Einsatzkräfte des Hauptzollamts Kiel stießen vor einigen Tagen bei einer Motoryacht im Kieler Hafen auf rund 5.000 Liter steuerbegünstigten Kraftstoff im Tank. Aufgrund der unzulässigen Verwendung des Gasöls leiteten die Zöllner ein Steuerstrafverfahren ein und setzten die nachträglich zu entrichtende Energiesteuer auf über 4.800 Euro fest.
Die Zollbeamten kontrollierten das unter ausländischer Flagge fahrende Schiff am Tiessenkai in Kiel-Holtenau. Der 39-jährige deutsche Schiffsführer gab an, die Motoryacht im Auftrag eines Unternehmens nach Südeuropa zu überführen.
Während der Kontrolle entnahmen die Einsatzkräfte eine Probe aus dem Kraftstofftank. Dabei fiel die deutliche Rotfärbung auf. "Die rote Färbung ist kein Zufall: Steuerbegünstigtes Gasöl wird bewusst eingefärbt, damit es bei Kontrollen sofort erkennbar ist. Dieser Kraftstoff ist nur für bestimmte Zwecke vorgesehen und darf in Motoryachten grundsätzlich nicht verwendet werden", erklärt Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.
Gegen den Schiffsführer wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Energiesteuer wurde noch vor Ort beglichen und das Heizöl bis zur Wiederausfuhr des Schiffes an Bord belassen.
"Zollkontrollen betreffen nicht nur den gewerblichen Schiffsverkehr. Auch Sportboote und Motoryachten können steuerlich relevante Waren an Bord haben - deshalb schauen unsere Zöllnerinnen und Zöllner auch in den Häfen genau hin", so Gabriele Oder weiter. Und das offenbar vermehrt in den kommenden Wochen. Seitens des Hauptzollamts heißt es diesbezüglich, mit Beginn der Wassersportsaison kontrolliere man verstärkt auch Sportboote und Yachten in den Häfen.
Beim sogenannten roten Diesel handelt es sich um steuerbegünstigten oder steuerbefreiten Kraftstoff. Der wird in Deutschland nur für bestimmte begünstigte Verwendungszwecke abgegeben, beispielsweise in der gewerblichen Schifffahrt.
Zur besseren Kontrolle ist dieser Kraftstoff rot eingefärbt, damit Mitarbeiter der Zollbehörden ihn schnell von regulär versteuertem Diesel unterscheiden können. Wird steuerbegünstigter Kraftstoff unzulässig verwendet, erhebt der Zoll die Energiesteuer nachträglich und prüft zudem straf- oder bußgeldrechtliche Schritte gegen den Schiffsführer.

Textchef YACHT