Eine Frage, die sich bei der Lagerung in der Halle naturgemäß nicht stellt, ist die, ob der Mast stehen bleiben kann oder nicht. Was entlang der deutschen Küste zumeist als verpönt gilt, ist in anderen Ländern üblich. Rund ums Mittelmeer, in Skandinavien oder auch in den Niederlanden: Überall bleiben die Masten oben – auch wenn die Boote an Land überwintern.
Die Gründe, den Spargel stehen zu lassen, sind vielfältig: etwa die Notwendigkeit, eine Auflage für eine Winterpersenning in Form des Baums zu haben, der geringere Aufwand beim Ein- und Auswintern, das Risiko, das beim Legen und Stellen des Mastes entsteht, und natürlich die Kosten. Abgesehen davon, ob man den Mast nun legen sollte: Darf man ihn überhaupt stehen lassen? Nun, das liegt am Betreiber des Winterlagers. Viele schreiben hierzulande einen gelegten Mast vor, dann hat der Eigner schlicht keine Wahl.
„Bei uns geht beides. Wer den Mast stehen lassen will, kann das tun. Wir liegen allerdings auch recht windgeschützt mit unserem Außengelände. Und wir versuchen stets, Böcke mit großen Auflagen zu nehmen und nicht solche mit Keilen. Das schont die Struktur“, berichtete Thedje Ancker aus Kappeln der YACHT schon 2021. Zudem sei man bestrebt, die Auflagen im Bereich von Stringern oder Schotten zu platzieren, sodass die entstehenden Kräfte besser abgefangen werden.
Eine andere Frage ist die der Versicherung. Mit ihr sollte der Eigner zwingend abklären, ob die Lagerung mit stehendem Mast inkludiert ist. Kaskoschäden, also die am eigenen Boot, sind dann das eine. Was aber, wenn der Mast eines anderen Schiffes auf das eigene Boot fällt und dort Schaden anrichtet? „Yachten haben eine Haftpflicht nach dem Prinzip der Verschuldenshaftung. Der Geschädigte muss nachweisen, wer den Schaden verschuldet hat. Da zeigen dann schnell der Eigner des entmasteten Schiffes und der Winterlagerbetreiber mit Fingern aufeinander. Lässt sich kein Verschulden feststellen, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen“, berichtet Dirk Hilcken vom Versicherungsmakler Pantaenius. „Wenn der Mast im Sturm runterkommt, ist es höhere Gewalt. In dem Fall zahlt eh keine Haftpflicht, dann muss die eigene Kasko ran – mit Selbstbeteiligung und nachher erhöhter Prämie, die der Geschädigte zahlen muss.“
Wenn man sich nun, weil es im Heimatrevier üblich ist oder aus anderen Gründen, dafür entscheidet, das Schiff mit stehendem Mast einzuwintern, und wenn dies durch die eigene Kaskoversicherung gedeckt ist, worauf gilt es dann zu achten?
„Vibrationen im Rigg sind, so gut es geht, zu vermeiden“, weiß Sören Matthiessen von Gotthardt in Hamburg. Er ist der Riggspezialist beim Seldén-Importeur für Deutschland. „Man kann zum Beispiel das Toppnantfall vorn um die leere Rollfock führen und am Mastfuß belegen. Dann kann das Vorstag nicht mehr so stark schlagen. Denn Bewegung bedeutet immer Verschleiß. Das ist natürlich nicht gut“, so der Experte.
Weiterhin verweist er auf die Riggfibel von Seldén. Darin steht, dass bei stehendem Mast im Winterlager die Wanten leicht gelöst werden können, ohne jedoch lose zu sein. Die Stagen müssen aber fest bleiben. Das bedeutet für die Struktur des Schiffes durchgängige Last. Weiterhin könne man noch Pilotleinen anstelle der Fallen einziehen, damit diese nicht verspaken oder durch zu viel Bewegung verschleißen.
„Ansonsten kann man nicht viel tun. Am besten ist es natürlich, den Mast zu legen. Denn so werden auch mal die Spanner bewegt, die fressen dann nicht so schnell. Und man kann eine optische Inspektion des Mastes durchführen. Dazu kommt man ja sonst nicht.“ Dabei im Besonderen die T-Terminals, deren Halteplatten und die Terminals kontrollieren. „Oben an der Rollanlage ist immer ein besonders kritischer Ort, den man prüfen muss. Lösen sich dort die Kardeele, oder twistet der Draht auf? Und noch eine Bitte: Verwenden Sie keine Ringsplinte. Stecksplinte sind einfach sicherer.“
Übrigens ist es nicht ratsam, das Rigg mit einem Fall an einem Fixpunkt am Boden zu sichern. Um die durch den Winddruck ohnehin auftretenden Lasten auf das Rigg nicht noch zu erhöhen, müssen Rumpf und Mast sich miteinander bewegen können. Diese Bewegung ist natürlich nur minimal auf dem Bock, im Wasser könnte das Schiff in Böen einfach wegkrängen und so die Last abbauen, dennoch können schon kleine Bewegungen des Bootsrumpfes in vielen Metern Höhe einen enormen Weg bedeuten. Ist der Mast dort aber so gespannt, dass er sich nicht mitbewegen kann, entstehen zusätzliche Lasten.
Übrigens: Dass die Segel demontiert werden, ist obligatorisch. Eine Rollfock erhöht die Windlast enorm. Doch auch ein im Mast verschwundenes Rollgroß muss abgebaut werden. Sein Gewicht erhöht die Topplastigkeit und damit die Lasten.
Doch die Sicherung des Riggs ist nur ein Teil der Aspekte, die eine Lagerung im Freien mit sich bringt. Natürlich muss das Boot wie üblich eingewintert werden. Seeventile, Trinkwasseranlage, WC und Motor brauchen Zuwendung. Die Polster und die Akkus auch; beides gehört im Winter ebenso wenig an Bord wie die Gasflasche. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Bock, auf dem das Schiff steht. Ist er groß genug? Passt er zum Rumpf? Sind die Stützen ausreichend weit auseinander? Sind sie stabil genug?
Thedje Ancker beschreibt: „Die breiten Schiffe mit tiefen, aber kurzen Kielen sind schon eine Herausforderung. Durch die Breite stehen die Stützen im Verhältnis weit innen. Die Auflage am Kiel ist nur kurz, sodass da auch wenig Abstützung gegeben ist. Dann sind die Lasten auf den Patches schon enorm. Und je weiter innen die Stützen stehen, desto höher ist das Risiko, dass das Schiff vom Bock kippt. Wir arbeiten daher mit speziellen Böcken, die wir bei Bedarf zusätzlich abstützen. Bei langen Schiffen kommen vorn und besonders achtern noch weitere Pallhölzer drunter. Dann steht das Schiff sicher.“
Besonders weit ausgezogene Stützen werden mit Spanngurten gegeneinander verzurrt, damit sie sich nicht nach außen biegen können. Ein Problem sei zudem die oftmals fehlende Struktur bei den Booten im Achterschiff. „Dort sind ja die Kojen, oft mit Tanks darunter. Da gibt es dann keine Schotten, die man gezielt nutzen kann, um dort zu unterstützen“, so Ancker weiter. Viele Winterlagerbetreiber versuchen, die Schiffe mit dem Bug in die Hauptwindrichtung zu stellen, meist ist das Südwesten. Logischerweise stehen Bock und Schiff in Längsrichtung stabiler. Dumm nur, wenn sich der Sturm nicht daran hält und es aus Nordwest weht. Dann trifft der Druck genau von der Seite.
Oft werden die Schiffe mit Spanngurten am Bock gesichert, um ein Kippen zu vermeiden. Gut auch, wenn der Bock selbst auf einem festen Untergrund steht und sich nicht bei andauerndem Regen und Sturm langsam, aber sicher an einer Ecke in den aufgeweichten Boden arbeiten kann – dann besteht Kippgefahr. Einige Winterlagerbetreiber sichern zudem die Böcke der außenstehenden Schiffe mit Gurten an Zurrösen im Boden. So wird ein Dominoeffekt vermieden und die Standsicherheit aller Boote erhöht.
Im Freilager gilt es, das Schiff zwar vor der Witterung geschützt, aber ebenfalls gut belüftet zu lagern. Dazu bedarf es einer wirksamen Öffnung im vorderen und hinteren Bereich der Plane. Auf diese Weise streicht ständig etwas Luft darunter hindurch, und Schwitzwasser wird vermieden.
Thedje Ancker: „Bitte nicht so einen Lappen aus dem Baumarkt verwenden. Die Dinger halten nie richtig, fangen an zu flattern und verursachen dann starke Vibrationen am ganzen Schiff. Das ist sehr ungünstig.“ Zudem seien sie meist nach einem Winter nur noch ein Haufen Plastikmüll.
Auch die korrekte Abspannung der Abdeckung ist wichtig: „Wir hatten schon Fälle, da haben die Gewichte an der Plane im Sturm munter das frisch lackierte Nachbarschiff traktiert. Das ist natürlich unschön“, berichtet Dirk Hilcken. Ancker weist darauf hin, dass die Keile, auf denen das Schiff ruht, kein guter Punkt zur Befestigung der Plane sind. „Wenn die flattert, fliegen die Keile irgendwann raus. Dann kippt das Schiff um. Das ist grob fahrlässig.“ Gut abgespannt am Bock oder am Rumpf, das sei in Ordnung. „Am besten, man hat eine Plane vom Segelmacher, die genau passt. Da flattert nichts, es bilden sich keine Wassersäcke, und die Lasten auf Baum, Dirk und Relingstützen sind nicht so hoch“, so Ancker.
Die Lagerung außerhalb einer Halle, egal, ob der Mast nun an Bord steht oder an Deck beziehungsweise im Mastenlager liegt, hat durchaus Vorteile. In Hallen sind oftmals viele Arbeiten untersagt, die draußen durchaus möglich sind. Schleifen zum Beispiel. Nach Rücksprache mit dem Betreiber ist das oft möglich. Dabei auf Vorschriften wie die Abdeckung des Bodens und gute Absaugung achten. Und im Frühjahr ist es oft draußen schon wärmer als in der Halle, man kann eher streichen und polieren. Überwintert das Schiff im Freilager, kann es sinnvoll sein, erst im Frühjahr zu polieren. Falls die Plane nämlich Scheuerspuren am Rumpf hinterlassen hat, können sie in diesem Arbeitsgang entfernt werden.
Die Experten sind sich einig, dass eine Lagerung im Freien kein Problem ist, wenn korrekt eingewintert wurde. Dass der Mast besser nicht stehen bleibt, ist die ebenso einhellige Meinung. Allerdings: Ob Schiffe, die mit stehendem Rigg an Land überwintern, häufiger von Mastverlusten betroffen sind, ist nicht belegt. Und: Auch in einer Halle steht das Schiff nicht immer sicher.