Pascal Schürmann
· 25.02.2015
Wie viel zahlt der Versicherer nach einem Totalschaden? Das fragen sich anlässlich der jüngsten Winterlagerbrände etliche Eigner – zu Recht
Es passiert beinahe jeden Winter: Feuer in der Bootshalle oder auf dem Freilager-Gelände! In den zurückliegenden Monaten brannten zahlreiche Yachten unter anderem in Neustadt, in Travemünde und in Roermond ab.
Häufig handelt es sich in solchen Fällen um Brandstiftung, ab und an löst aber auch ein technischer Defekt ein Flammeninferno aus. Das Schlimme daran: Selten beschränkt sich der Schaden auf ein oder zwei Schiffe, da sich das Feuer rasch von Boot zu Boot ausbreitet.
Am Ende sind regelmäßig zahlreiche Schiffe in Mitleidenschaft gezogen. Selbst die vom Brandherd weit entfernt stehenden Boote sind meist zumindest stark verrußt und müssen aufwändig gereinigt werden. Yachten, die hingegen direkt den Flammen ausgesetzt waren, sind anschließend allzuoft Totalschäden.
Für derart betroffene Eigner ist der Verlust ihres Schiffs nicht selten ein Schock. Glück im Unglück haben immerhin diejenigen, die ihr Schiff kaskoversichert haben. Dennoch treibt auch sie die Sorge um, ob es von der Versicherung genügend Geld gibt, um sich davon anschließend ein zumindest gleichwertiges Schiff kaufen zu können. Vor allem dann, wenn das eigene Boot schon etwas betagt war.
Und so verwundert es kaum, dass die Hamburger Yachtversicherung Schomacker, ein Makler für Bootshaftpflicht- und Bootskaskopolicen, jüngst von massenhaft verunsicherten Kunden berichtet. Das Unternehmen schreibt im Rückblick auf die vergangene Messe boot in Düsseldorf: "Selten ist eine Messe so geprägt gewesen von einer immer gleich lautenden Frage: die nach der festen Taxe." Kaum einer halte es für möglich, dass Yachtversicherer eine feste Taxe, also die im Zweifel schon vor vielen Jahren festgelegte Versicherungssumme, über die gesamte Laufzeit des Vertrages garantieren.
Solche Bedenken sind in der Tat auch nicht völlig unberechtigt. Denn längst nicht alle Anbieter verkaufen ihren Kunden eine im Schadensfall von der Versicherung unanfechtbare feste Taxe. Im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen trennt sich die Spreu vom Weizen. Nur wenn darin die feste Taxe als echte Neuwertversicherung formuliert ist, hält sie im Schadensfall auch das, was sie verspricht.
Beim größten Bootspolicen-Vermittler, der Hamburger Pantaenius GmbH & Co. KG, quasi dem Erfinder der festen Taxe im Yachtsportbereich, heißt es in den Bedingungen etwa: "Versicherungswert ist der Neuwert (Wiederbeschaffungswert für gleichartige neue Sachen). Die Höhe dieses Wertes ist als Taxe festgeschrieben auf den Gesamtbetrag der in der Police ausgewiesenen Versicherungssumme."
Ganz ähnlich die Passage beim Anbieter Firmenich: "Die in der Police ausgewiesene Versicherungssumme gilt als zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer vereinbarte feste Taxe. Sie darf der Höhe nach nur in Abstimmung mit dem Versicherungsnehmer verändert werden. Versicherungswert ist der Neuwert (Wiederbeschaffungswert für gleichartige, neue Sachen)."
Und Bootsversicherungsmakler Yacht-Pool aus Ottobrunn rät ausdrücklich, bei der Wahl eines Versicherers diesen zu fragen, ob die angebotene feste Taxe zeitlich unbegrenzt ist, das heißt, ob sie so lange gilt, bis man selbst einen anderen Versicherungswert wünscht.
Andernfalls nämlich muss sich der Versicherer nicht an die feste Taxe gebunden fühlen. Schon der Begriff ist weder geschützt, noch an irgendeiner Stelle allgemeingültig definiert.
Und so kommt es, dass einige Versicherer ihre feste Taxe im Laufe der Jahre aufweichen und im Falle eines Totalverlustes lediglich den Zeitwert der Yacht ersetzen – feste Taxe hin oder her. Meist berufen sie sich dann auf das Versicherungsvertragsgesetz, welches ein Überversicherungs-Verbot beinhaltet. Vorsicht sei, so die Hamburger Yachtversicherung Schomacker, daher stets beim einfachen Gebrauch des Begriffs "Taxe" oder auch "feste Taxe" in den Versicherungsbedingungen geboten.
Dessen ungeachtet habe bei Abschluss einer Kaskoversicherung die Festlegung auf eine realistische Versicherungssumme oberste Priorität, betont Schomacker-Geschäftsführer Andreas Medicus. "Das ist in der Regel der Kaufpreis zuzüglich der Ausrüstung und eventueller persönlicher Effekten. Bei älteren Yachten sollte die Versicherungssumme so gewählt werden, dass eine Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Yacht möglich ist."
Und weiter: "Schiffe, die schon lange versichert sind, haben häufig eine Versicherungssumme, die sich am Markt derzeit nicht erhalten lässt. Hier gilt es abzuwägen, ob es sinnvoll ist, die Versicherungssumme zu reduzieren. Sollte es aber zum Schaden kommen, wird bei uns in jedem Fall die vereinbarte Summe ausgezahlt", so Medicus.
Tatsächlich hatte ein Kunde des Maklers, der sein Schiff beim Brand in der Ancora-Marina in Neustadt im Dezember verloren hatte, binnen kurzer Zeit die volle Versicherungssumme erhalten, obwohl der Betrag deutlich über dem aktuellen Marktwert des bereits älteren Schiffs lag. "Von vielen Versicherungsfällen hört man aber, bei denen es im Totalschadenfall erhebliche Diskussionen mit dem Versicherer gab", so Medicus.
Eine unanfechtbare feste Taxe bieten neben den genannten Anbietern Hamburger Yachtversicherung, Pantaenius, Firmenich und Yacht-Pool auch andere renommierte Policenmakler und -vermittler an. Mit dem kostenlosen YACHT-Online-Versicherungsvergleich können Sie mit einem Mausklick Angebote mehrerer Versicherer einholen und miteinander vergleichen.