Die Mehrwertsteuer beträgt in Frankreich bisher 20 %. In einem Änderungsantrag für das Finanzgesetz 2026 fordert die LFI, ausgewählte Luxus-Produkte künftig mit 33 % zu besteuern. Zu diesen sollen explizit auch Segelyachten und Motorboote zählen.
Die erste Hürde hat der Antrag der Linken bereits genommen. Die Finanzkommission der Nationalversammlung hat das Anliegen auf die Tagesordnung gesetzt. In der öffentlichen Debatte äußern nun auch die Branchenvertreter der Wassersportindustrie ihre Sorgen über die potenziellen Auswirkungen einer solchen Luxussteuer auf den Yacht- und Bootsmarkt.
So werden direkte Auswirkungen auf lokale Bootsbauer und Zulieferer befürchtet. Ein Markt, der allein in Frankreich mit ca. 5 Milliarden Umsatz und über 50.000 Mitarbeitern eine beträchtliche Wirtschaftskraft darstellt. Experten befürchten gleich mehrere konkrete Folgen einer Luxussteuer für den Yachtmarkt:
So könnten Neukäufer in andere EU-Länder mit niedrigeren Mehrwertsteuern abwandern und der Markt für neue Boote in Frankreich in der Folge einbrechen. Das hätte direkte Auswirkungen auf die Gewinne der französischen Unternehmen und würde Ländern ohne Luxussteuer einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Zudem bestehe die Gefahr, dass mehr Eigner ihre Boote unter einer ausländischen Flagge registrieren lassen, um die steuerliche Belastung zu vermeiden.
Wie schnell eine Steuerreform im Bereich Wassersport die Industrie in einem europäischen Land verändern kann, sah man zuletzt im Jahr 2011 in Italien. Nach der Einführung der "Tassa di stazionamento", einer jährlichen Besitzsteuer auf Boote über 10 Meter, wurden viele Yachten ins Ausland verlegt. Der Dienstleistungssektor brach ein, und der Staat verzeichnete Steuerausfälle und eine steigende Arbeitslosigkeit in den Küstenregionen. Hohe Steuern auf Yachten und Schiffe führten also effektiv nicht zu mehr Steuereinnahmen, sondern schädigten den heimischen Markt in Italien.
Die Wahrscheinlichkeit, dass im französischen Parlament eine Luxussteuer über den Umweg der Mehrwertsteuer durchsetzbar ist, scheint jedoch gering zu sein. Denn diese steuerrechtliche Konstruktion widerspricht nicht nur den juristischen und ökonomischen Spielregeln der Europäischen Union, sondern findet in Frankreich voraussichtlich auch keine politische Mehrheit.
Ein Mehrwertsteuersatz von 33 % läge deutlich über den in der EU etablierten Normen. Um davon abzuweichen, müsste Frankreich eine Ausnahmegenehmigung bei der EU beantragen. Die bedürfte der einstimmigen Zustimmung aller 27 Mitgliedstaaten. Hinzu kommt, dass die EU-Kommission bereits konkrete Schritte eingeleitet hat, um die korrekte Besteuerung von Yachten zu gewährleisten. Jüngstes Beispiel ist der Kampf gegen illegale Leasingmodelle, mit denen die Mehrwertsteuer umgangen werden soll - etwa in Malta und Zypern - bekämpft.
Beim Neukauf eines Bootes fällt die Standard-Mehrwertsteuer des EU-Lieferlandes an. Dabei ist zu beachten, dass Segelyachten in keinem EU-Mitgliedsstaat unter ermäßigte Sätze fallen. Im Gegensatz dazu ist für die meisten privat gehandelten Gebrauchtschiffe keine erneute Mehrwertsteuer fällig, da sie ja bereits entrichtet wurde. Stattdessen ist in diesen Fällen lediglich der Mehrwertsteuernachweis ausreichend.
Schiffe, die die EU nicht länger als drei Jahre verlassen haben, gelten als sogenannte Unionsware. Als Nachweis hierfür genügen in der Regel ein aktueller Kaufvertrag mit Zahlungsnachweis und Liegeplatzrechnungen. Wichtig ist aber, dass dieser Status auch wieder verloren geht, wenn ein Boot das Unionsgebiet länger als drei Jahre verlassen hat.