Die drei verunglückten Mädchen waren 7, 10 und 13 Jahre alt. Sie waren Teilnehmerinnen eines Feriensegelprogramms des Miami Yacht Club und befanden sich auf einem fünf Meter langen Hobie-Katamaran, als der Schubveband sie erfasste. Die Anklage gegen den Kapitän lautet auf Seaman's Manslaughter, fahrlässige Tötung auf See. Das Strafmaß legt ein Bundesrichter noch fest. Möglich sind bis zu zehn Jahre Haft.
Das Unglück liegt inzwischen mehr als ein Jahr zurück. Laut Gerichtsakten saß Insua am 28. Juli 2025 am Steuer eines Schleppers, der eine vollbeladene Baubarge vor sich herschob. Ziel war Di Lido Island nahe Miami Beach. Wenige Hundert Meter entfernt veranstaltete der Miami Yacht Club an diesem Morgen ein Kindersegellager. Eine 19-jährige Betreuerin war mit fünf Kindern auf dem Hobie-Getaway-Katamaran in Richtung Flagler Monument Island unterwegs, als das Boot wegen Windmangels in der Fahrlinie des herannahenden Gespanns zum Stehen kam.
Die Betreuerin stand auf und versuchte, auf sich aufmerksam zu machen. Der Kurs des Schleppers änderte sich jedoch nicht. Die Barge erfasste den Katamaran und drückte ihn unter den Rumpf. Die Betreuerin und zwei Kinder überlebten. Die drei Mädchen konnten nicht gerettet werden. Die ersten beiden starben noch am Unfalltag, das dritte erlag zwei Tage später ihren Verletzungen.
Die Staatsanwaltschaft nennt in den Gerichtsakten des Southern District of Florida drei zentrale Versäumnisse, die zur Kollision führten. Deckshaus und Ladekran der Barge verdeckten die Sicht nach vorn vollständig. Kompensiert wurde das nicht. Kameras zur Vorausschau fehlten ebenso wie ein Radar. Außerdem war kein Besatzungsmitglied als Ausguck eingeteilt.
Laut Staatsanwaltschaft war Insua während der Fahrt via Handy auf Online-Marktplätzen aktiv. Das belegt eine forensische Auswertung seines Smartphones. Die Aktivitäten wurden unmittelbar zum Zeitpunkt der Kollision festgestellt. Insua sei sich dabei der Gefahr durch die schlechte Voraussicht bewusst gewesen. In rund zwölf Jahren auf dieser Route habe er bereits frühere Beinahe-Kollisionen mit Segelbooten erlebt.
„Drei Kinder verloren ihr Leben bei einer Tragödie, die niemals hätte geschehen dürfen", erklärte der zuständige Bundesstaatsanwalt nach dem Schuldbekenntnis. Insua habe zugegeben, dass sein strafbares Verhalten die Kollision verursacht habe.
Das Muster ist nicht neu. Vor Rügen kollidierten 2023 der Schlepper „VB Rönnebeck" und die Segelyacht „Schöner Wohnen" – obwohl der Schlepper als Verkehrssicherungsfahrzeug unterwegs war. Bis zur Kollision gab es keinen Funkanruf, keine Schallsignale, keine erkennbare Warnung. Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung kam zu einem klaren Schluss: Das System hat versagt. Den vollständigen BSU-Bericht und die Hintergründe hat YACHT analysiert.
Beide Fälle zeigen dasselbe Grundproblem: Wer darauf wartet, dass die Berufsschifffahrt das eigene Boot rechtzeitig sieht, erkennt oder anspricht, geht ein hohes Risiko ein. Was die KVR dazu konkret vorschreiben, von der Ausguckpflicht bis zum Manöver des letzten Augenblicks, haben wir in einem Spezial zu Ausweichregeln und Kollisionsverhütung zusammengefasst.

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