Drei Jahre nach der verheerenden Ostsee-Sturmflut vom Oktober 2023 stellt sich die Frage, welche Lehren Versicherer und Bootseigner aus der Katastrophe gezogen haben. Die Schäden gingen in die Millionen, Hunderte Yachten mussten repariert, zahlreiche Wracks aufwendig geborgen werden. Hat das Ereignis die Eigner vorsichtiger gemacht? Nach Einschätzung des Yachtversicherungsvermittlers Pantaenius ist das Bewusstsein für die eigene Verantwortung gewachsen. Trotzdem sieht das Unternehmen weiterhin erhebliche Defizite bei der Sicherung von Yachten. Für Eigner stellt sich zudem die Frage, ob ihre Versicherung im Ernstfall tatsächlich alle finanziellen Risiken abdeckt.
Wie gewaltig die Schäden nach der Sturmflut vom 20. auf den 21. Oktober 2023 ausfielen, zeigt die damalige Bilanz von Pantaenius. Bis Anfang Februar 2024 hatte das Unternehmen 430 Schäden registriert, 73 Schiffe waren als Totalverlust eingestuft worden. Die zu diesem Zeitpunkt erfasste Schadenssumme belief sich auf 9,2 Millionen Euro. Insgesamt schätzten die Versicherungsexperten damals, dass zwischen 1.300 und 1.700 Yachten von der Sturmflut betroffen waren. Insgesamt könnten bis zu 300 Yachten einen Totalverlust erlitten haben, hieß es in der damaligen Schätzung.
Für einzelne Versicherer war das Ereignis eine enorme wirtschaftliche Belastung. Dirk Ammann von Pantaenius spricht rückblickend von Schadenquoten im oberen dreistelligen Prozentbereich. Die Schadenquote bezeichnet das Verhältnis zwischen den Aufwendungen für Versicherungsfälle und den verdienten Versicherungsbeiträgen. Eine Quote von beispielsweise 800 Prozent bedeutet, dass auf jeden Euro Beitragseinnahmen acht Euro Schadenaufwand entfallen. Dennoch habe die Sturmflut keine grundsätzliche Änderung der Versicherungspraxis ausgelöst. „Eine daraus resultierende Änderung des Zeichnungsverhaltens bzw. inhaltliche Änderungen der Deckungen gibt es aber nicht“, erklärt Ammann.
Der Grund liegt nach seiner Einschätzung unter anderem darin, dass sich die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung kaum zuverlässig bestimmen lässt. Zudem verteilen viele Risikoträger ihre Geschäfte auf unterschiedliche Versicherungsbereiche. Das außergewöhnlich hohe Schadenaufkommen im Wassersport traf deshalb nicht zwangsläufig ihre gesamte wirtschaftliche Grundlage. Anders als manche spezialisierte Vermittler seien die eigentlichen Risikoträger nach Angaben Ammanns nicht in finanzielle Schieflage geraten.
Anders sieht es bei der organisatorischen Vorbereitung auf solche Ereignisse aus. Pantaenius hat nach eigenen Angaben vor allem das Bewusstsein dafür geschärft, wie wichtig es ist, im Ernstfall kurzfristig Hilfe organisieren zu können. Sobald sich ein extremes Wetterereignis abzeichnet, stimmt sich das Unternehmen mit spezialisierten Partnern ab, darunter MCS Marine Claims Service. Dabei geht es um verfügbare Bergungskapazitäten, benötigte Technik und mögliche Einsatzszenarien.
Während der Sturmflut 2023 führten die Mitarbeiter von MCS nach Angaben Ammanns mehr als 180 Bergungen aus. Eine der größten Schwierigkeiten war damals, dass in zahlreichen Häfen gleichzeitig gesunkene, gestrandete oder schwer beschädigte Schiffe geborgen werden mussten. Teilweise waren Steganlagen zerstört, Kranplätze nicht erreichbar und Yachten unter Trümmern eingeklemmt. Taucher, Schwimmkräne und Spezialunternehmen waren über Wochen im Einsatz. Die Erfahrung habe das Bewusstsein dafür geschärft, wie entscheidend eine leistungsfähige Organisation im Schadenfall sei.
Doch wie haben sich die Eigner selbst verändert? Ammann sieht durchaus Fortschritte. Die Bereitschaft der Bootseigner, ihrer Verantwortung nachzukommen, sei nach Einschätzung von Pantaenius heute größer als noch vor einigen Jahren. Die Sturmflut habe hierzu beigetragen. Bereits zum ersten Jahrestag hatte die YACHT im Zusammenhang mit einem Gespräch mit Pantaenius auf eine stärkere Nachfrage nach Yachtversicherungen seit der Sturmflut hingewiesen.
Der Versicherungsvermittler versucht inzwischen auch, seine Kunden gezielter vor extremem Wetter zu warnen. Gemeinsam mit dem Wetterdienstleister Wetterwelt bietet Pantaenius nach eigenen Angaben einen kostenlosen SMS-Wetterwarndienst für die Nord- und Ostsee an. Dieser lässt sich im Kundenbereich aktivieren und verschickt eine auf den jeweiligen Liegeplatz abgestimmte Warnung, wenn sich innerhalb der kommenden 48 Stunden Schwerwetter ankündigt. Laut Ammann wird das Angebot gut angenommen.
Allerdings ersetzt eine Wetterwarnung weder die Vorbereitung des Schiffes noch die Organisation von Hilfe vor Ort. Nach wie vor verließen sich manche Eigner zu sehr auf den Hafenmeister, beobachtet Ammann. Gerade bei extremen Wetterlagen könne dieser jedoch nur begrenzt eingreifen. Es sei weder seine Aufgabe noch praktisch möglich, sämtliche Fender und Festmacher der Boote im Hafen zu kontrollieren oder anzupassen.
Besonders kritisch sieht Ammann den Zustand mancher Yachten im Hafen: „Viele Boote werden am Wochenende genutzt und dann unzureichend vorbereitet und gesichert verlassen.“ Dahinter stecke aus seiner Sicht nicht unbedingt Gleichgültigkeit. „Es ist vermutlich eher mangelnde Erfahrung als mangelnde Bereitschaft.“
Diese Einschätzung deckt sich mit den Erfahrungen der Sturmflut von 2023. Damals waren zahlreiche Yachten für gewöhnliche Hafenbedingungen ausreichend, für extreme Hochwasserstände aber nicht sicher genug vertäut. Festmacher rutschten über die Köpfe der Dalben, Leinen waren zu kurz oder Boote wurden von schweren Wellen gegen Stege und Nachbarlieger gedrückt. Die Folgen waren nicht nur zerstörte Schiffe, sondern auch erhebliche Kosten für Bergung, Reparatur und Entsorgung.
Aus Versicherungssicht liegt hier eine wichtige Unterscheidung: Eine Bootshaftpflichtversicherung schützt den Eigner grundsätzlich vor berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter, für die er rechtlich verantwortlich ist. In Deutschland besteht für privat genutzte Segelyachten zwar grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Bootshaftpflichtversicherung, viele Hafen- und Winterlagerbetreiber verlangen jedoch einen entsprechenden Nachweis. Die Haftpflichtversicherung bezahlt aber nicht den Schaden am eigenen Schiff. Dafür benötigt der Eigner eine Kaskoversicherung.
Gerade bei einer Sturmflut kann die eigene Kaskoversicherung entscheidend sein. Reißt sich eine benachbarte Yacht los und beschädigt das eigene Schiff, muss deren Eigner nicht automatisch für den Schaden aufkommen. Anders als im Straßenverkehr gilt im Wassersport grundsätzlich das Prinzip der Verschuldenshaftung. Eine Haftung setzt deshalb in der Regel voraus, dass dem Verursacher ein schuldhaftes Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. Hat er sein Boot ordnungsgemäß gesichert und wird es dennoch von einem außergewöhnlichen Sturm losgerissen, fehlt möglicherweise dieses Verschulden. Die Haftpflichtversicherung des Nachbarn muss dann nicht für die Schäden eintreten. Ohne eigene Kaskoversicherung kann der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen bleiben.
Selbst wenn sich eine Haftung des Verursachers nachweisen lässt, ist die Schadenabwicklung nicht immer einfach. Möglicherweise hat der Schädiger keine ausreichende Haftpflichtversicherung oder kann die Forderung nicht bezahlen. Auch dann kann die eigene Kaskoversicherung entscheidend sein. Sie übernimmt bei einem versicherten Schaden zunächst die Regulierung und kann gegebenenfalls anschließend Ansprüche gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Außerdem kann es Unterschiede bei der Entschädigung geben. Während eine gegnerische Haftpflichtversicherung unter Umständen nur den Zeitwert beschädigter Teile ersetzen muss, kann eine gute eigene Kaskoversicherung Reparaturen ohne entsprechende Altersabzüge übernehmen. Zu beachten sind allerdings vereinbarte Selbstbeteiligungen und mögliche Auswirkungen auf Schadenfreiheitsrabatte.
Die Kaskoversicherung deckt je nach vereinbartem Vertrag Schäden am eigenen Schiff, beispielsweise infolge von Sturm, Sinken, Kollisionen oder anderen versicherten Gefahren. Bei einer sogenannten Allgefahrendeckung sind grundsätzlich alle Risiken eingeschlossen, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Der Blick in die Versicherungsbedingungen bleibt dennoch unverzichtbar. Nicht jede Police bietet eine gleich umfassende Deckung. Bei Verträgen, die lediglich ausdrücklich benannte Gefahren versichern, muss beispielsweise geprüft werden, ob Sturmflut und Hochwasser tatsächlich zu den versicherten Ereignissen gehören.
Ebenso wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer umfassenden Kaskoversicherung und einer reinen Totalverlustversicherung. Letztere leistet grundsätzlich erst, wenn der vertraglich definierte Totalverlust eintritt. Wird eine Yacht bei einer Sturmflut schwer beschädigt, lässt sich aber wirtschaftlich noch reparieren, können Eigner mit einer solchen Police auf den Reparaturkosten sitzen bleiben. Eine umfassendere Kaskoversicherung kann dagegen auch Teilschäden übernehmen. Ob Reparaturen ohne Abzug für ältere, nun durch neue Teile ersetzte Ausrüstung reguliert werden, hängt wiederum von den Bedingungen ab.
Das ist gerade für Besitzer älterer Yachten wichtig. Denn auch ein vergleichsweise preiswertes Gebrauchtboot kann hohe Reparaturkosten verursachen. Ein neuer Mast, umfangreiche Laminatarbeiten oder die Instandsetzung einer vollgelaufenen Yacht kosten nicht wesentlich weniger, nur weil das Schiff schon mehrere Jahrzehnte alt ist. Wie in unserem ausführlichen Versicherungsratgeber erklärt wird, kann bei älteren Booten deshalb schon ein begrenzter Schaden zum wirtschaftlichen Totalverlust führen. Wenn nämlich der Wert des Schiffes deutlich niedriger ist als die Kosten einer fachgerechten Instandsetzung.
Das bedeutet allerdings nicht, dass ältere Boote generell nicht mehr sinnvoll kaskoversichert werden können. Entscheidend sind ihr Zustand, ihr Wert und das Verhältnis zwischen Versicherungsprämie und möglichen Reparaturkosten. Bei gut erhaltenen Klassikern oder aufwendig überholten älteren Yachten kann eine umfassende Kaskodeckung weiterhin sinnvoll sein. Für andere Boote kommen möglicherweise eine Totalverlust- oder Zeitwertversicherung infrage. Bei der Totalverlustdeckung bleiben Teilschäden im vereinbarten Umfang unversichert, während bei einer Zeitwertversicherung Alters- und Abnutzungsabzüge die Entschädigung mindern können. Vor allem Eigner kleinerer und älterer Yachten sollten deshalb prüfen, welches finanzielle Risiko sie selbst tragen können und welchen Schutz sie tatsächlich benötigen.
Ein besonders wichtiger Punkt sind die Kosten für Bergung und Wrackbeseitigung. Die Sturmflut 2023 hat gezeigt, dass diese selbst bei vergleichsweise kleinen oder älteren Yachten erheblich ausfallen können. Sinkt ein Boot im Hafen, muss es unter Umständen mit Spezialgerät gehoben, abtransportiert und entsorgt werden. Eine behördliche Bergungsanordnung kann den Eigner zusätzlich unter Zeitdruck setzen. Dabei kann die Bergung eines Schiffes weit mehr kosten, als das Boot überhaupt noch wert ist.
In einer guten Kaskoversicherung sollten deshalb Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung ausdrücklich eingeschlossen sein. Zu prüfen ist insbesondere, ob diese Kosten zusätzlich zur eigentlichen Versicherungssumme gedeckt sind oder auf sie angerechnet werden. Außerdem können Höchstgrenzen oder Einschränkungen bestehen, etwa wenn die Bergung nicht von einer Behörde, sondern vom Hafenbetreiber verlangt wird. Auch die Abdeckung möglicher Kosten für die Beseitigung von Umweltschäden sollte geklärt sein.
Ein interessanter Sonderfall hatte sich unmittelbar nach der Sturmflut 2023 in Kiel ergeben. Die Hafenbehörde ordnete damals an, dass beschädigte und gesunkene Schiffe kurzfristig von Fachfirmen geborgen werden mussten. Der auf Wassersportrecht spezialisierte Rechtsanwalt Benyamin H. K. Tanis wies seinerzeit gegenüber der YACHT darauf hin, dass eine solche Anordnung auch für ausschließlich haftpflichtversicherte Eigner relevant sein könnte. Unter bestimmten Voraussetzungen können nämlich öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden von einer Bootshaftpflichtversicherung erfasst sein. Eine behördlich erzwungene Bergung könnte dann zumindest teilweise unter die entsprechende Deckung fallen.
Darauf verlassen können sich Eigner allerdings nicht. Ob die Haftpflichtversicherung in einem solchen Fall tatsächlich eintritt, hängt von den vereinbarten Klauseln und den konkreten rechtlichen Voraussetzungen ab. Eine behördliche Bergungsanordnung allein garantiert keine Kostenübernahme. Wer lediglich haftpflichtversichert ist, sollte deshalb besonders darauf achten, welche öffentlich-rechtlichen Ansprüche und Umweltschäden seine Police einschließt. Die umfassendere Absicherung von Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten bleibt ein wesentliches Argument für eine geeignete Kaskoversicherung.
Auch die Begriffe Schlepphilfe und Bergung werden häufig verwechselt. Eine einfache Schlepphilfe für eine manövrierunfähige Yacht, die sich nicht in einer unmittelbaren Gefahr befindet, ist versicherungsrechtlich anders zu beurteilen als die Rettung eines Schiffes aus einer gefährlichen Lage. Bei einer Bergung können erhebliche Bergelohnforderungen entstehen. Deren Höhe hängt unter anderem vom Wert der geretteten Sachen, dem Aufwand, den Risiken und den eingesetzten Mitteln ab. Eigner sollten deshalb bei ihrem Versicherer klären, welche Kosten für Schlepphilfe und Bergung jeweils übernommen werden und wie sie sich bei der Beauftragung fremder Hilfe verhalten sollen.
Eine weitere Frage betrifft die Versicherungssumme selbst. Viele Yacht-Kaskoversicherungen arbeiten mit einer sogenannten festen Taxe, bei der eine Entschädigungssumme für den Fall eines Totalverlustes vereinbart wird. Allerdings kommt es auf die vertragliche Ausgestaltung an. Nicht jede als feste Taxe bezeichnete Vereinbarung garantiert dauerhaft dieselbe Entschädigung. In manchen Bedingungen sind zeitliche Begrenzungen oder Einschränkungen vorgesehen, nach deren Ablauf nur noch der aktuelle Zeitwert maßgeblich sein kann.
Eigner sollten deshalb prüfen, ob die vereinbarte Versicherungssumme noch zum Wert ihrer Yacht passt und ausreichen würde, ein vergleichbares Schiff wiederzubeschaffen. Dabei können auch nachträglich eingebaute Ausrüstung, kostspielige Umbauten oder ein umfangreicher Refit eine Anpassung sinnvoll machen. Ebenso sollte geklärt sein, ob Beiboot, Trailer, Lagerbock, Navigationsausrüstung und weitere Zubehörteile mitversichert sind oder ausdrücklich in die Versicherungssumme aufgenommen werden müssen.
Nicht zuletzt können persönliche Gegenstände an Bord eine erhebliche finanzielle Rolle spielen. Hochwertige Segelbekleidung, Computer, Kameras und andere private Gegenstände gehören nicht zwangsläufig zur versicherten Schiffsausrüstung. Die Versicherungsbedingungen unterscheiden häufig zwischen Ausrüstung, Zubehör, Inventar und sogenannten persönlichen Effekten. Für diese können eigene Entschädigungsgrenzen gelten. Wer wertvolle Gegenstände regelmäßig an Bord hat, sollte deshalb auch deren Versicherungsschutz prüfen. Nach einer Sturmflut, bei der eine Yacht vollständig unter Wasser gestanden hat, können sonst zusätzliche Verluste entstehen, die von der vereinbarten Deckung nicht vollständig erfasst sind.
Eine weitere Frage betrifft die Sorgfaltspflichten der Eigner. Unmittelbar nach der Sturmflut 2023 hatten mehrere große Bootsversicherungsvermittler gegenüber der YACHT erklärt, die Schäden im Rahmen ihrer Kaskoverträge regulieren zu wollen. Angesichts der außergewöhnlichen Naturkatastrophe sah Pantaenius damals zunächst keinen Anlass, den Eignern eine unzureichende Vorbereitung vorzuwerfen. Auch die Hamburger Yachtversicherung Schomacker und Firmenich Yachtversicherungen signalisierten, die versicherten Schäden bedingungsgemäß übernehmen zu wollen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass sich Eigner grundsätzlich auf eine solche Regulierungspraxis verlassen können. Wer eine konkrete Wetterwarnung ignoriert, sein Schiff erkennbar unzureichend sichert oder notwendige Vorsorgemaßnahmen unterlässt, riskiert je nach Umständen den Vorwurf grober Fahrlässigkeit. Ob ein Versicherer deshalb seine Leistung kürzen darf, richtet sich nach dem Einzelfall und den jeweiligen Vertragsbedingungen. Auch die Beweislast hängt von der rechtlichen Grundlage ab. Bei einer Verletzung vertraglicher Obliegenheiten kann beispielsweise der Versicherungsnehmer nachweisen müssen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.
Entscheidend ist dabei auch, ob und in welchem Umfang der Versicherer auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet. Solche Klauseln können auf bestimmte Schadenshöhen begrenzt sein oder Ausnahmen enthalten. Eigner sollten deshalb nicht allein darauf vertrauen, dass in einer Produktbeschreibung mit einem entsprechenden Verzicht geworben wird, sondern die tatsächlichen Versicherungsbedingungen lesen.
Wer sein Schiff über längere Zeit allein im Hafen liegen lässt, trägt weiterhin Verantwortung dafür, dass es angemessen gesichert ist. Das gilt nicht nur bei einer angekündigten Jahrhundertflut. Bereits gewöhnliche Herbststürme können unzureichend gesicherte Rollsegel aufrollen, Persenninge zerreißen, Fender verschieben und Festmacher stark belasten. Bei hohen Wasserständen kommt hinzu, dass Festmacher ausreichend Bewegung nach oben ermöglichen müssen, ohne ihre Haltefunktion zu verlieren.
Webinar-Tipp: Weitere praktische Hintergründe zu Leinenführung, Fendern, Ruckdämpfern und Scheuerschutz finden Sie im Webinar zum sicheren Festmachen, das die Sicherung unterschiedlicher Liegeplätze vertieft.
Der Hafenmeister ist dabei in aller Regel kein Ersatz für die eigene Vorsorge. Wie der auf Wassersportrecht spezialisierte Rechtsanwalt Heyko Wychodil erläutert hat, gehen die Gerichte grundsätzlich von einer hohen Eigenverantwortung der Eigner aus. Der Liegeplatzvertrag umfasst normalerweise die Bereitstellung des Platzes und der Hafeninfrastruktur, nicht aber eine umfassende Betreuung des einzelnen Schiffes. Zusätzliche Betreuungs- oder Kontrollpflichten können sich allerdings aus ausdrücklich vereinbarten Leistungen ergeben. Wer wegen langer Anfahrt nicht selbst kurzfristig reagieren kann, sollte deshalb rechtzeitig eine verlässliche Vertretung organisieren.
Eine gute Vorbereitung umfasst neben geeigneten Festmachern und Fendern auch die Sicherung von Rollsegeln, Persenningen und beweglicher Ausrüstung. Bei angekündigtem Extremwetter muss frühzeitig geprüft werden, ob der Liegeplatz weiterhin geeignet ist oder sich die Yacht noch rechtzeitig verholen beziehungsweise an Land nehmen lässt. Solche Entscheidungen dürfen nicht aufgeschoben werden, bis die Stege überspült sind und ein Betreten zur Gefahr wird.
Zusätzliche Versicherungsfragen entstehen, wenn ein Schiff im Herbst oder Winter im Wasser bleibt. Nicht jede Police deckt sämtliche Risiken während des Winterlagers im Wasser ab. Schäden wegen Eisgangs, Frost oder mangelnder Wartung können in den Bedingungen ausgeschlossen sein. Entscheidend ist auch, ob Folgeschäden versichert bleiben, beispielsweise wenn eine zunächst ausgeschlossene Ursache letztlich zum Sinken des Schiffes führt. Eigner sollten deshalb vor dem Winter ausdrücklich klären, ob der Versicherungsschutz auch bei längerer Liegezeit im Wasser gilt und welche besonderen Vorsorgemaßnahmen verlangt werden.
Kommt es dennoch zu einem Schaden, ist eine schnelle und abgestimmte Reaktion wichtig. Eigner sollten zunächst Gefahren für Menschen vermeiden und, soweit gefahrlos möglich, weitere Schäden begrenzen. Anschließend gilt es, die Schäden mit Fotos zu dokumentieren und den Versicherer unverzüglich zu informieren. Dabei ist wichtig, dass die Schadenmeldung tatsächlich den zuständigen Versicherer erreicht. Wer die Versicherung über einen Makler oder Vermittler abgeschlossen hat, sollte prüfen, ob dieser ausdrücklich zur Entgegennahme und Bearbeitung von Schadenmeldungen bevollmächtigt ist. Bestehen Zweifel, empfiehlt sich eine direkte Meldung an den Versicherer.
Größere Reparaturen oder aufwendige Bergungen sollten nicht ohne vorherige Abstimmung eigenmächtig beauftragt werden, sofern die Situation eine solche Rücksprache zulässt. Bei unmittelbar drohenden weiteren Schäden oder behördlichen Anordnungen müssen jedoch notwendige Maßnahmen ergriffen werden. Beschädigte Ausrüstung sollte möglichst zur Beweissicherung aufbewahrt werden. Auch Rechnungen, Kostenvoranschläge, Gutachten und die Korrespondenz mit Hafenbehörden oder Bergungsunternehmen können für die Regulierung wichtig sein.
Die Erfahrungen von 2023 zeigen außerdem, dass im Katastrophenfall die praktische Leistungsfähigkeit des Versicherungsunternehmens eine große Rolle spielt. Wenn in einer Region gleichzeitig Hunderte Boote beschädigt werden, geht es nicht allein um die vertragliche Zusage, einen Schaden zu bezahlen. Es geht ebenso um erreichbare Ansprechpartner, verfügbare Sachverständige, geeignete Bergungsunternehmen und die Organisation einer möglichst schnellen Schadenabwicklung.
Drei Jahre nach der Sturmflut fällt die Bilanz damit unterschiedlich aus. Die Versicherungsbranche hat ihre Deckungen nach Einschätzung von Pantaenius nicht grundsätzlich verändert, ihre organisatorische Vorbereitung auf Extremwetter aber teilweise weiterentwickelt. Bei den Eignern erkennt Ammann ein gewachsenes Verantwortungsbewusstsein, sieht gleichzeitig aber weiterhin Nachholbedarf bei der praktischen Sicherung der Schiffe.
Für Bootseigner ergibt sich daraus eine wichtige Konsequenz: Nicht erst die nächste Sturmwarnung sollte Anlass sein, die eigene Yachtversicherung zu überprüfen. Entscheidend sind eine geeignete Haftpflichtdeckung, ein zum Wert des Bootes passender Kaskoschutz, ausreichende Leistungen für Bergung und Wrackbeseitigung sowie verständliche Regelungen zu Selbstbeteiligung, Folgeschäden und Sorgfaltspflichten. Und selbst ein guter Versicherungsvertrag kann nicht ersetzen, was bereits vor dem Sturm geschehen muss: das eigene Schiff sorgfältig vorzubereiten und rechtzeitig zu sichern.
Haben Sie Ihren Versicherungsschutz seit der Ostsee-Sturmflut 2023 verändert, und welche Vertragsdetails waren dafür ausschlaggebend?

Chefredakteur Digital
Diskutieren Sie mit – fair, sachlich und respektvoll. Es gilt unsere Netiquette.