Wie bereits im Vorjahr häufen sich Berichte über unangekündigte Polizeikontrollen in den Winterfreilagern entlang der deutschen Küsten. Die Beamten haben dabei insbesondere die Einhaltung der Umweltschutzvorschriften im Visier. Im Mittelpunkt der Kontrollen stehen Arbeiten am Unterwasserschiff, bei denen mit Schleifstaub und Antifouling-Beschichtungen umgegangen wird. Die Polizei überprüft, ob die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen eingehalten werden und ob nur zugelassene Anstrichsysteme zum Einsatz kommen.
Für sämtliche Schleifarbeiten am Unterwasserschiff müssen zugelassene Absaugvorrichtungen verwendet werden. Dies gilt ausnahmslos, unabhängig davon, ob mit Deltaschleifern, anderen Kleinschleifgeräten oder einfachem Schleifpapier gearbeitet wird. Die Polizei weist darauf hin, dass selbst bei vermeintlich geringfügigen Arbeiten die volle Schutzausrüstung zum Einsatz kommen muss. Auf Nachfrage, was denn unter einer zugelassenen Absaugvorrichtung zu verstehen sei, erklärte die Wasserschutzpolizei, der Staubsauger müsste zum Schleifgerät passen. Welche Punkte bei der Auswahl eines Staubsaugers wichtig sind, haben wir unten zusammengefasst.
Eine weitere zentrale Auflage betrifft die Einhausung des Unterwasserschiffs. Um zu verhindern, dass angesaugter Schleifstaub in die Umwelt gelangt, muss das Arbeitsareal vollständig mit einer Plane abgedeckt werden. Diese Maßnahme dient nicht nur dem Schutz der unmittelbaren Umgebung, sondern soll auch eine weiträumige Verbreitung von potenziell schädlichen Partikeln verhindern.
Besonderes Augenmerk legen die Kontrolleure auf den Bodenschutz. Die gesamte Fläche unter dem Schiff muss lückenlos abgedeckt sein, um das Eindringen von Schadstoffen in den Boden und letztlich ins Grundwasser zu unterbinden. Diese Vorsichtsmaßnahme ist von entscheidender Bedeutung, da viele Antifouling-Beschichtungen hochgiftige Substanzen enthalten, die schwerwiegende ökologische Schäden verursachen können.
Nach Abschluss der Schleifarbeiten sind Bootseigner verpflichtet, sämtliche Rückstände restlos zu beseitigen. Dies umfasst nicht nur den sichtbaren Schleifstaub, sondern auch feinste Partikel, die sich in Ritzen und Spalten abgesetzt haben könnten. Die gründliche Reinigung des Arbeitsbereichs ist ein entscheidender Schritt, um eine Kontamination der Umgebung zu verhindern.
Bei der Wahl der Anstrichsysteme lässt die Gesetzgebung keinen Interpretationsspielraum. Es dürfen ausschließlich Produkte verwendet werden, die eine offizielle Zulassung für die Gewässer der Bundesrepublik Deutschland besitzen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass nur Antifouling-Beschichtungen zum Einsatz kommen, deren Umweltverträglichkeit eingehend geprüft und bestätigt worden ist.
Die Polizei betont mit Nachdruck, dass Verstöße gegen diese Umweltschutzvorschriften keine Bagatelldelikte sind. Eine Missachtung der Auflagen wird nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet, sondern stellt eine Straftat dar. Bootseigner, die sich nicht an die Vorgaben halten, müssen mit einer Strafanzeige rechnen. Die Konsequenzen können empfindliche Geldstrafen oder in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
Ein Sauger mit geeignetem Filtersystem schützt die Gesundheit, hält den Arbeitsplatz rein und verlängert die Standzeit der Schleifmittel
Die Grenzwerte sind für Privatanwender nicht verbindlich, sollten aber im Interesse der eigenen Gesundheit und auch des Umweltschutzes beachtet werden. Damit ist mindestens ein Filtersystem der Klasse L nötig. Für das Schleifen von Hölzern wie Buche und Eiche oder Antifouling sollte es die Klasse M sein. Allerdings lohnt ein Blick in die technischen Daten, mitunter fehlt einem Gerät die Einstufung in die höhere Klasse, obwohl die Filtertechnik leistungsfähig genug ist. Eine Abreinigungsfunktion für den Filter ist nur hilfreich, wenn ohne Beutel gearbeitet wird. Beim Schleifen von Unterwasseranstrichen sollte ein Beutel eingesetzt werden, damit der Staub aus dem Sauger entfernt werden kann, ohne erneut aufgewirbelt zu werden.