Verwaiste Boote werden zum Problem für Werften, Häfen und Kommunen. Heiligenhafen erlebte das jüngst mit einer manövrierunfähigen Segelyacht. Sabrina Rattunde, stellvertretende Ordnungsamtsleiterin der Stadt, erklärt, wie Kommunen dagegen vorgehen.
Die Tendenz geht leider dahin, dass es mehr wird. Früher hatten wir seltener solche Fälle.
Zunächst versucht der Hafenbetreiber Kontakt zum Eigner herzustellen und das Problem zu klären. Kommt er nicht weiter, geht der Fall an die Hafenbehörde. Das passiert auch, wenn Eigner nicht handeln und die öffentliche Sicherheit gefährdet ist.
Misslingt auch unsere Aufforderung, hängt es vom Einzelfall ab, welche Maßnahmen wir treffen: Wir können Zwangsgelder verhängen oder eine Ersatzvornahme durchführen.
Die Kommune übernimmt die Aufgabe des Eigners, etwa wenn Betriebsstoffe auslaufen. Wir sorgen für die Entsorgung, beauftragen eine Firma und stellen es dem Eigner in Rechnung.
Wir leiten ein Verfahren ein, das über Stadtkasse und Vollstreckungsbehörden läuft.
Aber klar: Hat der Eigner keine Mittel und liegt er unter der Pfändungsgrenze, bleiben wir auf den Kosten sitzen.
Grundsätzlich dauert das, weil wir formale Dinge beachten müssen – zum Beispiel Fristen. Aber: Je akuter die Gefährdungslage ist, desto schneller können wir auch handeln.

Redakteur News & Panorama
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