Kristina Müller
, Tina Kielwein
· 20.08.2019
In Boltenhagen haben die Ordnungshüter Strafanzeige gegen Eigner gestellt, die unter der Saling Flagge zeigen – aber die falsche
Unwissenheit schützt vor Strafanzeige nicht – das mussten drei Schiffseigner mit Liegeplätzen in der Marina in Boltenhagen in dieser Saison am eigenen Leib erleben. Die Dauerlieger hatten unter der Saling die Landesdienstflagge Mecklenburg-Vorpommerns gesetzt, nicht wissend, dass es sich dabei um einen Straftatbestand handelt.
Große Empörung
Aufgefallen war der Verstoß bei einer Routinekontrolle der Wasserschutzpolizeiinspektion Wismar. Die Beamten verlangten daraufhin im Hafenbüro die Herausgabe der Kontaktdaten der betreffenden Eigner. Die Aufregung bei den Dauerliegern war groß, hatte man doch ohne böse Absicht, sondern eher voller Landesstolz die Flagge "Stier und Greif" gehisst.
Die Empörung veranlasste die Marina sogar dazu, den Sachverhalt rechtlich prüfen zu lassen und schlug so hohe Wellen, dass sich sogar das Innenministerium bei der Wasserschutzpolizeiinspektion Wismar nach dem Fall erkundigte.
Wer ist im Recht?
Seit einer Gesetzesänderung im Juli 2016 kann jedoch laut Flaggenrechtsgesetz (FlaggRG) der Missbrauch von Landesdienstflaggen strafrechtlich geahndet werden. Denn während Bundesländerflaggen – Flaggen ohne Wappen – privat genutzt werden dürfen, ist der private Gebrauch von Dienstflaggen – Landesflaggen mit Wappen – in vielen Bundesländern, darunter Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, ausschließlich den Behörden vorbehalten.
Die drei Eigner aus Boltenhagen sehen sich nun mit einer Strafanzeige konfrontiert, deren Ergebnis es abzuwarten gilt.
Das sagt die Wasserschutzpolizei Wismar auf Anfrage von YACHT online (weiterlesen auf der nächsten Seite):
Warum werden gerade jetzt Segelyachten auf Flaggen-Verstöße kontrolliert?
Während einer normalen Streife im Juni in der Wismarer Bucht ist am Mast eines Bootes erstmals die Länderdienstflagge aufgefallen, so wurden wir aufmerksam. Das war ein neuer Fall für die Dienststelle. Daraufhin wurden die Kollegen dafür sensibilisiert und wir haben die Kontrolle in unsere routinemäßigen Streifeneinsätze aufgenommen und geschaut, ob das bei anderen Eignern auch auftritt. So war es auch in der Marina Boltenhagen.
Wo wird kontrolliert?
Wir kontrollieren überall dort, wo die Wasserschutzpolizei im Einsatz ist. Wir sind täglich mit Streifenfahrzeugen unterwegs. Dabei überprüfen wir Auffälligkeiten, dazu gehört die vorschriftsmäßige Beflaggung, aber auch zu schnelles Fahren oder Alkoholkonsum an Bord.
Wie sehen die Konsequenzen eines festgestellten Verstoßes aus?
Es handelt sich hier zunächst einmal um einen Straftatbestand und zieht daher ein Verfahren nach sich. Wird das Strafverfahren eingestellt, wovon auszugehen ist, kann ein sogenannter "Überhang" als Ordnungswidrigkeit bestehen bleiben und wird an die entsprechende Stelle für Ordnungswidrigkeiten weitergeleitet. Eine solche wird mit einem Verwarnungsgeld bestraft, die Höhe ist dabei Ermessenssache der zuständigen Stelle.