Fabian Boerger
· 20.01.2026
Ein Raunen geht durch den Saal 700 des Kriminalgerichts in Berlin-Moabit, als der Vorsitzende Richter am Montagnachmittag das Urteil verkündet: Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Berlin verurteilt einen 66-Jährigen zu lebenslanger Haft. Mord und vorsätzliche Körperverletzung lautet der Schuldspruch, der noch nicht rechtskräftig ist.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte, Andreas F., seinen langjährigen Freund und Segelbegleiter, Thomas B., im Kattegat vor der schwedischen Westküste zunächst angegriffen und ihn später ertränkt hat. Die Richter folgen damit der Staatsanwaltschaft, die lebenslange Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Der Vorsitzende Richter schildert in seiner Urteilsbegründung zum Segler-Prozess fast eineinhalb Stunden lang, was aus Sicht der Kammer an jenem Tag passierte.
Demnach seien die beiden Männer mit ihrem F24-Trimaran „Jolly Rose" auf dem Heimweg vom „International Multihull Meeting" im norwegischen Horten gewesen. Mitte Juli seien sie dorthin aufgebrochen. Knapp zwei Wochen später, auf dem Rückweg: Von Horten habe die Route über Marstrand, Schweden, zurück nach Frederikshavn in Dänemark führen sollen.
Dort habe der Trailer gestanden, mit dem beide von Berlin aus aufgebrochen waren. Segeln sei ihr gemeinsames Hobby gewesen, sagten mehrere Zeugen vor Gericht.
Einige Stunden nach der Abfahrt, gegen zehn Uhr, seien die beiden in Streit geraten. Ein Grund: der dürftige Zustand des Bootes, der schon zuvor zu Reibereien geführt habe. Durch ein Leck am Heck sei ständig Wasser eingedrungen, Schwimmwesten hätten an Bord gefehlt – und der Motor sei nur hochtourig gelaufen.
Thomas B. habe schließlich eine Wiederholung des Törns in zwei Jahren vorgeschlagen. Andreas F. habe zugestimmt – allerdings nur, wenn der Trimaran zuvor instand gesetzt werde. Das sei der Funke gewesen, der die Situation habe eskalieren lassen, so die Kammer. Zunächst hätten sich beide Männer gerangelt, dann habe Andreas F. mit einem Metallbügel auf den Kopf von B. geschlagen. Warum genau, blieb vor Gericht unklar.
F.s Verteidiger lieferten vergangene Woche in ihrem Plädoyer ihre Version: Thomas B. habe den Streit eskalieren lassen, den Angeklagten geschlagen und gebissen, weil dieser den mangelhaften Zustand des Trimarans kritisiert habe. Andreas F. habe sich lediglich verteidigen wollen. Ob das zutreffe, habe sich im Laufe des Segler-Prozess nicht klären lassen, so die Kammer. Es gebe dazu nur die Aussage des Angeklagten.
Was danach geschah, sei hingegen eindeutig belegt, so die Kammer. Die Beweislage sei umfangreich. Ermittler hätten Daten elektrischer Geräte an Bord ausgewertet, dazu die Smartwatch des Opfers. Hinzu kämen „gestochen scharfe" Videoaufnahmen eines schwedischen Küstenwachflugzeugs, das zufällig in der Nähe gewesen sei, sowie Augenzeugenberichte einer vorbeifahrenden Crew.
Nach dem Schlag mit dem Metallbügel habe Thomas B. demnach rund eine Stunde lang im Wasser getrieben. Der Angeklagte sei zornig gewesen, so der Vorsitzende Richter – und habe billigend in Kauf genommen, dass B. so lange im Wasser trieb.
„Was ich jedoch nicht nachvollziehen kann: Wieso dauert es so lange, bis der Rettungsring hinterherfliegt?"
Nach rund einer halben Stunde sei ein Bielefelder Ehepaar mit seiner Yacht „Laura" vorbeigesegelt. Die beiden wurden zu wichtigen Belastungszeugen. Vor Gericht hätten sie geschildert, was sich ihnen zum Zeitpunkt ihres Eintreffens bot: Einer der Männer habe im Wasser geschwommen, der andere sei in der Nähe an Bord geblieben – ohne ihm zu helfen. Eine merkwürdige Szene, so die beiden, doch nach Seenot habe es zunächst nicht ausgesehen.
Auf die Frage, ob der Mann Hilfe brauche, habe Andreas F. genervt reagiert und sie aufgefordert weiterzufahren. Doch das Paar sei geblieben und habe ihn gedrängt, den Mann an Bord zu holen. Schließlich habe F. nachgegeben: Er habe dem Schwimmer einen Rettungskragen zugeworfen und ihm auf den Ausleger des Trimarans geholfen.
Die Situation habe entschärft gewirkt, hätten sowohl das Bielefelder Paar als auch die Besatzung des Küstenwachflugzeugs in dem Moment gedacht. Doch das habe sich schnell geändert: B., der zunächst bäuchlings auf dem Auslegernetz gelegen habe, habe versucht, sich aufzurichten.
Doch F. habe ihn daran gehindert, sich über ihn gelegt und ihm den Mund zugehalten – offenbar um zu verhindern, dass er um Hilfe rufe. Dann habe er ihn gewürgt. „Das war der Moment, als sich die Situation änderte", so der Vorsitzende Richter.
Thomas B. sei daraufhin vor dem Angeklagten ins Wasser geflüchtet. Die Besatzung des Küstenwachflugzeugs habe die sich zuspitzende Lage ebenfalls bemerkt und an die „Laura" gefunkt: „Laura. Laura. Zieht ihn aus dem Wasser", so der Vorsitzende Richter.
Als die Crew ihren Rettungsring schließlich bereitgemacht habe, sei F. plötzlich ins Wasser gesprungen und Thomas B. hinterhergeschwommen, der langsam Richtung „Laura" getrieben sei, so der Richter. F. habe den „arg- und wehrlosen" B. von hinten gepackt und ihn zweimal für jeweils mehrere Sekunden unter Wasser gedrückt, wodurch dieser ertrunken sei. Das sei auf den Videos deutlich erkennbar: Jedes Mal hätten sich die Schultern des Angeklagten aus dem Wasser gehoben, so der Richter. Dafür gebe es keine andere Erklärung.
Auch in diesem Punkt zeichnete die Verteidigung vergangene Woche noch ein anderes Bild: Andreas F. sei Thomas B., nachdem dieser erneut ins Wasser gegangen sei, hinterhergesprungen – um ihn zu retten. Allerdings habe er ihn nicht richtig fassen können und ihn später, aus Angst selbst unterzugehen, losgelassen.
In seinem persönlichen Schlusswort beteuerte Andreas F.:
„Ich habe ihn nicht getötet. Ich wollte ihn retten, gemeinsam mit ihm nach Hause. Das hat nicht geklappt."
Der Angeklagte habe weder Motiv noch Plan gehabt, argumentierte die Verteidigung.
„Das war kein Rettungsversuch, das war ein gezieltes und absichtliches Ertränken", sagte der Vorsitzende. Die Beweisaufnahme im Segler-Prozess habe dies deutlich gezeigt – neben Videos und Zeugenaussagen seien auch Rettungsschwimmer und Sachverständige befragt worden. Zwar habe sich das Motiv nicht klären lassen, so der Vorsitzende Richter, an der Tat selbst bestehe jedoch kein Zweifel.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – die Verteidigung kann binnen einer Woche Revision einlegen. Direkt nach der Verkündung kündigte sie an, das Urteil überprüfen zu wollen. Außerdem gehen sie davon aus, dass ihr Mandant es anfechten werde.