Pantaenius Yachtversicherungen
· 06.03.2025
In loser Folge greifen wir daher die häufigsten Fragen – und Missverständnisse – rund um die Yachtversicherung auf. In der ersten Folge klärten wir mit Unterstützung von Dirk Hilcken vom Bootsversicherungsvermittler Pantaenius Yachtversicherungen den grundsätzlichen Sinn und Zweck einer Haftpflicht- und Kaskopolice fürs Schiff.
In der zweiten Folge drehte sich alles um die Frage, wie hoch ein Schiff abgesichert sein sollte. Vor allem, wenn man sich ein gebrauchtes Boot zulegt. Folge drei beschäftigte sich mit der Frage, ob und wie hoch ältere Yachten versichert werden sollten. Und in Folge vier klärten wir, was es mit den sogenannten persönlichen Effekten auf sich hat.
Heute nun beantworten wir die Frage, ob eigentlich auch ein gerissenes Segel oder ein gebrochener Mast von der Bootsersicherung gedeckt sind.
Dazu erklärt Dirk Hilcken:
Das hängt wie immer von den Bedingungen ab. Die Pantaenius-Yacht-Kaskoversicherung ist eine Allgefahrenversicherung. Zudem gelten Ausrüstung und Zubehör als mitversichert. Das heißt erstmal grundsätzlich, dass unter diesen Bedingungen Mast und Segel gegen alle Gefahren versichert sind, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Die Frage ist: Was ist ausgeschlossen? Segel sind wie die Reifen eines Autos Verschleißteile mit einer begrenzten Standzeit. Bei normaler Nutzung verliert ein Segel im Laufe der Zeit sein Profil. Ebenso wird das Material im Laufe der Zeit durch die Sonne zerstört. Deswegen sind Schäden durch „Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch“ und „gewöhnliche Witterungseinflüsse“ ausgeschlossen.
Wer einen Leichtwindspinnaker bei gewöhnlichen Bedingungen von 5 Beaufort zieht, wird ihn schnell platzen sehen und es als Lehrgeld verbuchen müssen, denn die Kaskoversicherung wird den Schaden nicht regulieren. Wenn aber in einer Gewitterbö das Segelkleid reißt und infolgedessen auch das Segel beschädigt wird, dann fällt dieser Schaden zumindest bei Pantaenius unter die Kaskodeckung.
Beim Rigg kann ein mangelhafter Splint oder eine unsaubere Pressung am Want zu einer Kettenreaktion führen, in deren Folge der Mast bricht. Solche konstruktiven Mängel sind in der Regel in Sachversicherungen ausgeschlossen. In den Kasko-Bedingungen von Pantaenius ist der Verlust oder Beschädigung – zum Beispiel der Mastbruch –, die als Folge des Fehlers bzw. der Abnutzung an anderen Teilen der versicherten Sachen entstehen, im Umfang der Bedingungen gedeckt. Das ist allerdings nicht bei allen Bedingungen am Markt der Fall.
Da ein solcher Mastbruch nicht nur ein Sachschaden ist, sondern auch die gesamte Crew in höchste Gefahr bringt, ist jeder Skipper gut beraten, regelmäßig sein Rigg professionell überprüfen zu lassen und Verschleißteile zu ersetzen. Herkömmliche Drahtwanten haben je nach Revier und Laufleistung eine Nutzungsdauer von 15 Jahren oder 20.000 Seemeilen.
Wir bei Pantaenius fragen beim Abschluss der Versicherung nach dem Alter und Zustand des Riggs und können dann in der Folge die Masten wie bei neuen Booten vollumfänglich versichern. Andere Versicherer fragen das nicht, denn sie nutzen ihre Bedingungen und schließen pauschal ab einem gewissen Alter wegen „mangelhafter Wartung“ aus.
Wir vertrauen darauf, dass Eigner ihre Ausrüstung auf Verschleiß prüfen, schon im ureigenen Sicherheitsinteresse. Denn: Wenn ein Mastbruch zu Schäden an Leib und Leben führt, ist ein neuer Mast ein schwacher Trost.
Es hilft, sich Sinn und Zweck einer Versicherung ins Gedächtnis zu rufen: Eine Versicherung ist dazu da, den Versicherungsnehmer gegen plötzliche und unvorhergesehene Schäden zu schützen. Plötzlich und unvorhergesehen ist zum Beispiel ein Unfall oder ein Motorschaden, infolgedessen jemand auf die Steine treibt. Verschleiß durch Gebrauch tritt nicht plötzlich und unvorhergesehen auf, sondern ist erwartbar. Im Idealfall hat man Verschleißteile vorrätig oder wenigstens etwas dafür zurückgelegt.