Andreas Fritsch
· 09.12.2022
Jetzt ist es amtlich, gestern hat die EU per Mehrheitsbeschluss offiziell Kroatien in den Schengen-Verbund aufgenommen. Damit entfallen ab dem 1. Januar die Grenzkontrollen an der Landgrenze zwischen Slowenien und Kroatien, die viele Eigner und Chartercrews in der Hochsaison teils stundenlange Wartezeiten in Autoschlangen bescherten
Grund zur Freude für Crews, die per Auto nach Kroatien anreisen oder per Yacht von Italien oder Slowenien herübersegeln. Noch besser: Für Eigner und Chartercrews entfällt die Pflicht, beim Wechsel über die Seegrenze in Kroatien, Italien oder Slowenien ein- und ausklarieren zu müssen. Bislang war das noch immer nötig und höchst lästig für Crews, die etwa in Slowenien oder Norditalien ihren Dauerliegeplatz haben. Noch schlimmer war es, wenn Skipper das einfach ignorierten, wie einige Jahre durchaus üblich. Wurde man von der Küstenwache dabei via Radarplott erwischt, waren der daraus resultierende Ärger und die Geldstrafe durchaus erheblich. Für den korrekten Grenzwechsel musste bislang stets ein Port of Entry angelaufen werden, und die Behördengänge fraßen viel Zeit und kosteten wegen der beschränkten Öffnungszeiten mancher Büros auch Nerven. Doch nun ist die obere Adria endlich das „grenzenlose“ oder genauer „bürokratielose“ Revier, von dem wohl viele schon lange Zeit geträumt haben und dass es zwischen Italien und Slowenien auch schon seit Jahren ist.
Zu dem Schengen-Beitritt führt Kroatien nun gleichzeitig den Euro als Zahlungsmittel ein, der Kuna wird damit Geschichte. Ab dem 1. Januar können Crews überall mit Euro bezahlen. Der Kuna ist nur noch bis zum 14. Januar offizielles, akzeptiertes Zahlungsmittel. Wer größere Summen der Währung vom letzten Törn zu Hause liegen hat, muss diese danach umtauschen (offizieller Wechselkurs 1 Euro = 7,53450 Kuna). Das kann man entweder in Deutschland über Geschäftsbanken gegen Gebühr und Tageskurs tun, oder man geht bis zum 28. Februar zu einer der Bundesbank-Filialen im eigenen Bundesland (hier geht es zur Filial-Übersicht), dort wird umsonst und zum festgelegten Kurs gewechselt, allerdings maximal 8000 Kuna pro Person. In Kroatien kann man bis zum 31.12.2023 in Banken, Postfilialen oder der kroatischen Finanzagentur umwechseln. Danach ist dies nur noch bei der kroatischen Zentralbank möglich.