Unglück auf der ElbeSeit Weihnachten vermisster Segler tot aufgefunden

Mit diesem Jollenkreuzer waren zwei Segler am 21. Dezember vorigen Jahres auf der Elbe bei Dresden gekentert. Einer konnte gerettet werden
Foto: Polizei Dresden
Traurige Gewissheit gibt es seit Kurzem im Fall des drei Tage vor Heiligabend auf der Elbe bei Dresden verunglückten und seither vermissten Seglers: Vergangene Woche fanden Spaziergänger am Ufer zwischen Dresden und Meißen in Höhe der Stadt Coswig einen leblosen Körper. Später gab die Polizei bekannt, dass es sich bei dem Toten um den vermissten 36-Jährigen handelt

Der war gemeinsam mit einem 28-jährigen Mitsegler am 21. Dezember vermutlich von dem Liegeplatz des Schiffs in Dresden-Neustadt zu einem Törn aufgebrochen. Weit kamen die beiden nicht, nur wenige Hundert Meter entfernt vom Liegeplatz kenterte das Boot. Die Männer gingen über Bord. Zum Unglückszeitpunkt herrschte starker Wind.

Ein Zeuge, der die Kenterung beobachtet hatte, verständigte die Polizei. Die entsendete Rettungskräfte zur Unglücksstelle zwischen Elbkilometer 58 und 59. Unter anderem eilte die Feuerwehr mit zwei Boten zu Hilfe.

Der 28-jährige Segler klammerte sich, nachdem er ins Wasser gefallen war, am Boot fest. Er konnte gerettet und ins Krankenhaus gebracht werden. Der 36-Jährige hingegen trieb im Elbstrom ab. Er wurde trotzt einer umfassenden Suchaktion, an der unter anderem ein Polizeihubschrauber mit Wärmebildkamera beteiligt war, nicht aufgefunden.

Die Suche wurde auch Tage später noch fortgeführt und der Suchradius deutlich ausgeweitet, wenngleich es da bereits keine Hoffnung mehr gab, den vermissten Segler noch lebend zu finden. Vergangene Woche kam nun die Nachricht, dass sein Leichnam entdeckt worden war. Und zwar gar nicht so weit von der Unglücksstelle entfernt. Der Körper des Toten hatte sich offenbar zwischen den Ufersteinen verhakt, wie die DNN berichten, die “Dresdner Neuesten Nachrichten”.

Weiter heißt es bei den DNN, dass die Ursache des Schiffsunglücks offiziell noch nicht geklärt sei und gegen den überlebenden Bootsinhaber wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs ermittelt werde.


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