Unionswarenstatus bei SportbootenYachtrechtsanwalt bietet Lösung an

Lasse Johannsen

 · 13.07.2026

Unionswarenstatus bei Sportbooten: Yachtrechtsanwalt bietet Lösung anFoto: YACHT; C.Asbrock
Bei Kontrollen durch den Zoll muss unter Umständen der Unionswarenstatus einer Yacht nachgewiesen werden.
​Nachdem die Europäische Union (EU) einen Leitfaden herausgegeben hat, der die Frage beantworten soll, wann Sportboote als sogenannte Unionsware gelten und wann sie diesen Status wieder verlieren, stellen sich viele Eigner die Frage, was dieser Status eigentlich genau ist, wann er eine Rolle spielt, und wie sie ihn belegen können.

Die Kieler Fachkanzlei für Yachtrecht Tanis von der Mosel beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema. Auf ihrer digitalen Plattform können Bootseigner ihre Nachweislage nun kostenlos einschätzen lassen. Ergibt die anschließende anwaltliche Prüfung einen belastbaren Nachweis des Unionswarenstatus, erstellen die Rechtsanwälte ein individuelles Statusdokument – und stehen für diese rechtliche Bewertung gegenüber Zollbehörden auch ein. Rechtsanwalt Benyamin Tanis im Gespräch mit YACHT online über das Problem und seine Lösung.

Herr Tanis, am 30. April diesen Jahres hat die EU-Kommission erstmals einen Leitfaden zum so genannten Unionswaren-Status, unter anderem von Segelyachten, herausgegeben. Handelt es sich dabei um ein neues Problem?

Nein. Neu ist nicht das Problem, sondern die Tatsache, dass sich die EU-Kommission damit so intensiv auseinandersetzt. Das Thema Mehrwertsteuer beschäftigt die Branche seit Jahrzehnten. Wir begrüßen diesen Vorstoß der EU-Kommission daher sehr.

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Unionsware ist eine Segelyacht immer dann, wenn für sie schon einmal in der EU Mehrwertsteuer bezahlt worden ist, richtig?

Das stimmt nicht ganz. Der Unionszollkodex sagt, was Unionsware ist. Erst mal ist das jede Segelyacht, die innerhalb der europäischen Union hergestellt worden ist. Davon abzugrenzen sind alle Boote, die nicht in der EU gebaut worden sind. Die sind zunächst keine Unionsware, werden es aber durch die ordnungsgemäße Einfuhr und Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer. Unterm Strich läuft es also in den allermeisten Fällen darauf hinaus: Ist die Mehrwertsteuer bezahlt oder nicht? Streng genommen sind es aber zwei verschiedene Paar Schuhe.

Wer kontrolliert das?

Zollbehörden in ganz Europa kontrollieren diesen Status. Käufer gebrauchter Schiffe verlangen Nachweise der gezahlten Mehrwertsteuer. Der neue Leitfaden der Kommission bemängelt, dass es kein EU-weit standardisiertes Nachweisdokument für Sportboote gibt und dass Kontrollen in einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich gehandhabt werden.

Der Kieler Rechtsanwalt Benyamin Tanis berät und vertritt seine Mandanten seit vielen Jahren in allen rechtlichen Fragen rund um die Themen des Yachtsports.Foto: SoulPictureDer Kieler Rechtsanwalt Benyamin Tanis berät und vertritt seine Mandanten seit vielen Jahren in allen rechtlichen Fragen rund um die Themen des Yachtsports.

Ihre Kanzlei bietet neuerdings einen Service für Eigner, welcher die Problematik weitestgehend beseitigen soll. Wie funktioniert das genau?

Unsere digitale Plattform www.mwst-boot.org verfolgt einen zweistufigen Ansatz. Zunächst werden die vorhandenen Unterlagen zum Schiff – etwa Kaufverträge, Rechnungen, CE-Unterlagen, Wartungsrechnungen, Leasingverträge oder Zollnachweise – völlig kostenlos, ohne eine Registrierung und automatisiert daraufhin gesichtet, ob sie voraussichtlich für einen belastbaren Nachweis des Unionswarenstatus ausreichen. Fällt diese Bewertung positiv aus, übernehmen spezialisierte Rechtsanwälte unserer Kanzlei die vollständige rechtliche Prüfung der Dokumentation. Erst wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass der Unionswarenstatus sicher belegt werden kann, erstellen wir ein individuelles Statusdokument.

Und das wird bei einer Zollkontrolle garantiert akzeptiert?

Ja. Bei einer Kontrolle bekommt der Zöllner keinen Wust an Unterlagen mehr, durch den er sich durchwühlen muss, sondern ein Dokument, in dem alles standardisiert aufgelistet, bewertet und nachvollziehbar wiedergegeben wird. Wir haben bereits weit über 100 solcher Dokumente erstellt und damit nie Schwierigkeiten gehabt. In vier oder fünf Fällen haben wir Rückfragen von europäischen Zoll Behörden erhalten, die wir schriftlich beantwortet haben - und dann waren die fein damit. Das Besondere dabei ist: Wir beschränken uns nicht auf eine rechtliche Einschätzung, sondern stehen für diese auch ein. Sollte eine Zollbehörde unsere Bewertung im Einzelfall nicht teilen, vertreten wir den Mandanten gegenüber der Behörde ohne zusätzliche Anwaltskosten. Damit erhält der Bootseigner nicht nur ein Dokument, sondern die Sicherheit, dass die zugrunde liegende rechtliche Bewertung auch von uns getragen wird.

Ist das alles wirklich kostenlos?

Die Bewertung des Unionswarenstatus auf unserer Plattform ist kostenfrei. Wenn der Nutzer möchte, dass das Ergebnis anwaltlich verifiziert und ein Statusdokument erstellt wird, bezahlt er dafür eine Gebühr. Für dieses Statusdokument stehen wir dann europaweit ein. Übrigens: Sollte unsere Plattform zu dem Ergebnis kommen, dass keine ausreichende Nachweislage besteht, erhält der Nutzer auch eine konkrete Begründung, warum das so eingeschätzt wird. Er hat dann die Möglichkeit, noch Dokumente nachzuliefern.

Also ein Rundum-Sorglos-Paket?

Auf jeden Fall. In dem Moment, in dem wir dieses Statusdokument ausstellen und mit unsere Einstandsgarantie versehen, ist für den Einzelnen das Problem aus der Welt geschafft. Und perspektivisch steht darüber hinaus die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zoll in Aussicht.

Wie soll die dann aussehen?

Wir arbeiten aktuell daran, das T2L-Zollformular über die Plattform anzubieten.

Was ist das?

Das T2L ist eigentlich ein Frachtpapier, das der Zoll nur ausstellt, wenn eine Warenbewegung stattfindet. Wir klären aber gerade mit dem deutschen Zoll, ob auch eine Eigenpropulsion als solche gilt. Wir sagen: Es liegt auch eine Warenbewegung vor, wenn sie aus eigener Kraft erfolgt. Das T2L ist ein behördliches Dokument, welches wir dann zusätzlich zu unserem Statusdokument anbieten könnten.

Ändert sich der Unionswarenstatus, wenn man aus der EU heraussegelt?

Ja, denn der Unionswarencharakter ist kein dauerhaftes Merkmal einer Ware ist. Im Gegenteil, er ist höchst fragil: Sobald ein Boot europäische Gewässer verlässt, verliert es diesen Status automatisch. Es erlangt ihn aber auch automatisch zurück, wenn zwischen Verlassen und Rückkehr nicht mehr als drei Jahre liegen, die Person, die das Schiff ausgeführt hat, dieselbe ist die es wieder einführt, und während der Abwesenheit keine wesentlichen Veränderungen am Schiff durchgeführt worden sind. Du kannst also nicht mit dem Schiff in die Karibik fahren, dort einen Millionen-Refit durchführen lassen, zurückkommen und sagen: „Ist doch Unionsware." Der Zoll nennt das eine Veredelung außerhalb der EU – und dann muss dieser Mehrwert bei der Wiedereinfuhr versteuert werden.

Wie ist es bei Weltumseglern, die länger als drei Jahre unterwegs sein wollen?

Das ist hier bei uns im Büro ganz oft ein Thema, insbesondere, wenn sie sich für die Weltumsegelung ein neues Schiff in der EU kaufen oder bauen lassen: Kurz nachdem sie die Steuer bezahlt haben, müssen sie sich schon damit auseinandersetzen, dass sie nach dreieinhalb oder vier Jahren Lebenstraumtrip die Steuer noch einmal bezahlen sollen.

Und was raten Sie in solchen Fällen?

Für solche Fälle gibt es keine zollrechtliche Lösung. Die Standardlösung im Moment ist, dass der Weltumsegler versucht, europäische Überseegebiete anzulaufen und das zu dokumentieren – dann, so sagte uns der Zoll, sei die Dreijahresfrist unterbrochen.

Wird der Unionswarenstatus oft kontrolliert?

Meiner Erfahrung nach ist es so, dass Zollkontrollen im Mittelmeer- und Atlantikraum deutlich häufiger stattfinden als in Nord- und Ostsee. Ich würde sagen, 80 Prozent der Zollkontrollen, die wir auf dem Schreibtisch kriegen, finden im Mittelmeer oder auf dem Atlantik statt.

Warum?

Das liegt daran, dass es auf der Ostsee kaum EU-Außengrenzen gibt. Die meisten Anrainerstaaten sind EU-Mitglieder, und Norwegen ist als EFTA-Staat den EU-Mitgliedsstaaten in weiten Teilen gleichgestellt. Im Mittelmeer und auf dem Atlantik, ja sogar in der Nordsee ist das anders: Da können Schiffe aus diversen Drittstaaten einlaufen.

Gibt es eine Altersgrenze für Schiffe, ab der ein Unionswarenstatus egal ist?

Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Da gibt es Behauptungen wie „Schiffe älter als zehn Jahre" oder „Schiffe, die vor Einführung der Sportbootrichtlinie gebaut worden sind" – das ist aber alles unzutreffend. Im Gesetz gibt es dafür keine Grundlage. Es kann zwar durchaus sein, dass einzelne Zollbehörden intern so verfahren, dass sie den Unionswarenstatus nicht kontrollieren, wenn eine Segelyacht älter als x Jahre ist. Aber das beruht dann auf rein individueller Behördenpraxis.

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Lasse Johannsen

Lasse Johannsen

Stellvertretender Chefredakteur YACHT

Geboren in Kiel, aufgewachsen am Wasser und an Bord, seglerisch ausgebildet im Verein und beim Segeln auf Nord- und Ostsee. Nach Schule, Marine und juristischer Ausbildung 2007-2009 Volontariat bei der YACHT im Ressort Panorama, welches er heute leitet. Daneben verantwortet er die Sonderausgabe YACHT classic, veröffentlichte mehrere Bücher im Verlag Delius-Klasing und ist stellvertretender Chefredakteur der YACHT. Johannsen ist begeisterter Fahrtensegler auf eigenem Kiel und aktiver Begleiter der deutschen Klassiker-Szene.

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