In loser Folge greifen wir daher die häufigsten Fragen – und Missverständnisse – rund um die Yachtversicherung auf. In der ersten Folge klärten wir mit Unterstützung von Dirk Hilcken vom Bootsversicherungsvermittler Pantaenius Yachtversicherungen den grundsätzlichen Sinn und Zweck einer Haftpflicht- und Kaskopolice fürs Schiff.
In der zweiten Folge drehte sich alles um die Frage, wie hoch ein Schiff abgesichert sein sollte. Vor allem, wenn man sich ein gebrauchtes Boot zulegt. Folge drei beschäftigte sich mit der Frage, ob und wie hoch ältere Yachten versichert werden sollten. Und in Folge vier klärten wir, was es mit den sogenannten persönlichen Effekten auf sich hat.
In der letzten Folge hatten wir geklärt, ob gebrochene Segel oder gar Masten von der YACHT-Kasko gedeckt sind - ein Thema, dass viele Bootseigner umtreibt. Daher gehen wir heute einen Schritt weiter und beleuchten die Frage, in welchem Zustand das Rigg generell bei Versicherungsabschluss und auch während der weiteren Laufzeit der Police sein beziehungsweise gehalten werden muss.
Dazu erklärt Dirk Hilcken:
Wie alt darf ein Rigg bei Versicherungsabschluss sein, und muss ich es alle zehn oder 15 Jahre ersetzen, damit es versichert bleibt? Diese Frage wird uns häufig gestellt.
Am Anfang ein grundsätzlicher Hinweis: Unsere Riggs sind Verschleißmaterial, ob wir wollen oder nicht. Sie sind selbst im Hafen andauernd einer wechselnden Belastung durch den Wind ausgesetzt. Und das auch noch unter dem Einfluss von Salzwasser und UV-Strahlung. Wenn das Boot mit stehendem Mast eingelagert wird, hat das Rigg nicht mal eine Winterpause. Zum Nachdenken: Würden Sie mit längst abgefahrenen Reifen zu einer langen Urlaubsreise aufbrechen?
Jetzt zur Antwort: Wenn jemand ein gebrauchtes Boot, das älter als 15 Jahre ist, neu bei Pantaenius versichern möchte, fragen wir nach Alter und Zustand des Riggs. Sollte es älter als 15 Jahre sein, verlangen wir einen aktuellen Check durch einen Rigger oder Segelmacher, jedenfalls durch einen Fachbetrieb. Profis empfehlen einen Austausch des stehenden Gutes bei einem Drahtseilrigg nach spätestens 15 Jahren oder 20.000 Seemeilen. Bei Rod oder Synthetik ist das Intervall noch deutlich kürzer.
Ist das Boot älter als 25 Jahre und das Rigg noch original, verlangen wir einen Austausch des stehenden Gutes. In beiden Fällen können wir das Boot trotzdem versichern, nur sind Schäden am Rigg dann eben bis zum Check bzw. bis zum Austausch ausgeschlossen. Da sind wir offen.
Solche Ausschlüsse können einen Versicherungsnehmer aber auch unerwartet treffen. Es kann nämlich sein, dass andere Versicherungen nicht nach dem Alter des Riggs fragen. In so einem Fall sollte ein Versicherungsnehmer allerdings sehr genau prüfen, ob in den Bedingungen Ausschlüsse wie z.B. „mangelhafte Wartung“ und „unterbliebene Reparaturarbeiten“ genannt sind und ob die Folgeschäden von konstruktivem Mangel, Abnutzung usw. mitversichert sind. Im Schadenfall ließe sich so eine Ablehnung begründen. Dann hat sich der Kunde vielleicht zu früh gefreut, dass er bei Versicherungsabschluss nicht nach dem Alter des Riggs gefragt wurde.
Bei Pantaenius gibt es diese Überraschungen nicht. Es finden sich auch keine komplizierten, unverständlichen Ausschlüsse als „Stolperfallen“. Nach unseren Bedingungen sind Folgeschäden von Materialfehlern und Verschleiß mitversichert. Das bedeutet zum Beispiel: Wenn ein Bolzen oder Splint versagt und der Mast in der Folge bricht, dann sind Bolzen und Splint nicht versichert, aber der Mast schon.
Bei Bestandskunden kontrollieren wir die Wartung des Riggs nicht. Wir vertrauen darauf, dass sie aus eigenem Sicherheitsinteresse mit einem regelmäßig gewarteten Rigg unterwegs sind. Generell sollte man das Rigg mindestens alle fünf Jahre in liegendem und entlastetem Zustand professionell prüfen lassen. Dazu gehört zum Beispiel auch die Demontage der Rollanlage, um das Vorstag in Augenschein zu nehmen.
Wenn Sie Service am Rigg durchführen lassen, bewahren Sie die Belege auf. Damit können Sie den Zustand nachweisen, wenn Sie das Boot verkaufen. Und Sie machen Ihrem Nachfolger das Leben leichter, wenn er eine neue Versicherung sucht.
Eine jährliche Sichtprüfung zwischendurch kann man selbst erledigen. Dafür bietet sich der Herbst an, weil man dann noch genug Zeit für Reparaturen und Pflege hat. Sollte man die Gelegenheit verpasst haben, prüft man das Rigg auf jeden Fall im Frühjahr sorgfältig, bevor man es wieder stellt. Neue Splinte sollten eine Selbstverständlichkeit sein. Einmal aufgebogen, verliert ein Splint seine Materialeigenschaften..