ItalienStaat erhöht Mindestabdeckung, Eigner sollten ihre Bootsversicherung anpassen

Andreas Fritsch

 · 25.01.2024

Italien: Staat erhöht Mindestabdeckung, Eigner sollten ihre Bootsversicherung anpassenFoto: YACHT/A. Fritsch
Insel Isola Spargi, Bucht Cala Corsara, Sardinien
Der italienische Gesetzgeber hat die vorgeschriebene Mindest-Deckungssumme für Haftpflichtversicherungen angehoben, die für Wassersportler obligatorisch sind, die mit dem Boot in italienischen Revieren unterwegs sind. Eigner mit Dauerliegeplatz in Italien oder solche, die Törns dorthin planen, müssen die Abdeckung bei möglichen Kontrollen nachweisen können

Sie benötigen künftig eine Absicherung in Höhe von mindestens 6.450.000 Euro für Personenschäden, ungeachtet der Anzahl der betroffenen Personen. Es wird empfohlen, gleich auf zehn Millionen Euro zu erhöhen, da bereits weitere Änderungen angekündigt seien. Sachschäden müssen künftig qua Gesetz mit mindestens 1.300.000 Euro pro Schadensfall abgesichert sein.

Wichtig ist, dass der Skipper daran denkt, dass der Nachweis über die abgeschlossene Police samt Schadenshöhe an Bord mitgeführt werden muss, am besten in Form des internationalen Versicherungsscheins, in dem die entsprechenden Nachweise mehrsprachig enthalten sind. Darüber informierte der deutsche Versicherungsmakler Yacht-Pool, der seine Bestandskunden auch per Brief über die Änderung unterrichtete. Die Versicherungen für Eigner in Italien wurden entsprechend angepasst, wichtig ist auch, dass Versicherungsnehmer in Kroatien oder anderen Revieren, die planen, Italien zu besegeln, die erhöhte Police abschließen. Yacht-Pool hat daher auf zehn Millionen Deckungssumme erhöht.

Auch andere große Versicherer wie der Hamburger Versicherungsvermittler Pantaenius haben ihre Deckungssummen bereits angepasst. Doch vor allem bei kleineren Versicherungs-Anbietern kann es durchaus sein, dass die Deckungssummen darunter liegen. Am besten schauen Skipper in ihren AGBs der Police nach oder halten mit ihrem Versicherungsmakler Rücksprache.


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