BodenseeKressbronn gewinnt Rechtsstreit um Boots-Kurtaxe

Pascal Schürmann

 · 30.01.2026

Bodensee: Kressbronn gewinnt Rechtsstreit um Boots-KurtaxeFoto: M. Häfner
Häfen am Bodensee: Links der BMK Yachthafen Langenargen, rechts die große Ultramarin – Meichle + Mohr Marina in Kressbronn
Die Gemeinde Kressbronn hat den langjährigen Rechtsstreit um die Erhebung einer Kurtaxe für Bootsliegeplätze gewonnen. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Rechtmäßigkeit der umstrittenen Abgabe und wies alle Anträge der Kläger ab. Für Bootsbesitzer mit Dauerliegeplatz bedeutet dies jährliche Kosten von knapp 60 Euro.

Wie die Gemeinde mitteilt, hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Anträge der Kläger im jüngsten Normenkontrollverfahren gegen die aktuelle Kurtaxe-Satzung abgewiesen und auch keine Revision zugelassen. Bürgermeister Daniel Enzensperger zeigt sich erleichtert: „Ich habe die Hoffnung, dass die Normenkontrollverfahren gegen die Kurtaxe für Bootsliegeplätze nun ihr Ende gefunden haben. Die Erhebung der Kurtaxe für Bootsliegeplätze ist zulässig, und das ist auch gut so." Durch die Rechtsprechung sei die Gesetzeslage nun konkretisiert worden, was sowohl für die Gemeinde als auch für die betroffenen Liegeplatzinhaber Rechtssicherheit schaffe.

Vorgeschichte eines langen Rechtsstreits

Der Streit um die Kurtaxe für Bootsbesitzer in Kressbronn reicht mehrere Jahre zurück. Im März 2019 hatte der Gemeinderat beschlossen, die Erhebung einer Kurtaxe für Bootsliegeplätze einzuführen. Die Kurtaxe ist grundsätzlich eine Abgabe, die Personen ohne Wohnsitz in der Gemeinde zahlen müssen, denen die Möglichkeit zur Benutzung der kommunalen Einrichtungen und zur Teilnahme an Veranstaltungen offensteht. Während Übernachtungsgäste in der Gemeinde traditionell zur Zahlung verpflichtet sind, sind Tagestouristen wegen des hohen Erfassungsaufwandes ausdrücklich von der Kurtaxe ausgenommen. Die Ausweitung auf Bootsliegeplätze führte jedoch zu erheblichem Widerstand bei örtlichen Hafenbetreibern und Bootsbesitzern.

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Nach der Einführung der Kurtaxe für Bootsliegeplätze erhoben örtliche Hafenbetreiber Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Der gab den Klägern mit Urteil vom 13. Juli 2021 teilweise Recht und entschied, dass die Gemeinde zwar grundsätzlich eine Kurtaxe für Bootsliegeplätze erheben dürfe, jedoch lediglich für Dauerliegeplätze und nicht für Gastliegeplätze. Die Gemeinde passte daraufhin ihre Kurtaxesatzung an die Rechtsprechung an, doch die Hafenbetreiber legten erneut Normenkontrolle ein. Der Verwaltungsgerichtshof gab den Antragstellern mit Urteil vom 14. Oktober 2022 erneut Recht und kritisierte diesmal die Berechnung der pauschalen Jahreskurtaxe.

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Gemeinde musste zweimal nachbessern

Die Richter des Verwaltungsgerichtshofs kritisierten zwei zentrale Punkte der Kurtaxesatzung. Erstens beanstandeten sie die pauschale Veranlagung, bei der pro Boot, Campingplatz oder Zweitwohnung grundsätzlich zwei Personen angesetzt wurden. Zweitens stufte das Gericht es als unangemessen ein, bei Bootsliegeplätzen generell von einer Nutzungsdauer von 30 Tagen auszugehen. Aus Sicht des Gerichts war ohne eine Begründung im Einzelfall lediglich die Annahme von 15 Nutzungstagen vertretbar. Die Gemeinde setzte diese Rechtsprechung in einer überarbeiteten Fassung der Kurtaxesatzung um und verabschiedete dazu eine 4. Änderungssatzung.

Wie unter anderem die “Schwäbische” und der Südwestrundfunk berichten, legten gegen diese überarbeitete Satzung der Motor-Yacht-Club Obersee sowie ein einzelner Bootsinhaber Normenkontrolle beim Verwaltungsgerichtshof ein. Andere Hafenbetreiber hatten sich dem Verfahren nicht mehr angeschlossen. Die Antragsteller griffen erneut die generelle Erhebung der Kurtaxe für Bootsliegeplätze an und erstmals auch die der Kurtaxe allgemein zugrunde liegende Kalkulation. Der Verwaltungsgerichtshof entschied jedoch mit Urteil vom 22. Dezember 2025, dass die 4. Änderungssatzung der Gemeinde sowie die ihr zugrunde liegende Kalkulation nun vollumfänglich rechtmäßig seien.

Kurtaxe am Bodensee kein Einzelfall

Die Gemeinde Kressbronn ist mit ihrer Kurtaxe für Bootsbesitzer kein Einzelfall. Auch andere Gemeinden am Bodensee – etwa Uhldingen-Mühlhofen, Sipplingen und Friedrichshafen – verlangen eine vergleichbare Abgabe von Dauerliegern. In Uhldingen-Mühlhofen liegt sie zum Beispiel bei 52,50 Euro. Die in Kressbronn bestätigte Kurtaxe für Dauerliegeplätze beträgt knapp 60 Euro pro Jahr. Wer zahlt, erhält die „Echt Bodensee Card“ und kann damit touristische Angebote und Einrichtungen nutzen.

Nicht alle Bootsbesitzer dürften mit der gerichtlichen Entscheidung zufrieden. Peter Mayer, ein 64-jähriger Architekt aus Biberach, der seit acht Jahren am Bodensee segelt, kritisierte schon vor Jahren gegenüber der YACHT die Kurtaxe als ungerecht. Er sagte: „Ich finde es einfach ungerecht! Die Kurtaxe soll ja touristische Einrichtungen der Gemeinde finanzieren, so wie hier etwa das Strandbad, das man dann günstig nutzen kann. Ich bin da aber nicht. Ich komme als ortsfremder Dauerlieger, der sein eigenes Boot in einem Privathafen hat, nicht als ein Tourist in die Gemeinde." Mayer sah einen deutlichen Unterschied zwischen Seglern und Hotelgästen und konnte dem Argument, dass man vermutlich die Einrichtungen Kressbronns nutzt, nicht folgen.

Grundsatzfrage statt Geldbetrag

Für Mayer ging es bei seinem Widerstand gegen die Kurtaxe nicht primär um den Geldbetrag, sondern um eine Grundsatzfrage. „Es geht mir nicht in erster Linie ums Geld. Wenn sich Kressbronn hier durchsetzt, werden andere Gemeinden nachziehen. Da bin ich mir sicher", befürchtete er. Besonders kritisierte er, dass alle Dauerlieger unabhängig von der Bootsgröße gleich behandelt werden. Mayer hat seinen Widerstand gegen die Kurtaxe mit enormem Einsatz geführt und mehrere Aktenordner mit Schriftverkehr gefüllt.

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs steht nun die Frage im Raum, ob die Kläger weitere rechtliche Schritte unternehmen werden. Der Motor Yacht Club Obersee will laut seinem Vorsitzenden die Entscheidung des VGH zunächst prüfen und dann entscheiden, ob und wie man weiter vorgehen wird. Kressbronns Bürgermeister Enzensperger hingegen hofft, dass nun Ruhe in die Angelegenheit einkehrt und die Rechtssicherheit sowohl für die Gemeinde als auch für die betroffenen Bootsbesitzer gewährleistet ist.

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