Anfang Oktober strandeten sechs Segler mit einer 15-Meter-Yacht in der Nähe des Leuchtturms Flügge auf Fehmarn. Mehrere Versuche der zu Hilfe gerufenen Seenotretter, die Yacht zurück in tiefes Wasser zu ziehen, scheiterten zunächst. Als schon erwogen wurde, die Besatzung von einem Helikopter abbergen zu lassen, gelang dann aber doch ein letzter Schleppversuch; Schiff und Crew konnten wohlbehalten nach Heiligenhafen gebracht werden.
Schlimmer traf es am selben Wochenende einen anderen Segler. Südlich von Fehmarn musste ein 21-Jähriger von einem SAR-Hubschrauber von einer Yacht abgeborgen und ins Krankenhaus geflogen werden. Er hatte sich an Bord schwer am Kopf verletzt. Der Skipper alarmierte die Seenotretter und bat dringend um medizinische Hilfe. Der Verletzte wurde kurz darauf erst auf einen zur Unfallstelle geeilten Seenotrettungskreuzer gebracht und später dann an Land geflogen.
Es sind nur zwei Fälle von vielen. Sie zeigen, wie unerlässlich die Arbeit der Seenotretter ist. Auch wenn die Mehrzahl ihrer Einsätze auf Nord- und Ostsee nicht in Not geratenen Seglern gilt, sind doch immer wieder auch Yachtcrews auf sie angewiesen – ob es um technische Hilfeleistung geht oder um Rettung aus Lebensgefahr.
2023 fuhren die DGzRS-Besatzungen insgesamt 1.938 Einsätze, davon 733 für Segler. Warum sie von den betroffenen Crews gerufen wurden, zeigt die nachfolgende Top-Ten-Liste der häufigsten Einsatzursachen.
· die Rettung von Menschenleben aus Seenot,
· die Koordinierung aller Maßnahmen im Seenotfall und bei Hilfeleistungen innerhalb des deutschen SAR-Bereiches sowie
· die Überwachung der UKW-Kanäle 16 und 70 für Not- und Sicherheitszwecke sowie die Durchführung des Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsfunkverkehrs auf UKW im deutschen SAR-Bereich.
Im Rahmen der Durchführung dieser Aufgaben ergeben sich weitere Tätigkeiten, die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Dazu gehören unter anderem
· medizinische Erstversorgung Geretteter,
· Sicherung gefährdeter Schiffe und deren Besatzungen,
· Hilfe bei der Befreiung der Besatzungen von See- und Luftfahrzeugen aus unmittelbarer Gefahr,
· Transport Kranker und Verletzter einschließlich Gewährung erweiterter Erster Hilfe und Erstversorgung von Unfallpatienten,
· jegliche Tätigkeiten, die drohende Not- und Unglücksfälle zu verhüten helfen,
· Unterstützung deutscher Schiffe oder deutscher Besatzungen bei Notfällen im Ausland,
· Unterstützung der Feuerwehren bei der Brandbekämpfung im Rahmen der Möglichkeiten sowie
· Unterstützung des Havariekommandos bei komplexen Schadenslagen.