WartungsintervalleSo oft müssen Antrieb, Rigg, Technik und Ausrüstung geprüft werden

Michael Rinck

, Hauke Schmidt

, Dr. Heyko Wychodil

 · 08.10.2022

Wartungsintervalle: So oft müssen Antrieb, Rigg, Technik und Ausrüstung geprüft werdenFoto: Yacht/K. Andrews
Kleine Ursache, große Wirkung: Splinte halten das gesamte Rigg. Kontrollieren und Abtapen hilft gegen Verhaken mit der Schot

Eine Yacht ist komplex. Viele Dinge müssen regelmäßig erneuert und gepflegt werden, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Die wichtigsten Wartungsintervalle und was die Versicherung sagt

Alle wichtigen Wartungsintervalle für Segelboote

Der Gebrauchtbootmarkt hat durch die Corona-Pandemie eine kaum für möglich gehaltene Belebung erfahren. Auch sehr viele ältere Yachten konnten neue Eigner finden. In besonderem Maße stellt sich daher aktuell die Frage, welche wichtigen Einrichtungen und Aggregate an Bord regelmäßig gewartet oder ausgetauscht werden müssen. Wann sollte beispielsweise eine noch keine äußeren Beschädigungen aufweisende Saildrive-Manschette gewechselt werden? Wann muss das stehende Gut erneuert werden, auch wenn Wanten und Stagen noch kein Verschleiß anzusehen ist? Welche Wartungsvorgaben gibt es für Winschen oder den Bowdenzug des Motors? Der Gesetzgeber macht zu diesen Fragen keine Vorgaben.

Folglich fallen die Wartungsintervalle in die Verantwortung des Eigners. Erfahrungsgemäß sollten etwa Wanten und die Verstagung alle zehn Jahre, allerspätestens nach 15 Jahren ausgetauscht werden, abhängig vom Seegebiet und der tatsächlichen Nutzung des Schiffs. Denn am Rigg kann es in der inneren Struktur des Materials laut gutachterlichen Feststellungen nach diesem Zeitraum zu Ermüdungsbrüchen kommen, die von außen her nicht sichtbar sind. Das Reißen eines Wants kann leicht einen Mastbruch zur Folge haben, mit hohen Gefahren für die Besatzung. Ein sorgfältig agierender Eigner sollte daher die Sicherheit an Bord über alles stellen und sich im Zweifel eher für eine Erneuerung entscheiden.

Die wichtigsten Punkte für die Wartung der Segelyacht

Antrieb

Für Motor und Getriebe gibt es detaillierte Herstellervorgaben in Sachen Wartungsintervalle. Dabei werden 250 Betriebsstunden pro Jahr angesetzt. Die Arbeiten sollten protokolliert werden.

Allgemeinzustand: Die tägliche Sichtprüfung deckt Leckagen und andere Probleme an Kühlwasser- und  Kraftstoffleitungen auf. Auch die Öl- und Kühlwasserstände kontrollieren
Foto: YACHT/H. Schmidt

Rigg & Segel

Die Segel sind der Hauptantrieb der Yacht, und die größten Kräfte treten im Rigg auf. Deswegen sollten alle Teile besonders gründlich gewartet werden.

Mast: Jedes Frühjahr gründlich checken. Eine Beule im Mast deutet auf einen ernsthaften Schaden hin. Ebenso eine permanente ungewöhnliche Biegung im entlasteten Mastprofil
Foto: YACHT/M. Mueller

Propeller, Kiel und Rumpf

Aus den Augen, aus dem Sinn: Kiel, Ruder und Propeller lassen sich nur im Winterlager einfach überprüfen und warten. Umso wichtiger ist die jährliche Inspektion.

Propeller: Bei Auffälligkeiten im Manöver auf Fremdkörper oder Bewuchs checken. Falt- oder  Drehflügelprops müssen je nach Hersteller einmal im Winter abgeschmiert werden
Foto: YACHT/M. Mueller

Navigation, Ausrüstung, Sanitär

Frischwasser, Filter, Beleuchtung: Die Systeme sind mitunter vielschichtig, die Überprüfung oder Reparatur erfordert Zeit. Der Lohn fürs Einhalten der Wartungsintervalle ist Komfort auf Törn und am Ankerplatz.

Sicherungen & Anschlüsse: Die Steckverbindungen im Frühjahr auf festen Sitz (ziehen), Korrosion an Kontakten und Schmorstellen prüfen. Es muss auch Wassereinbruch  ausgeschlossen werden
Foto: YACHT/N. Krauss

Winschen, Luken & Reling

Winschen, Luken und Reling benötigen nicht so viel Aufmerksamkeit. Dennoch sollten sie nicht vergessen werden.

Winschen: Herstellerempfehlungen reichen von einer Wartung mehrmals pro Saison bis alle zwei Jahre. Klicken die Sperrklinken nicht mehr gleichmäßig, ist sie dringend nötig
Foto: YACHT/N. Krauss

Sicherheit

Bei einigen sicherheitsrelevanten Ausrüstungsteilen gibt es klare Empfehlungen für Wartungsintervalle. Bei manchen ist sogar ein Blick vor jeder Benutzung sinnvoll.

Strecktaue: Wichard empfiehlt, die Sicherungsleinen alle sechs Monate zu überprüfen. Ist ein Crewmitglied ruckartig in die Leine gefallen oder bei sichtbarer Abnutzung: Austausch
Foto: YACHT/Klaus Andrews

Wartungsintervalle: Was sagt die Versicherung?

Keine eindeutige Antwort gibt es im Hinblick auf die Verpflichtungen der Kaskoversicherung bei Schäden, die auf überaltertes Material beziehungsweise derart vorgeschädigte Ausstattung und Ignorieren der Wartungsintervalle zurückzuführen sind. Denn die Leistungspflicht der Kaskoversicherung hängt von den konkret vereinbarten Versicherungsbedingungen ab.

Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass die Marktführer im Bereich der Kaskoversicherer den Eigner ausreichend absichern, indem zu Alterungs- und Abnutzungsschäden die folgende Klausel vereinbart wird: „Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden, die verursacht sind durch Konstruktions-, Fabrikations-, Bearbeitungs- oder Materialfehler, Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch, Korrosion, Rost und Elektrolyse. Dieser Ausschluss gilt jedoch nur für die von dem Fehler bzw. der Abnutzung betroffenen Teile selbst; Verlust oder Beschädigung, die als Folge des Fehlers bzw. der Abnutzung an anderen Teilen der versicherten Sachen entstehen, sind im Umfang dieser Bedingungen gedeckt.“

Die Zugrundelegung einer solchen Regelung in den Yacht-Kaskobedingungen kommt dem Versicherungsnehmer sehr entgegen. Denn regelmäßig entstehen sogenannte Alterungsschäden durch die Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch über viele Jahre. Wenn folglich ein altersschwaches Want reißt und deshalb der Mast von oben kommt, würde der Kaskoversicherer bei der zitierten Regelung zwar nicht das Want selbst ersetzen, aber alle Folgeschäden, wie etwa den gebrochenen Mast sowie die weiteren Schäden am Rigg und gegebenenfalls am Rumpf des Schiffes.

Genau hinschauen bei den Klauseln

In der anwaltlichen Praxis tauchen daher überwiegend die Sachverhalte als Problemfälle auf, in denen Yacht-Kaskoversicherer andere Bedingungen formuliert haben, nach denen sogenannte Allmählichkeitsschäden weitgehend vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Es empfiehlt sich daher ein Blick in die Bedingungen der Kaskoversicherung. Auch deshalb, weil manche Kaskoversicherer das Rigg ab einer Altersgrenze von 30 Jahren überhaupt nicht versichern, es sei denn, der Eigner kann nachweisen, dass die Wartungsintervalle eingehalten wurden und Erneuerungen stattgefunden haben.

Bereits beim Abschluss des Versicherungsvertrages sollten Sanierungen und Erneuerungen am Schiff dem Versicherer dargelegt werden. Als wartungsfrei werden hingegen Bowdenzüge (Gas, Getriebe) angesehen. Sie reißen selten, sie springen aber wegen des Abscherens altersschwacher Sicherungssplinte häufiger aus ihrer Verankerung mit der Folge, dass der Rudergänger keinen Einfluss mehr auf die Schaltung nehmen kann und bei einem Hafenmanöver eine Kollision mit einem anderen Boot verursacht. Ein Verschulden wird man dem Schiffsführer bei einer im Grunde wartungsfreien Einrichtung dennoch in der Regel nicht vorwerfen können. Trotzdem lässt sich sowohl hinsichtlich einer möglichen Haftpflicht als auch einer Leistungspflicht der eigenen Kaskoversicherung darüber streiten, welche konkreten Pflichten den Schiffsführer im Hinblick auf einen Bowdenzug tatsächlich treffen. Die Haftpflicht gegenüber Dritten ist im Einzelfall zu klären, da nur im Falle einer nachgewiesenen und schuldhaften Sorgfaltspflichtverletzung Ansprüche bestehen können.

Was ist der eigentliche Schaden, was ist der Folgeschaden?

Bei der Kaskoversicherung hilft wieder die zitierte Klausel in den Bedingungen, wonach nur das betroffene Teil, also der Bowdenzug selbst, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Alle anderen Schäden am eigenen Schiff wären als sogenannte Folgeschäden durch die Kaskoversicherung gedeckt. Daraus ergibt sich aber nicht, dass Folgeschäden grundsätzlich vom Versicherungsschutz erfasst sind. Vorsicht geboten ist bei Folgeschäden, die in den Versicherungsbedingungen anderen Ausschlussgründen unterliegen, wie beispielsweise etwa Frostschäden. Ein Fall: Der Eigner verzichtet in Kroatien in Erwartung gemäßigter Temperaturen auf eine ordnungsgemäße Einwinterung des Kühlkreislaufs des Motors. Es treten Frosttemperaturen auf, was regional nicht ungewöhnlich ist, mit der Folge einer Vereisung am Seeventil. Deshalb platzt ein Kühlschlauch vom Seeventil ab.

Zwar kann der Schadensbereich ursächlich konkret auf dieses Schlauchstück begrenzt werden. Wenn aber darüber hinaus wegen des Eindringens von Seewasser der Innenbereich des Schiffes zerstört wird, bleibt dieser Folgeschaden regelmäßig unversichert, da der Ausschlussgrund „Frost“ greift. Anders nur, wenn der Frostschaden als Folgeschaden eines anderen versicherten Ereignisses anzusehen ist.

Wartungsintervalle: Sicherheit geht vor Sparen

Manche Versicherer schließen Frostschäden nach individueller Vereinbarung auch generell wieder ein, aber nur unter der Voraussetzung, dass die Wartungsvorgaben des Herstellers zur Winterlagerung nachweisbar durchgeführt worden sind. Versicherungsrechtlich treffen den Eigner demnach Sorgfaltspflichten zur Erfüllung gebotener Wartungsintervalle in kurzfristigen und langfristigen Zeiträumen. Dabei gehört die ordnungsgemäße Einwinterung des gesamten Motorbereichs nicht nur in den nördlichen Regionen zu den wesentlichen Sorgfaltspflichten des Eigners. Gerade nach dem Erwerb älterer Yachten sollten Eigner daher auch den Rat von Fachfirmen einholen, um von außen nicht erkennbare Alterungs- und Verschleißschäden zu entdecken.

Auch selbst erstellte Wartungspläne können hilfreich sein. Eigentlich selbstverständlich: Bei der Entscheidung über Sanierungen und Erneuerungen sollte im Interesse der an Bord befindlichen Personen die Sicherheit stets vorrangiger als ökonomische Überlegungen sein. Yacht-Kaskoversicherungen sichern den Eigner – bei gutem Bedingungswerk – weitreichend ab. Jedoch ist es nicht die Aufgabe einer Sachversicherung, die Reparatur eines altersbedingt mangelhaften Schiffes zu finanzieren, wenn Wartungsintervalle nicht eingehalten wurden.

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