YACHT
· 22.03.2025
Liebe Leserinnen und Leser,
wir schreiben das Jahr 2035. EU-weit ist jedwedes Antifouling verboten worden. Und trotzdem bleiben an Nord- und Ostsee und im Mittelmeerraum die Rümpfe der in den Häfen liegenden Yachten auch ohne Schutzanstrich glatt wie Babypopos. Selbst dann, wenn ein Schiff zwei, drei Wochen oder länger nicht bewegt wird.
Möglich machen es neuartige Reinigungstauchroboter. Ähnlich wie die Mähroboter im heimischen Garten sind sie tagtäglich in jedem Hafenbecken unterwegs. Mithilfe von rollierenden Bürsten und kräftigem Wasserstrahl entfernen sie Algen und Pocken von den Rümpfen der an ihren Liegplätzen vertäuten Yachten.
Selbst schwierige Stellen, wie eine Wellenanlage samt Propeller, ein Saildrive-Antrieb oder auch der schmale Spalt zwischen Skeg und Ruderblatt sind für die unermüdlich putzenden und schrubbenden Roboter kein Problem. Kleine ausfahrbare Arme und Spritzdüsen machen dem Grünzeug am Rumpf selbst im verstecktesten Winkel zuverlässig den Garaus. Kameras und eine KI-gesteuerte Software sorgen dafür, dass keine von Bewuchs befallene Stelle übersehen wird.
Wäre das nicht toll!?
Die Gegenwart sieht anders aus. Leider. Allerorten versehen Eigner zu Saisonbeginn die Rümpfe ihrer Yachten mit mehr oder minder umweltschädlichen Antifoulings. Zwar sind die giftigsten Varianten inzwischen ganz oder zumindest für die private Verwendung aus dem Verkehr gezogen worden. Und es gibt auch schon eine Reihe kupfer- beziehungsweise biozidfreier Produkte. Doch sind diese meist längst nicht so wirksam wie die biozidhaltigen Farben. Entsprechend greifen viele Bootsbesitzer nach wie vor zu den umweltschädlicheren Produkten.
Damit nicht genug, muss vor dem Neuauftrag das alte Antifouling fleißig an- und alle paar Jahre komplett abgeschliffen werden. Nicht selten erfolgen diese Arbeiten im Freilager, ohne jede Abplanung oder Absaugung. Die abgeschliffenen Farbpartikel landen auf dem Boden, werden vom Wind in die Landschaft getragen oder sickern mit dem nächsten Regen bis ins Grundwasser.
Natürlich muss das nicht sein – ganz abgesehen davon, dass es per se verboten ist. Wir haben jüngst beschrieben, was man tun kann – und qua Gesetz eben auch tun müsste -, um keinen Schleifstaub in die Umwelt gelangen zu lassen.
Doch: Grau ist alle Theorie. Oder beim Antifoulingstreichen auch gerne mal schwarz, rot oder blau.
Um am Schiff hundertprozentig sauber zu arbeiten, müsste man es komplett und lückenlos umplanen und auch den Boden nahtlos abdecken. Die Schleifmaschine müsste an eine zugelassene Absaugung angeschlossen sein. Und die anschließende Entsorgung der mit Farb- und Staubpartikeln behafteten Abdeckplanen wie auch die der Schutzoveralls und der Filter in der Atemmaske müsste in einem auf Giftmüll spezialisierten Entsorgungsunternehmen erfolgen.
Hand aufs Herz, wer arbeitet schon derart klinisch-rein? Auch wenn der Gesetzgeber es gerne so hätte, ist es in der Praxis schlicht nicht möglich.
Ein Freibrief soll und darf das aber nicht sein. Von der Wahl eines weniger giftigen Antifoulings im Vergleich zu jenem, welches man vielleicht noch im Vorjahr verwendet hat, über eine vernünftige Abplanung des Rumpfs und des Bodens bis hin zur Anschaffung eines Werkstattstaubsaugers, der ans Schleifgerät angeschlossen wird: Jedes bisschen mehr Engagement für die Umwelt ist zu begrüßen.
Und ja, die entsprechenden Polizeikontrollen in Kieler Häfen, über die wir jüngst berichtet haben, sind im Grunde richtig. Sie sollten seitens der Beamten allerdings mit Augenmaß erfolgen. Wer mit einem Bußgeld belegt wird, nur weil auf dem von ihm verwendeten Staubsauger die für solche Arbeiten erforderliche Zulassungsnummer fehlt, darf zu Recht sauer sein. Oder wenn sich irgendwo in der ansonsten sorgfältig vorgenommenen Abplanung des Rumpfs ein Spalt auftut.
Anders gelagert sind hingegen Fälle, in denen sich Bootseigner ganz offensichtlich nicht um die Umwelt scheren. Sei es, dass sie ohne Planen und Sauger im Freien schleifen. Oder aber den Rumpf beim Ein- oder Auskranen oder gar im Freilager abkärchern. Denn auch dabei lösen sich neben Algen und Pocken eben auch immer Partikel des Antifoulinganstrichs. Erlaubt ist das Abstrahlen nur dort, wo das Abwasser aufgefangen und fachgerecht gereinigt beziehungsweise entsorgt wird.
In zu vielen Häfen wird auf solcherlei Tun immer noch nicht ausreichend geachtet. Solange sich daran nichts ändert, darf sich niemand über Kontrollen beschweren. Wir haben es selbst in der Hand.
Am Rande bemerkt: Erschreckend finde ich in diesem Zusammenhang einige Kommentare beispielsweise auf Facebook. Hemmungslos wird über die angebliche Regelungs- und Kontrollwut des Staates geschimpft oder gar von Auswanderungsfantasien schwadroniert. Von Verantwortungsbewusstsein für die Natur, die uns Seglern am Herzen liegen müsste, keine Spur. Erst recht keine selbstkritische Betrachtung des eigenen, allzu oft umweltbelastenden Handelns.
Und beinahe noch erschreckender: Die meisten dieser Kommentare bleiben unwidersprochen. Ich möchte gerne glauben, dass dies nicht als Zustimmung einer schweigenden Mehrheit zu deuten ist. Besser indes wäre, wir alle würden solch hanebüchenem Unsinn lautstark entgegentreten.
YACHT-Textchef
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