Pascal Schürmann
, Felix Keßler
· 12.01.2023
Beim Werkeln im Winterlager macht sich kaum jemand Gedanken über Arbeits- und Brandschutz. Worauf es ankommt, damit keine unnötigen Risiken entstehen
Bilder wie das obige lassen bei Eignern Angstschweiß ausbrechen. Beinahe jedes Jahr berichtet die YACHT über brennende Bootshallen, immer wieder verlieren zahlreiche Eigner ihre geliebten Schiffe an die Flammen. Teils stellt sich als Ursache Brandstiftung heraus, häufig genug ist aber auch Eigenverschulden der Boots- (oder Hallenbesitzer) der Grund.
Und tatsächlich: Kaum eine Halle, kaum ein Freilager ohne eklatante Sicherheitslücken – verursacht von Eignern, die es eigentlich besser wissen sollten. Oder von Betreibern, die Geld sparen wollen. Was viele nicht wissen: Im Schadensfall haftet der Winterlagerbetreiber meist nicht. Und überhaupt kann allzu oft nach einem Brand der Schuldige nicht ermittelt werden. Heißt: Wer neben der Haftpflichtpolice (die unbedingt auch Risiken im Winterlager decken sollte) keine Kaskoversicherung fürs Boot hat, geht im Fall des Falles leer aus
“Das Rauchen und der Umgang mit Feuer ist in der Halle untersagt” – so steht es fast immer deutlich sichtbar angeschlagen. Aus gutem Grund. Offene Flammen sind eine häufige Brandursache.
Entflammbare Flüssigkeiten, auch Brandbeschleuniger genannt, dürfen nicht im Schiff oder sonst irgendwo in der Halle gelagert werden. Also: Petroleum, Außenborderbenzin, Spiritus etc. von Bord. Verdunstendes Benzin und Gas sind über die Brennbarkeit hinaus außerdem hoch explosiv. Ob der Treibstofftank entleert werden muss, ist mit dem Betreiber des Winterlagers zu klären.
Der Betrieb von Gasstrahlern, Heizlüftern und -strahlern, Ölöfen und Bootsheizungen ist im Winterlager untersagt. Auch das Heizen mit Ölradiatoren zählt dazu.
Batterien dürfen nur in ausreichend belüfteten Räumen geladen werden. Dazu zählen Winterlagerhallen nicht. Zum Laden müssen die Batterien ausgebaut und mit nach Hause genommen werden.
Reste von Farben und Klebern jedweder Art müssen nach getaner Arbeit entsorgt oder zur Aufbewahrung mitgenommen werden. Insbesondere Reste von Zweikomponentenlacken und -harzen können miteinander reagieren und zu Brandquellen werden.
Müll lockt Ungeziefer an, verbreitet Schimmel und üblen Geruch. Er kann sogar zur Feuergefahr werden, etwa wenn feuchte Putzlappen aus Baumwolle weggeworfen werden. Abfallbehälter müssen verschließbar sein, im Idealfall mit selbst verschließenden Deckeln.
Leicht entflammbare Planen haben im Winterlager nichts zu suchen. Denn bei einem Brand kann sich das Feuer schnell über die abgedeckten Boote ausweiten.
Große Aufmerksamkeit ist Leitungen und Steckdosen zu widmen. Kommen viele Verbraucher zum Einsatz, ist das Netz schnell überlastet. Handelt es sich nicht um eine gut gesicherte Stromversorgung, droht Kabelbrand. Stark strapazierte Werkzeuge weisen außerdem oft beschädigte Isolierungen auf, die umgehend repariert werden müssen. Nach den festgelegten Arbeitszeiten sollte die Stromversorgung der Halle automatisch unterbrochen werden. Ist das nicht der Fall, muss sie von Hand abgeschaltet werden. Ist auch das nicht möglich, sind die Stecker von allen elektrischen Geräten zu ziehen.
An die Hallenwände gehört pro 150 Quadratmeter ein Sechs-Kilogramm-Pulverlöscher an gut zugänglichen Stellen. Außerdem sollte jeder Eigner seinen Feuerlöscher gut erreichbar platzieren, beispielsweise, indem er ihn über Bord hängt – dabei darauf achten, dass er Fluchtwege nicht einengt.
Wackelige Gerüste der Marke Eigenbau haben schon Bänderrisse und Knochenbrüche verursacht. Der Handel hält erschwingliche Bühnen bereit, deren Sicherheit durch entsprechende Zertifikate wie zum Beispiel vom TÜV nachgewiesen ist.
Gleiches gilt für Leitern. Hier kommt erschwerend hinzu, dass die Sprossenabstände eine ergonomische Nutzung ermöglichen müssen, was bei selbst gebastelten Leitern nicht unbedingt der Fall ist. Besondere Aufmerksamkeit ist der Standfestigkeit zu widmen. Keile und Holzklötze erhöhen das Risiko des Wegrutschens, anstatt es zu mindern. Gute Leitern haben breite Auflagen. Darüber hinaus sind sie am Schiff zu sichern, beispielsweise mit einem Bändsel an der Fußreling oder am Wantenpütting.
Wer ausgetauschtes Öl nicht umgehend fachgerecht entsorgt, läuft immer Gefahr, sich wegen eines Umweltdeliktes strafbar zu machen, wenn der Behälter umgestoßen wird oder aus sonstigen Gründen ausläuft.
Die Lagerplätze müssen deutlich Fluchtwege erkennen lassen, die nicht verstellt werden dürfen. Das gilt auch für die Feuerwehrzufahrt.
Sowohl die Halle als auch das Freilager müssen ausreichend beleuchtet sein. Dazu zählt beim Hallenlager auch das Außengelände. Die Beleuchtung muss sich bei Dunkelheit automatisch einschalten.
Die wichtigsten Fragen rund um Risiken im Winterlager und zum optimalen Versicherungsschutz beantwortet Pantaenius-Schadensexperte Axel zu Putlitz-Lürmann. Weitere Infos rund um die richtige Versicherung gibt es im Versicherungs-Ratgeber
Zu Putlitz-Lürmann: Im Freilager sind es Schäden infolge von Regen, Schnee und Sturm. Außerdem Einbruchdiebstahl sowie generell Transport- und Lagerungsschäden. In der Halle kommen Brandschäden hinzu.
Der Kranbetreiber oder der Transporteur. Aber Achtung, eine Erstattung von Schäden erfolgt nur in Höhe der gesetzlichen Haftpflicht. Daher ist auch im Winterlager eine Kaskopolice angeraten. Nur dann bleibt man nicht auf Kosten sitzen, wenn etwa der Mast beim Kranen derart beschädigt wird, dass ein neuer angeschafft werden muss, der Haftpflichtversicherer des Kranbetreibers aber nur den Zeitwert des alten Mastes erstattet. Wenn überhaupt. Denn beim Kranen gibt es enge Erstattungsgrenzen, die sich nach dem Gewicht des Krangutes bemessen.
Jeder Verein ist über den Landessportbund haftpflichtversichert. Aber nicht alle Sportbünde decken über ihre Versicherung auch das Kranen ab. Und wenn, dann wird im Schadensfall wieder nur der Zeitwert ersetzt. Wer selber krant und transportiert, ist auch selbst für Schäden verantwortlich, die dabei entstehen. Ob die dann von der eigenen Bootskasko abgedeckt sind, sollte man zuvor sorgfältig prüfen.
Abgesehen davon, dass viele Lagerbetreiber nur ihre Halle, aber nicht den Inhalt, sprich: die Schiffe versichert haben, ist ein anderer Punkt von größerer Bedeutung: Die meisten Schäden entstehen durch Brände, und die gehen in der Regel von anderen Booten aus. Dann kommt es darauf an, ob der Schadensverursacher überhaupt versichert ist und auch, ob ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Das gelingt selten. Falls doch, würde wieder nur der Zeitwert ersetzt. Einer dadurch im Zweifel entstehenden Deckungslücke kann man nur mit Hilfe einer eigenen Kaskoversicherung vorbeugen.
Ja.
Die ist in der verschlossenen Kajüte ebenfalls versichert. Ob es Sinn macht, Ausrüstung an Bord zu lassen, ist eine andere Frage.
Nein. Versicherungsschutz besteht allein für das Schiff, dessen Ausrüstung und Zubehör. Dazu gehört nur das, was zur Nutzung des Bootes erforderlich ist, also sich das ganze Jahr über üblicherweise an Bord befindet.
Eine gute Bootskaskopolice deckt auch solche Schäden.
In Fällen höherer Gewalt ist zunächst einmal das Schiff grundsätzlich versichert. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte allerdings jeder Eigner stets Maßnahmen ergreifen, die selbstverständlich sind, um einen drohenden Schaden abzuwehren oder zu mindern.
Versicherungsschutz besteht stets für alle Fälle, in denen sich Einbrecher gewaltsam Zugang zum Diebesgut verschaffen, also etwa die Hallentüren oder die Bootsluken aufbrechen. Deshalb alle Luken, auch wenn sie zur Lüftung auf Spalt stehen, gegen komplettes Öffnen von außen sichern. Das Niedergangsluk abschließen. Und keine Ausrüstung an Deck, im Cockpit oder unter dem Schiff lagern. Zudem stets darauf achten, dass Türen und Tore zur Halle oder zum Freilager verschlossen sind.