Fabian Boerger
· 18.06.2026
Der Fall schockiert die Segelwelt weit über Hamburg hinaus. Zwischen 2015 und 2023 missbrauchte ein Trainer zweier Segelvereine an der Alster mehrere Kinder, bei gemeinsamen Segelfreizeiten und darüber hinaus. Im April 2025 verurteilte das Landgericht Hamburg den heute 30-jährigen Hamburger in zehn von 19 angeklagten Fällen wegen sexuellen, teilweise schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen.
Der Bundesgerichtshof hat eine Revision abgelehnt. Das Urteil, das der YACHT vorliegt, ist nun rechtskräftig. Was den Fall besonders schwer wiegen lässt: Obwohl beiden Vereinen Warnungen vorlagen, beschäftigte einer der beiden den Trainer weiter. In der Folge kam es zu weiteren Übergriffen. Doch wie konnte es dazu kommen?
Das Urteil zeichnet weite Teile der Tat und der Täter-Biografie nach. Demnach lernte der Angeklagte bereits als Kind das Segeln in einem der beiden Vereine an der Außenalster. Mit 16 begann er dort ehrenamtlich als Trainer zu arbeiten, später absolvierte er auch im benachbarten Verein einen Bundesfreiwilligendienst. Es folgte ein Lehramtsstudium. Nebenbei begleitete er Regatten und Trainingsreisen.
Was lange niemand ahnte: Ab 2015 begann er, Kinder des Vereins zu missbrauchen. Hauptsächlich geschah dies auf Segelfreizeiten, bei denen nachts gemeinsam in einer Jurte geschlafen wurde. Aber auch bei anderen Gelegenheiten kam es laut Gericht wiederholt zu sexuellen Übergriffen.
Die Opfer waren Jungen aus dem Verein – vorpubertär, zwischen zehn und 14 Jahren. Laut Urteil suchte der Täter sich gezielt Kinder aus, die aufgrund schwieriger Lebenssituationen besonders verletzlich waren. Eines der Opfer hatte seine Mutter verloren und lebte in einer Pflegefamilie. Der Spiegel und das Hamburger Abendblatt berichteten ausführlich über diesen Fall.
Dass viele Taten lange unerkannt blieben, wird unter anderem auf das familiäre Klima in dem Verein zurückgeführt, in dem der Trainer hauptsächlich tätig war. Körperliche Nähe wurde dort lange als etwas Positives, als Zeichen besonderer Verbundenheit gedeutet. Fachleute sprechen vom idealen Nährboden für sogenanntes „Grooming“. Dabei handelt es sich um das systematische, langfristig angelegte Erschleichen von Vertrauen, um Grenzen zu verschieben und Kinder für sexuellen Missbrauch gefügig zu machen.
Im Oktober 2022 beobachteten zwei Trainerinnen eines anderen Vereins während eines Trainingslagers, dass sich der Trainer einigen Kindern gegenüber übergriffig verhielt. Sie meldeten den Vorfall umgehend. Daraufhin musste der Trainer das Lager vorzeitig verlassen. Auch die Hamburger Sportjugend erfuhr davon und übernahm den Fall federführend.
Einer der beiden Vereine reagierte schnell, suspendierte den Trainer nach Bekanntwerden des Vorfalls und kündigte ihm kurz darauf. In einer öffentlich einsehbaren Vereinsmitteilung sprach der Vorstand von einem „massiven Nähe-Distanz-Problem“. Anfang 2023 fand eine Aussprache statt. Neben den betroffenen Vereinen nahmen Vertreter von Segel- und Sportverbänden teil. Die Empfehlung der Fachleute war eindeutig: Den Trainer nicht weiter beschäftigen.
Beim anderen Verein reagierte die Führung anders. Sie ignorierte die Empfehlung. Stattdessen stärkte sie dem Trainer den Rücken und ließ ihn weiter an Segelfahrten teilnehmen. Mit fatalen Folgen: Zwischen Sommer 2022 und Herbst 2023 sollen weitere Übergriffe stattgefunden haben, wie das Gericht später feststellte.
Erst Anfang 2024 suspendierte auch der zweite Verein den Trainer, als die Vorwürfe immer konkreter wurden. Im Frühjahr 2024 erstatteten mehrere Opfer Anzeige. Im Juli 2024 nahm die Polizei den Angeklagten fest, die Hauptverhandlung fand im März 2025 am Landgericht Hamburg statt. Darin stellte ein Gutachter eine Störung der Sexualpräferenz im Sinne einer ausschließlich homosexuellen Pädophilie fest.
Am 28. April 2025 verurteilte das Gericht den Trainer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Dazu kommen Schmerzensgeld-Zahlungen. Der Bundesgerichtshof lehnte die Revision im Frühjahr 2026 ab – das Urteil ist rechtskräftig.
Der Prozess fand vor einer Jugendkammer statt, weil der Trainer zur Tatzeit jünger als 21 Jahre alt war. Das Gericht verurteilte ihn allerdings nach Erwachsenenstrafrecht – und öffnete die Urteilsverkündung für die Öffentlichkeit. Ein klarer Appell an Vereine und Verbände, dass sie Fehlverhalten konsequent aufarbeiten müssen.
Doch während die juristische Aufarbeitung mit dem Urteilsspruch abgeschlossen ist, bleibt offen, was Vereine und Verbände daraus machen.
Nach dem Urteil veröffentlichte jener Verein, der den Trainer frühzeitig suspendiert hatte, eine öffentliche Stellungnahme, in der er das Vorgehen des Nachbarvereins scharf verurteilte. Seit Frühjahr 2023 habe man versucht, auf dessen Vorstand einzuwirken – ohne Erfolg.
Weil der Trainer weiter beschäftigt wurde, war auch ein Hausverbot am gemeinsamen Steg nicht durchsetzbar. „Verantwortliche mussten immer wieder eingreifen, wenn der Trainer versuchte, Kontakt zu Kindern aufzubauen“, schreibt der Verein. „Eine unerträgliche Situation.“
Von Opfern im eigenen Verein habe man keine Kenntnis. Dass es zu Annäherungsversuchen gekommen sein könnte, schließen die Verfasser der Stellungnahme nicht aus. Auch das Urteil lässt offen, dass weitere Taten über die verurteilten hinaus möglich sind.
Der DSV unterstützt Vereine bei der Entwicklung von Schutzkonzepten. Die zentrale Anlaufstelle ist erreichbar unter schutzvorgewalt@dsv.org.
Zudem haben viele Vereine und Verbände eigene Vertrauenspersonen und Kinderschutz-Beauftragte.
Eine unabhängige Ansprechstelle für Betroffene von Gewalt ist: Safe Sport e.V.: Tel. 0 800/11 222 00 oder: ansprechstelle-safe-sport.de
Gegenüber der YACHT äußerte sich der Verein, der den Trainer weiter beschäftigte, wie folgt: „Wir erkennen an, dass in der Vergangenheit Entscheidungen getroffen wurden, die wir heute anders bewerten würden.“ Die damals verantwortliche Vereinsleitung sei sich ihrer Verantwortung bewusst, heißt in der Stellungnahme weiter.
Die Sportverbände empfahlen der Vereinsleitung den Rücktritt, doch diese verließen ihre Ämter stattdessen durch vorgezogene Neuwahlen. Einer der Betroffenen Jungen sprach mit dem Hamburger Abendblatt und sagte, er hätte sich gewünscht, dass im Verein jemand klar die Verantwortung für die Versäumnisse übernimmt. Das sei bisher nicht geschehen.
Auf die Frage der YACHT, warum nicht früher Konsequenzen gezogen wurden, reagierte die neue Vereinsleitung ausweichend: „Zum detaillierten Verlauf der damaligen Ereignisse können wir als neu gewählter Vorstand keine abschließende Stellungnahme abgeben.“ Weiter heißt es, dass eine externe Fachanwältin beauftragt wurde, Umstände und Abläufe neutral und objektiv aufzuarbeiten. Daraus sollen konkrete Maßnahmen abgeleitet werden. Welche das sind und wann diese umgesetzt werden sollen, blieb offen.
Der Deutsche Segler-Verband teilte mit, dass der Verband zeitgleich mit der Hamburger Sportjugend 2022 von den Vorfällen erfahren habe. Dieser habe den Fall federführend übernommen. „Dies entspricht dem in Hamburg vorgesehenen Vorgehen in Interventionsfällen“, schreibt der DSV. Erst nach dem Urteilsspruch sei der Verband enger in den Prozess einbezogen worden.
Darüber, welche Maßnahmen konkret ergriffen worden sind, und welche Empfehlungen der Verband ausgesprochen hat, will sich der DSV nicht äußern. Das diene dem Schutz der Betroffenen und der Vertraulichkeit, heißt es. Grundsätzlich gelte, so der DSV weiter, dass sobald schwerwiegende Hinweise gegen Personen vorliegen, diese „bis zur weiteren Klärung nicht weiter in sensiblen Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden sollten.“
Und weiter: „Bei rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen wegen sexualisierter Gewalt entzieht der DSV vorhandene Lizenzen umgehend. Für uns ist klar: Täter sexualisierter Gewalt haben keinen Platz im organisierten Segelsport.“
Der Appell, den die Opfer durch den Gang in die Öffentlichkeit an Vereine und Verbände richten, scheint angekommen. Doch die Umsetzung lässt auf sich warten. „Wichtig ist: Aufarbeitung ist kein einmaliger Schritt, sondern ein Prozess“, erklärt der DSV. Entscheidend sei, dass Vereine und Verbände aus den Fehlern der Vergangenheit konkrete Konsequenzen ziehen – zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Ob das gelingt, werden die kommenden Monate zeigen.
Die YACHT wird das Thema weiter verfolgen. Wir wollen wissen: Wie geht Ihr Verein damit um - etwa mit der Prävention Sexualisierter Gewalt? Schreiben Sie es uns in die Kommentare.

Redakteur News & Panorama
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