AlkoholMit 2,5 Promille ins Hafenbecken gefallen – das wird teuer

Alkohol: Mit 2,5 Promille ins Hafenbecken gefallen – das wird teuerFoto: Christian Flemming/RundUm2022; YACHT/Nico Krauss
Der Hafen von Lindau bei der 72. RundUm 2022, Symbolbild
Im Hafen von Lindau am Bodensee ist ein Segler beim Anlegeversuch alkoholisiert ins Wasser gefallen. Das droht Bootsfahrern bei zu Konsum von Alkohol

Am Sonntagnachmittag ist ein offenbar betrunkener Skipper im Lindauer Seglerhafen beim Anlegeversuch über Bord gegangen. Das berichtet Vorarlberg Online. Demnach sei der 66-jährige Österreicher beim Versuch, sein Boot am Steg festzumachen, ins Wasser gefallen. Zeugen konnten ihn herausziehen. Die treibende Yacht konnte von einem anderen Boot gesichert werden. Der Alkoholtest der herbeigerufenen Polizei ergab über 2,5 Promille.

Alkohol oftmals zu beliebt

Alkoholkonsum wird bei Seglern offenbar immer wieder auf die leichte Schulter genommen. So werden etwa bei den „Maritime Safety Days“, welche die Wasserschutzpolizeien regelmäßig im Frühjahr an der deutschen Küste veranstalten, immer wieder zu stark alkoholisierte Skipper erwischt.

Wie viel Alkohol ist erlaubt?

In Deutschland ist die Promillegrenze in der Schifffahrt einheitlich geregelt und betrifft alle Verkehrsteilnehmer. Bootsführer müssen sich, mit wenigen Ausnahmen, an eine Grenze von 0,5 Promille halten. Diese entspricht den Werten im Straßenverkehr. Die Regelung gilt sowohl mit als auch ohne Führerschein und für alle Nutzer von Wasserstraßen oder Gewässern, unabhängig davon, ob das Fahrzeug motorisiert ist. Bei der Beförderung von Passagieren oder gefährlichen Gütern gilt grundsätzlich eine 0,0-Promille-Grenze.

Die rechtlichen Grundlagen für die Promillegrenze auf dem Boot finden sich sowohl in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) als auch in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) und der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV).

Welche Strafen drohen?

Wenn Bootsführer die Promillegrenze nicht einhalten, kann dies je nach gemessenem Wert als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden. Bei einem Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze drohen in der Binnenschifffahrt Bußgelder zwischen 350 und 2.500 Euro, in der Seeschifffahrt zwischen 750 und 2.500 Euro. Zusätzlich zum Bußgeld können wie im Straßenverkehr ein Fahrverbot, der Entzug der Fahrerlaubnis und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Ab einem Promillewert von 1,1 gilt dies auch auf dem Wasser als Straftat. Diese wird gemäß § 316 Strafgesetzbuch (StGB) geahndet und kann nach § 315a StGB zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren führen.

Wichtig zu wissen: Ein Verstoß gegen die Promillegrenze beim Bootfahren kann auch den Führerschein für Autos gefährden. Bei schweren Verstößen oder Straftaten kann der Führerschein entzogen werden.

Alkohol als Genussmittel

Grundsätzlich sollte sich jeder Skipper gut überlegen, ob auf dem Wasser Alkohol getrunken wird und falls ja wie viel. Gegen einen gepflegten Sundowner an Land als Abrundung eines gelungenen Segeltages spricht jedoch wenig. Hier einige Anregungen für Genießer:


Meistgelesen in der Rubrik Special