+++ Dieser Artikel ist ein Aprilscherz. Wahr ist jedoch, dass das Verkehrsministerium die Gesetze so auslegt, dass Sportbootfahrer neben den heute verbreiteten elektronischen Karten nicht nur Papierseekarten für das entsprechende Fahrtgebiet an Bord haben müssen, sondern, dass diese sogar wöchentlich zu berichtigen sind. +++
Noch bis vor kurzem hielt das zuständige Referat im Verkehrsministerium an der strengen Gesetzesauslegung fest, nach der Sportbootfahrer neben den heute verbreiteten elektronischen Karten nicht nur Papierseekarten für das entsprechende Fahrtgebiet an Bord haben müssen, sondern, dass diese sogar wöchentlich zu berichtigen sind.
Was klingt, wie ein Aprilscherz, schlug hohe Wellen. Behörden und Verbände nahmen Stellung, die Wasserschutzpolizei erteilte sogar Bußgeldbescheide bei Verstoß.
Das ist nun Geschichte. Künftig sollen, wie etwa bei den dänischen Nachbarn, elektronische Seekarten auf Sportbooten ausreichen, um den gesetzlichen Verpflichtungen zu genügen.
Pünktlich zur Saison werde es eine Handreichung geben, welche Anforderungen dabei zu erfüllen seien, so ein Sprecher der Wasserschutzpolizei gegenüber YACHT. Schon jetzt ist davon auszugehen, dass die gängigen Karten der großen Hersteller, in ihren jeweils aktuellen Versionen, akzeptiert werden.
Genauer geregelt werden könnte, welche Hardware erforderlich sein wird. Auch hier darf davon ausgegangen werden, dass Kartenplotter (wir haben getestet) ab einer Größe von 7 Zoll ausreichen. Bei Tablets, die in der Regel größer sind, ist ebenfalls davon auszugehen, dass sie die Papierseekarte künftig ersetzen können (Test von Tablets ab 300 Euro). Anders verhält es sich mit Smartphones. Deren Displaygröße wird kaum den Anforderungen an einen Seekartenersatz genügen.
Schon seit mehreren Jahren ist man in dem für die Sportschifffahrt zuständigen Referat damit beschäftigt, sechs verschiedene Verordnungen zum Thema Sportschifffahrt zu einer zusammenzuführen. Diese neue Sportschifffahrtsverordnung könnte noch in diesem Jahr in Kraft treten. Betroffen ist neben der Papierseekartenpflicht etwa auch das Führerscheinwesen.
Dass es in der vergangenen Saison zu Bußgeldern wegen veralteter Papierseekarten kam, hat dem Ansehen der Behörden massiv geschadet. Dass hat sich auch bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsstraßenverwaltung und den Wasserschutzpolizeidienststellen herumgesprochen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werde sich nun dafür eingesetzt, dass den sündigen Sportschiffern der vergangenen Saison ihre Bußgelder wegen veralteter Papierseekarten zurückgezahlt werden, so der Polizeisprecher. Möglich sei das durch die gelockerte Schuldenbremse. Aus dem Sondervermögen der künftigen Bundesregierung werde auch ein Teil in den neugeschaffenen Bereich „maritime Bürgernähe“ gehen.
+++ Dieser Artikel ist ein Aprilscherz. Wahr ist jedoch, dass das Verkehrsministerium die Gesetze so auslegt, dass Sportbootfahrer neben den heute verbreiteten elektronischen Karten nicht nur Papierseekarten für das entsprechende Fahrtgebiet an Bord haben müssen, sondern, dass diese sogar wöchentlich zu berichtigen sind. +++