Das T2L ist eigentlich ein Frachtpapier, das der Zoll bisher nur ausstellte, wenn eine Warenbewegung stattfinden soll. Die Generalzolldirektion hat gegenüber der hinter der Plattform stehenden Rechtsanwaltskanzlei Tanis | von der Mosel bestätigt, dass ein T2L für ein Sportboot auch vorsorglich und ohne eine konkret bevorstehende Fahrt oder Beförderung beantragt werden kann. In begründeten Fällen kommt zudem eine verlängerte Gültigkeitsdauer in Betracht. Als Richtwert nennt die Zollverwaltung sechs Monate beziehungsweise die Dauer einer Saison.
Ein T2L wird allerdings nicht allein aufgrund eines Antrags erteilt, sondern erst, wenn der Unionswarenstatus des jeweiligen Bootes gegenüber der Zollverwaltung nachvollziehbar belegt wird. Das für den Eigner zu tun war bisher Kern des Angebots der Plattform mwst-boot.org. Im Rahmen eines Prüfverfahrens werden dort die Historie des Bootes und die vom Eigner vorgelegten Unterlagen ausgewertet und der Mehrwertsteuer- und Unionsstatus rechtlich beurteilt.
Auf dieser Grundlage kann bei geeigneten Fällen nun zusätzlich die Beantragung eines amtlichen T2L-Statusnachweises begleitet werden.
„Bislang bestand für viele Eigner das Problem nicht darin, dass keine Unterlagen vorhanden waren, sondern, aus Kaufverträgen, Rechnungen, früheren Eigentumsverhältnissen und weiteren Dokumenten einen belastbaren Nachweis des Unionsstatus zu bilden“, erklärt Rechtsanwalt Benyamin Tanis. „Wir prüfen genau diese Historie. Wenn sich der Unionswarenstatus daraus belastbar nachweisen lässt, können wir den nächsten Schritt zum amtlichen T2L-Nachweis für den Eigner übernehmen.“
Gerade bei älteren Yachten, mehrfachen Eigentümerwechseln oder internationalen Verkaufsvorgängen kann das von erheblicher Bedeutung sein. Denn die Europäische Kommission weist in ihrem aktuellen Leitfaden für Sportboote ausdrücklich darauf hin, dass bei Zweifeln über den Unionsstatus ein entsprechender Nachweis erforderlich werden kann.
Mit der Angebots-Erweiterung verbindet die Plattform damit zwei bislang getrennte Schritte: die rechtliche Aufarbeitung und Dokumentation des Mehrwertsteuer- und Unionsstatus eines Sportbootes und – soweit die Voraussetzungen im konkreten Fall vorliegen – die Beantragung eines amtlichen T2L-Statusnachweises.
Für den Eigner bedeutet das vor allem: Er muss sich nicht selbst mit dem zollrechtlichen Verfahren auseinandersetzen, sondern kann Prüfung und weitere Abwicklung zentral über mwst-boot.org vornehmen lassen.

Stellvertretender Chefredakteur YACHT
Diskutieren Sie mit – fair, sachlich und respektvoll. Es gilt unsere Netiquette.