Pantaenius Yachtversicherungen
· 29.07.2025
In loser Folge greifen wir daher die häufigsten Fragen – und Missverständnisse – rund um die Yachtversicherung auf. In der ersten Folge klärten wir mit Unterstützung von Dirk Hilcken vom Bootsversicherungsvermittler Pantaenius Yachtversicherungen den grundsätzlichen Sinn und Zweck einer Haftpflicht- und Kaskopolice fürs Schiff.
In der zweiten Folge drehte sich alles um die Frage, wie hoch ein Schiff abgesichert sein sollte. Vor allem, wenn man sich ein gebrauchtes Boot zulegt. Folge drei beschäftigte sich mit der Frage, ob und wie hoch ältere Yachten versichert werden sollten. Und in Folge vier klärten wir, was es mit den sogenannten persönlichen Effekten auf sich hat.
Die Frage, ob gerissene Segel und Mastbrüche von der Versicherung gedeckt sind, beantworteten wir in Folge fünf. Zuletzt gingen wir auf die Frage ein, ob Einhandsegeln unseemännisch ist und wenn ja, was das bedeutet.
Heute nun widmen wir uns dem Thema Schlepphilfe beziehungsweise Bergung: Worin besteht der Unterschied? Und was ist in welchem Fall zu beachten, um nicht mit horrenden Bergekosten konfrontiert zu werden.
Dazu erklärt Dirk Hilcken:
Sie sind auf Grund gelaufen bin oder benötigen wegen eines technischen Defekts Schlepphilfe? Dann ist zunächst einmal das Wichtigste, trotz Manövrierunfähigkeit Ruhe zu bewahren. Eine Segelyacht lässt sich unter Umständen unter Segeln – vielleicht mit reduzierter Segelfläche – in den Hafen bringen. In der Nähe eines Hafens kann man per Telefon den Hafenmeister oder Vercharterer verständigen und um Schlepphilfe bitten.
Wer sich dagegen manövrierunfähig in einer gefährlichen Situation befindet, beispielsweise in der Fahrrinne für die Berufsschifffahrt, dem bleibt nur wenig Zeit zu reagieren. In einem solchen Fall sollte man schnellstmöglich Wassersportler in der Nähe auf die eigene Situation aufmerksam machen und um Hilfe bitten. Eine bekannte Methode hierbei ist, sich auf das Vorschiff zu stellen und mit Festmachern kräftig zu winken. Darüber hinaus ist auch eine Kontaktaufnahme mit anderen Wassersportlern über UKW-Kanal 16 möglich.
Neben der technischen Ausrüstung braucht es Klarheit über die Begriffe Schleppen und Bergen. Wo genau Schleppen aufhört und Bergen anfängt, lässt sich jedoch nicht immer klar definieren. Schlepphilfe ist zum Beispiel einem Segler zu gewähren, der mit unklarer Maschine bis vor einen Hafen segelt und sich dann hineinschleppen lässt. Dieses Schiff ist ganz klar nicht in Gefahr und es droht auch keine Gefahr. Bei einer Bergung hingegen geht es um die Rettung aus einer unmittelbaren Gefahr. Eine Segelyacht mit unklarer Maschine, die auf eine felsige Küste zutreibt, ist zum Beispiel in Gefahr, auch wenn sie bis dahin noch keine Grundberührung hatte.
Wer einem anderen erfolgreich aus einer Seenotlage hilft, kann Bergelohn beanspruchen. Bei der Bergung einer Yacht bemisst sich die Summe nach Kriterien wie den geretteten Werten, dem Aufwand des Bergers und dessen Risiko, dem Wetter und regionalen Bedingungen sowie den Bergemaßnahmen. Zur Sicherstellung der Zahlung kommt es vor, dass Schiffe festgehalten werden. Die Verhandlungen über den endgültigen Bergelohn können sich jahrelang hinziehen.
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Da man als Laie obige Kriterien kaum beurteilen kann, rät Pantaenius dringend davon ab, als Eigner über einen Bergelohn zu verhandeln. In keinem Fall sollte man über konkrete Summen oder Schiffswerte sprechen oder eine Vereinbarung unterschreiben. Vielmehr sollte man schnellstmöglich den Versicherer kontaktieren und diesen verhandeln lassen. Die Pantaenius Schadenabteilung zum Beispiel ist rund um die Uhr erreichbar, verfügt über umfassende Erfahrung in solchen Situationen und über ein umfangreiches Netzwerk, das seriöse Bergungsunternehmen enthält.
Private Bergungsunternehmen versuchen leider immer wieder, den Schiffswert als Grundlage des Bergelohns heranzuziehen und nicht den eigenen Aufwand. Davor schützt eine Kaskoversicherung. Diese sollte Bergungskosten ohne Summenbegrenzung decken. Der Kaskoversicherer würde auch eventuelle Gerichtsstreitigkeiten mit dem Berger ausfechten und Garantieleistungen übernehmen, die zu hinterlegen sind, um das Schiff wieder frei zu bekommen. Die Bedingungen der Anbieter unterscheiden sich hier jedoch mitunter deutlich. Ein Blick ins Kleingedruckte kann sich also lohnen.
Falls es sich um eine akute Notsituation handelt und der Berger sofort auf eine Vereinbarung besteht, empfiehlt es sich, ausschließlich die sogenannte „Lloyd‘s Open Form“ (LOF) zu vereinbaren. Diese offene Vertragsform hat international Bestand und kann sogar durch einfachen Zuruf vereinbart werden. Die LOF beinhaltet auf der Basis „no cure – no pay“ (kein Erfolg – keine Bezahlung) auch eine Schiedsgerichtsvereinbarung, die für spätere Auseinandersetzungen eine höhere Rechtssicherheit darstellt.
Der Experte: