Winterlager im FreienWas bei Mast, Bock und Plane wichtig ist

In Reih und Glied: Boote bei Frost an Land mit stehendem Rigg – im Ausland üblich
Foto: Contestyachts Lisanne Thomassen
Die Yacht kann auch im Freien überwintern. Ob der Mast stehen bleiben darf und wie Bock und Plane vorbereitet werden, sollte vor dem Einlagern geklärt sein. Worauf Eigner bei der Aufstellung, der Abdeckung und dem Versicherungsschutz achten müssen.

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​Im Herbst entscheidet sich, wie die Yacht die Monate an Land verbringt. Wer draußen überwintert, sollte mit dem Lagerbetreiber nicht nur den Stellplatz klären, sondern auch die Aufstellung, den Umgang mit dem Mast und die Befestigung der Abdeckung. Die folgenden Punkte helfen bei der Vorbereitung und bei späteren Kontrollbesuchen.

Mast im Winterlager stehen lassen oder nicht?

Eine Frage, die sich bei der La­gerung in der Halle naturgemäß nicht stellt, ist die, ob der Mast stehen bleiben kann oder nicht. Was entlang der deutschen Küste zumeist als verpönt gilt, ist in anderen Ländern üblich. Rund ums Mittelmeer, in Skandinavien oder auch in den Niederlanden: Überall bleiben die Masten oben – auch wenn die Boote an Land überwintern.

Die Gründe, den Spargel stehen zu lassen, sind vielfältig: etwa die Notwendigkeit, eine Auflage für eine Winterpersenning in Form des Baums zu haben, der geringere Auf­wand beim Ein- und Auswintern, das Risiko, das beim Legen und Stellen des Mastes entsteht, und natürlich die Kosten. Abgesehen davon, ob man den Mast nun legen sollte: Darf man ihn überhaupt stehen lassen? Nun, das liegt am Betreiber des Winterlagers. Viele schreiben hierzulande einen gelegten Mast vor, dann hat der Eigner schlicht keine Wahl.

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​Welche Argumente für und gegen das Legen des Riggs sprechen, erläutert die Gegenüberstellung zum Winterlager mit stehendem Mast.

Haftpflicht oder Kasko: Was deckt die Versicherung ab?

Vor dem Einlagern sollte geklärt sein, ob die eigene Kaskoversicherung die vorgesehene Lagerung einschließlich eines gegebenenfalls stehenden Mastes umfasst und welche Vorgaben gelten. Schäden am eigenen Boot und Ansprüche gegen einen Verursacher sind dabei getrennt zu betrachten. Bei Schäden an Nachbaryachten kommt es unter anderem auf die Ursache und mögliche Fehler bei der Sicherung an. Sturm bedeutet nicht automatisch, dass jede Haftung entfällt. Welche Rolle der Lagervertrag und die Pflichten des Betreibers spielen können, erläutert der Beitrag zur Haftung bei Schäden im Winterlager. Ob eine Selbstbeteiligung anfällt oder sich ein Schaden auf den Beitrag auswirkt, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.

Wenn man sich nun, weil es im Heimatrevier üblich ist oder aus anderen Gründen, dafür entscheidet, das Schiff mit stehendem Mast einzuwintern, und wenn dies durch die eigene Kaskoversicherung gedeckt ist, worauf gilt es dann zu achten?

Bewegung im Rigg erhöht den Verschleiß

Vibrationen im Rigg sind, so gut es geht, zu vermeiden. Man kann zum Beispiel das Toppnantfall vorn um die leere Rollfock führen und am Mastfuß belegen. Dann kann das Vorstag nicht mehr so stark schlagen. Denn Bewegung bedeutet immer Verschleiß. Weiterhin können bei stehendem Mast im Winterlager die Wanten leicht gelöst werden, ohne jedoch lose zu sein. Die Stagen müssen aber fest bleiben. Das entlastet die Struktur des Schiffes.

​Der oft gehörte Rat, das Rigg mit einem Fall an einem Fixpunkt am Boden zu sichern, ist mit Vorsicht zu betrachten. Um die durch den Winddruck ohnehin auftretenden Lasten auf das Rigg nicht noch zu erhöhen, müssen Rumpf und Mast sich miteinander bewegen können. Im Wasser könnte das Schiff in Böen einfach wegkrängen und so die Last abbauen. Auf dem Bock sind diese Bewegungen zwar nur minimal, dennoch können schon kleine Bewegungen des Bootsrumpfes in vielen Metern Höhe einen enormen Weg bedeuten. Ist der Mast dort aber so gespannt, dass er sich nicht mitbewegen kann, entstehen zusätzliche Lasten. Eine Sicherung der Masttopps sollte also eher lose und nur als Notstopp vor dem Umkippen angebracht werden.

Weiterhin kann man noch ­Pilotleinen anstelle der Fallen einziehen, damit diese nicht verspaken oder durch zu viel Bewegung verschleißen.

Am besten ist es jedoch, den Mast zu legen. Denn so werden auch mal die Spanner bewegt, die sich so nicht so schnell festfressen können. Dann kann auch gleich eine optische Inspektion des Mastes durchgeführt werden. Dabei im Besonderen die T-Terminals, deren Halteplatten und die Terminals kontrollieren. Oben an der Rollanlage ist immer ein besonders kritischer Ort, den man prüfen muss. Lösen sich dort die Kar­dee­le, oder twistet der Draht auf? Und: Verwenden Sie keine Ringsplinte. Stecksplinte sind einfach sicherer.

Übrigens: Dass die Segel demontiert werden, ist obligatorisch. Eine Rollfock erhöht die Windlast enorm. Doch auch ein im Mast verschwundenes Rollgroß muss ab­gebaut werden. Sein Gewicht erhöht die Topplastigkeit und damit die Lasten.

Lagerbock: Rumpfauflagen und Kiel richtig abstützen

Erschreckend filigran: Die Stützen sind zu dünn, ihre Fixierung ist fragwürdig
Foto: Johannes Erdmann

Doch die Sicherung des Riggs ist nur ein Teil der Aspekte, die eine Lagerung im Freien mit sich bringt. Natürlich muss das Boot wie üblich eingewintert werden. Seeventile, Trinkwasseranlage, WC und Motor brauchen Zuwendung. Die Polster und die Akkus auch; beides gehört im Winter ebenso wenig an Bord wie die Gasflasche. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Bock, auf dem das Schiff steht. Ist er groß genug? Passt er zum Rumpf? Sind die Stützen ausreichend weit auseinander? Sind sie stabil genug?

Thedje Ancker beschreibt: „Die breiten Schiffe mit tiefen, aber kurzen Kielen sind schon eine Herausforderung. Durch die Breite stehen die Stützen im Verhältnis weit innen. Die Auflage am Kiel ist nur kurz, sodass da auch wenig Abstützung gegeben ist. Dann sind die Lasten auf den Patches schon enorm. Und je weiter innen die Stützen stehen, desto höher ist das Risiko, dass das Schiff vom Bock kippt. Wir arbeiten daher mit speziellen Böcken, die wir bei Bedarf zusätzlich abstützen. Bei langen Schiffen kommen vorn und besonders achtern noch weitere Pallhölzer drunter. Dann steht das Schiff sicher.“

Der Bock muss gut und sicher stehen

Besonders weit ausgezogene Stützen werden mit Spanngurten gegeneinander verzurrt, damit sie sich nicht nach außen biegen können. Ein Problem sei zudem die oftmals fehlende Struktur bei den Booten im Achterschiff. „Dort sind ja die Kojen, oft mit Tanks darunter. Da gibt es dann keine Schotten, die man gezielt nutzen kann, um dort zu unterstützen“, so Ancker weiter. Viele Winterlagerbetreiber versuchen, die Schiffe mit dem Bug in die Hauptwindrichtung zu stellen, meist ist das Südwesten. Logischerweise stehen Bock und Schiff in Längsrichtung stabiler. Dumm nur, wenn sich der Sturm nicht daran hält und es aus Nordwest weht. Dann trifft der Druck genau von der Seite.

Oft werden die Schiffe mit Spanngurten am Bock gesichert, um ein Kippen zu vermeiden. Gut auch, wenn der Bock selbst auf einem festen Untergrund steht und sich nicht bei andauerndem Regen und Sturm langsam, aber sicher an einer Ecke in den aufgeweichten Boden arbeiten kann – dann besteht Kippgefahr. Einige Winterlager­betreiber sichern zudem die Böcke der außenstehenden Schiffe mit Gurten an Zurrösen im Boden. So wird ein Domino­effekt vermieden und die Standsicherheit aller Boote erhöht.

Winterplane: Windangriff und Scheuerstellen vermeiden

Genial: ein gekürztes Rigg als Stütze für die Plane, aber ohne unnötig hohe Windlast
Foto: Alex Worms

Im Freilager gilt es, das Schiff zwar vor der Witterung geschützt, aber ebenfalls gut belüftet zu lagern. Dazu bedarf es einer wirksamen Öffnung im vorderen und hinteren Bereich der Plane. Auf diese Weise streicht ständig etwas Luft darunter hindurch, und Schwitzwasser wird vermieden.

Beim Planenmaterial darauf achten, dass es robust genug ist und UV-beständig. Bille PE-Planen aus dem Baumarkt können sich schon nach wenigen Monaten in Fetzen auflösen. Besser sind PVC-Planen. Am besten, man hat eine Plane vom Segelmacher, die genau passt. Da flattert nichts, es bilden sich keine Wassersäcke, und die Lasten auf Baum und Relingstützen sind nicht so hoch.

Auch die korrekte Abspannung der Abdeckung ist wichtig: Gut abgespannt am Bock oder am Rumpf, das ist in Ordnung. Werden Gewichte an die Plane gehängt, um diese dauerhaft zu spannen, muss darauf geachtet werden, dass sie nicht im Wind schwingen können. Sonst besteht die Gefahr, dass sie den eigenen Rumpf oder gar den des Nachbarschiffes beschädigen. Keile, auf denen das Schiff ruht, sind kein guter Punkt zur Befestigung der Plane. Wenn diese flattert besteht die Gefahr, dass die Keile sich lockern und irgendwann herausfliegen. Dann kann das Schiff umkippen. Das wäre grob fahrlässig.

​Auch nach dem Einlagern sind Kontrollbesuche sinnvoll, besonders nach kräftigem Wind oder anhaltendem Regen. Dabei auf gelöste Befestigungen, Scheuerstellen und Wasseransammlungen in der Plane achten. Veränderungen an Auflagen oder Untergrund mit dem Lagerbetreiber klären, statt tragende Teile der Aufstellung eigenmächtig zu verstellen.

Winterlager draußen hat viele Vorteile

Die Lagerung außerhalb einer Halle, egal, ob der Mast nun an Bord steht oder an Deck beziehungsweise im Mastenlager liegt, hat durchaus Vorteile. In Hallen sind oftmals viele Arbeiten untersagt, die draußen durchaus möglich sind. Schleifen zum Beispiel. Nach Rücksprache mit dem Betreiber ist das oft möglich. Dabei auf Vorschriften wie die Abdeckung des Bodens und gute Absaugung achten. Und im Frühjahr ist es oft draußen schon wärmer als in der Halle, man kann eher streichen und polieren. Überwintert das Schiff im Freilager, kann es sinnvoll sein, erst im Frühjahr zu polieren. Falls die Plane nämlich Scheuerspuren am Rumpf hinterlassen hat, können sie in diesem Arbeitsgang entfernt werden.

Eine Lagerung im Freien ist kein Problem, wenn korrekt eingewintert wurde. Der Mast sollte besser nicht stehen bleiben, kann es aber. Ob Schiffe, die mit stehendem Rigg an Land überwintern, häufiger von Mastverlusten betroffen sind, ist nicht belegt. Und: Auch in einer Halle steht das Schiff nicht immer sicher.


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​Welche Erfahrungen haben Sie mit der Überwinterung im Freien gemacht, und welche Vorgaben macht Ihr Winterlagerbetreiber für Mast und Abdeckung?

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