertierten Aktionen revierübergreifend Verstöße von Seglern und Motorbootfahrern zu ahnden. Kontrolliert wurden insbesondere die Bootspapiere und Führerscheine und ob die Skipper unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen. Meist waren diese Aktionen auf wenige Tage oder auf bestimmte Wochenenden beschränkt.

In diesem Jahr sind hingegen gleich mehrere Themenkontrollwochen innerhalb des Nordverbundes geplant. Dem gehören die Wasserschutzpolizeien Niedersachsens, Bremens, Hamburgs, Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns an. Als erstes war ab Mitte April die Fahrgastschifffahrt an der Reihe. Von Mitte bis Ende Mai sind die Sportbootskipper dran. Später im Jahr müssen schließlich auch Frachter- und Fährkapitäne mit einem Besuch der Polizei rechnen.

Ziel der Kontrollen sei „die Verhütung von Beeinträchtigungen und Schädigungen im Schiffs- und Sportbootverkehr“, wie es in einer Erklärung der Polizei heißt. Die Praxis zeigt leider, dass es Beamte verschiedentlich arg genau nehmen. YACHT-Digital-Chef Lars Bolle hatte unlängst von einer eigenen, eher unerfreulichen Begegnung mit Polizisten berichtet, die ihn wegen eines fehlenden Ankerballs aufgebracht hatten. Und auch der Skandal um “falsche” Flaggen am Heck oder unter der Saling, die von Polizisten zur Anzeige gebracht worden waren, hatte in jüngerer Vergangenheit für Unmut unter Sportbootfahrern gesorgt.

Mitunter wissen zudem auch die Beamten gar nicht so genau, was im Bootssport eigentlich Recht ist und was nicht. Etwa, wenn es um vermeintliche Ausrüstungsvorschriften geht, die vielleicht für kommerziell genutzte Boote gelten mögen, nicht aber für Freizeityachten. Oder wer welchen Schein benötigt, wenn er andere Segler ausbildet. Da werden dann von manchem Polizisten gerne mal Behauptungen aufgestellt, die sich im Nachhinein als haltlos herausstellen. Ein entsprechender Fall wurde erst kürzlich an die Redaktion herangetragen.

Der Rat für alle, die in eine Kontrolle geraten, kann daher nur lauten, zwar mit den Beamten freundlich zu kooperieren, den Vorwurf eines vermeintlichen Verstoßes aber nicht gleich zu akzeptieren. Und schon gar nicht sofort die Geldbörse zu öffnen, um ein eventuell verhängtes Bußgeld an Ort und Stelle zu begleichen. Stattdessen sollte man im Fall der Fälle die schriftliche Begründung einer angeblichen Ordnungswidrigkeit oder eines anderen Vergehens abwarten - und dann im Zweifel anwaltlichen Rat einholen.

Die nachfolgende Übersicht gibt Orientierung , was an Bord gehört und welche Dokumente man griffbereit haben sollte, selbst wenn sie nicht qua Gesetz vorgeschrieben sind. Um Ordnung in die Angelegenheit zu bringen, unterscheiden wir zwischen Papieren, die sich auf die Yacht selbst und ihre Ausrüstung beziehen, und solchen, die Skipper und Crew betreffen:

Bei Polizisten und Eignern herrscht wie schon gesagt zudem oft Unsicherheit über die Ausrüstungspflicht für Sportboote – denn die ist nirgends konkret definiert. Tatsächlich ist sich deshalb kaum ein Eigner wirklich sicher, was an Bord sein muss und was nur sein sollte. Auch hier hilft eine Übersicht:

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