MeinungEigentum verpflichtet

YACHT

 · 09.05.2026

Meinung: Eigentum verpflichtet
YACHT-Woche – Der Rückblick
yacht/bullseye-yacht-woche-2000x500-lasse_2cb83b69f29e93d68045657fa35fbac1

Liebe Leserinnen und Leser,

​mein Highlight der Woche? Ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig. Nicht, weil das Ergebnis so überraschte, sondern, weil es in seemännischer Sprache verfasst war.

Ich stelle es mir äußerst schwierig vor, über Sachverhalte urteilen zu müssen, deren tatsächliche Problemkerne nur bei tieferer Kenntnis der jeweiligen Materie so gut zu verstehen sind, dass man die juristischen Fragen „drumherum“ beantworten kann.

Gerichte beschäftigen daher fast immer, wenn es um fachspezifische Fragen geht, Gutachter und Sachverständige, um zu gerechten Entscheidungen zu kommen. Das ist auch im Yachtrecht so. Zwar haben sich mittlerweile zahlreiche Anwaltskanzleien auf die Bearbeitung von Fällen spezialisiert, in denen Eigner und Versicherungen um Ansprüche rund ums Boot streiten, Richter, die auf solche Fälle spezialisiert sind, gab es bisher nicht.

Im Fall des Urteils aus Schleswig war das anders. Es ging um einen der vielen Fälle, in denen Eigner ihre Boote während der Ostseesturmflut keine nähere Beachtung schenkten, obwohl sie noch im Wasser lagen.

Meistgelesene Artikel

1

2

3

Viele hatten ihre Gründe dafür. Im vorliegenden Fall hatte ein Eigner sein Motorboot im Schleswiger Wiking-Hafen hinterlassen, um im Auslandsurlaub bei „Digital Detox“ zu entspannen. So bekam er weder die Warnung vor dem Sturm, noch die vor dem Hochwasser mit. Auch die Sturmflut selber entging ihm und, dass sein Boot sich während derselben losriss und dem Nachbarlieger einen Schaden in fünfstelliger Höhe zufügte. Der wollte die Reparaturkosten anschließend ersetzt bekommen, und zog mit dieser Forderung vor das Landgericht, wo er Recht bekam.

Wie gefällt Ihnen dieser Artikel?

Der Motorbootfahrer ging in Berufung. Das Landgericht hätte die Art, wie er sein Boot vertäut hat, fälschlicherweise als unzureichend eingestuft. Er habe sich als Gastlieger außerdem darauf verlassen dürfen, dass der Hafenmeister sich um die Boote kümmere. Auch den klagenden Nachbarn habe eine solche Pflicht getroffen, ihm sei insofern Mitschuld am eigenen Schaden vorzuwerfen. Und schließlich sei ein Hochwasser dieser Art am Ende der Schlei nicht vorhersehbar gewesen.

Das Gericht hätte es sich einfach machen können, und etwa unter Berufung auf ein Gutachten zum Wettergeschehen und ein weiteres zum Unfallhergang die Rechtsprechung des Landgerichts bestätigen. Doch der 11. Senat wurde in der Berufungsbegründung fachlich so deutlich, dass man an einigen Stellen fast meint, in einem Segelscheinbuch zu lesen.

„Dass bei einem Wasserstand von 1,90 m über dem mittleren Wasserstand nicht mit einem Abrutschen einer ungesicherten Leine zu rechnen gewesen wäre, behauptet auch der Beklagte nicht. Dies wäre auch nicht plausibel. Denn nach den örtlichen Verhältnissen, die dem Senat aus eigener Anschauung bekannt sind und sich aus den Fotos der auch vom Landgericht verwerteten Webseite des Yachthafens ergeben, ragen die Dalben bei mittlerem Wasserstand nicht mehr als 1,90 m bis allenfalls 2 m aus dem Wasser. Das ist üblich, weil es so Schiffsführern möglich ist, beim Passieren der Dalben beim Einfahren in eine oder Verlassen einer Box eine zu einer Schlaufe gelegte oder mit einem Palstek versehene Leine von oben über die Dalbenköpfe um die Dalben zu legen. Wären die Dalben wesentlich höher, wäre das kleineren Personen auf Booten mit niedriger Deckshöhe nicht mehr möglich.“

Es genüge bei einem angesagten Wettergeschehen wie diesem nicht, die Festmacher auf Slip über die Dalben zu belegen, vielmehr müssten sie durch Webelein- oder Stopperstek gegen Hochrutschen gesichert werden. Vor allem aber stellte das Gericht klar, dass Eigner sich ihrer Verantwortung nicht mit dem Argument entziehen können, Hafenmeister oder Nachbarlieger würden sich vor Ort schon kümmern.

Es tut gut, so etwas zu lesen. Denn je lockerer die Art des Umgangs mit dem eigenen Boot, desto größer das Risiko für das Umfeld. Zwar mögen die Zeiten vorbei sein, in denen ein eigenes Boot jedwede konkurrierende Verpflichtung in der Freizeit ausschloss. Doch die Rückbesinnung darauf, dass man mit einer Segelyacht auch einen Verantwortungsbereich übernimmt, würde ich manchem Eigner wünschen. Nicht nur bei Jahrhundertereignissen wie der Ostseesturmflut.

Lasse Johannsen

stellv. YACHT-Chefredakteur


Lese-Empfehlungen der Redaktion

yacht/Myproject-122_588dd1e2bf08c53ce7f0b81757956597

Recht

Gerichtsurteil stellt Maßstäbe für das Festmachen von Yachten auf

yacht/5227332-damp-ostsee-sturmflut-2023-mst-2023-1165_238255f2572505933ee8f1c6cc26665f

Das Oberlandesgericht Schleswig hat in einem Berufungsverfahren Maßstäbe dafür festgelegt, wie eine Yacht festgemacht sein muss, damit kein Verschulden vorliegt, wenn sie sich im Sturm losreißt und Nachbarlieger beschädigt.


Vendée Globe

Der mit den Isobaren tanzt – Heer zeigt neuen Imoca-Look

yacht/dji-0444-launch-ohor-credit-pkc-media_863416f10e8b123d1874ab6f26249aeb

"Heer we go again!": Vendée-Globe-Absolvent Oliver Heer hat in Lorient seine Imoca im neuen Look gezeigt. Ihr Name ist Programm: "Embrace The Challenge!"


Schon gesegelt

Linjett 36 beim YACHT-Test in den Stockholmer Schären

yacht/linjett-36-test-2026-schweden-ngu-94_08e484dc141711f222ecff9ee5ba62a9

Wir waren an Bord der neuen Linjett 36 und haben sie im Heimatrevier nördlich von Stockholm gesegelt. Erste Eindrücke vom kompakten Performance-Cruiser.


Langzeitgeparktes Trailerboot

Ordnungsamt stellt Entsorgung in Rechnung

yacht/100208542_48489b054b82adaebf3f12386af29cc1

In Dortmund hat das Ordnungsamt die Verschrottung eines Trailerbootes veranlasst und dem Halter die Rechnung präsentiert. Wie der Fall einzuordnen ist.


Startpreis 39.000 Euro

Extravagante Ostsee-Insel wird versteigert

yacht/adobestock-516010159-1_53edbe06b64a2688b167f7e982369b45

DDR-Lost-Place oder extravagante Insel? Die ehemalige Entmagnetisierungsstation Ostervilm im Greifswalder Bodden kommt am 4. Juni 2026 unter den Hammer – mit spannendem History-Flair, aber auch Auflagen und Risiken.


Star Wars

ThirtyC - Die dunkle Seite der Yacht

boot/thirtyc-starwars-landscape-1_acbe4a35742c6eef3a6cfe94e39d7231

Pünktlich zum Star-Wars-Tag: Designstudie einer 150-Meter-Superyacht von ThirtyC.


Zwölfer “Gretel”

Australische Yachtsportgeschichte im Sonderangebot

yacht/2016-08-01-141917-hdr_4dd8d4372ed81486e15f24385be64367

In Flensburg wartet die 12-Meter-Rennyacht “Gretel” auf einen neuen Eigner. Falls es nach dem Verkauf heim nach Australien gehen sollte, gehört die Mitfahrgelegenheit auf einem Frachtschiff im kommenden Sommer zum Angebot.


Der Fall „Bayesian"

War doch nicht das Wetter Schuld am Untergang der Luxusyacht?

yacht/bergung-bayesian_a57b32fc0a0c5dacd88a914f50de2c64

Ein Gutachten der italienischen Staatsanwaltschaft widerspricht der Annahme, dass ein extremer Sturm die Luxusyacht „Bayesian" zum Kentern brachte. Stattdessen rückt die Crew in den Fokus.


Schrottboote

So gehen andere Länder mit toten Booten um

boot/100206200_4662c0f13fb3ea07b3b8a86acaed47ff

Schrottboote in Europa: Frankreich setzt auf Recycling, Dänemark und UK auf Zwangsräumung. Ein Überblick.


Berckemeyer 53 DS

Evolution eines Erfolgsmodells

yacht/bm-53_b45eb431bab84eabf1d2a929cb3f137b

Aluminiumbau machts möglich: Bereits die Baunummer 4 der Berckemeyer 53 DS zeigt eine konsequente Weiterentwicklung bis hin zu frischen Rumpflinien.



Newsletter: YACHT-Woche

Der Yacht Newsletter fasst die wichtigsten Themen der Woche zusammen, alle Top-Themen kompakt und direkt in deiner Mail-Box. Einfach anmelden:

Meistgelesen in der Rubrik Allgemeiner Service