BußgelderBei Regelverstößen auf dem Wasser kann es teuer werden

Christian Tiedt

 · 16.05.2026

Bußgelder: Bei Regelverstößen auf dem Wasser kann es teuer werdenFoto: Redaktion
Bußgelder: Wer auf Binnen- oder Seeschifffahrtsstraßen gegen Regeln verstößt, muss mitunter tief in die Tasche greifen.
Regelverstöße auf dem Wasser sind ebenso mit Bußgeldern belegt wie an Land. Die wichtigsten für den See- und Binnenbereich werden hier aufgeführt.

Bei Regelverstößen auf dem Wasser kann es teuer werden. Welche Ordnungswidrigkeiten auf welche Weise sanktioniert werden, ist im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See) festgehalten. Ähnlich lang wie der Titel ist auch die Unterstruktur des Katalogs mit einer Vielzahl der unterschiedlichsten “Zuwiderhandlungen”.

Bußgelder in der Binnenschifffahrt

Zur besseren Übersicht beginnen wir mit den Bußgeldern für die Binnenschifffahrt. Hier reicht die Bandbreite der erfassten Tatbestände von offensichtlichen Dingen wie dem Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze, die mit bis zu 2.500 Euro zu Buche schlagen kann, über den Verstoß gegen die “vorgeschriebene Reihenfolge” beim Schleusen (Bußgeld bis 125 Euro) bis zu so ausgefallenen Verstößen wie das “Nachziehen des leeren Schleppseils beim Wasserskilaufen”, bei dem ein Verwarnungsgeld von 35 Euro vorgesehen ist. Hier zehn Beispiele. Die angegebenen Eurobeträge können sowohl Verwarnungsgelder wie auch Geldbußen umfassen.

10 Beispiele für Bußgelder in der Binnenschifffahrt

  • Führen eines Kleinfahrzeugs ohne oder ohne gültiges Kennzeichen: 75 bis 200 Euro
  • Wasserskilaufen außerhalb freigegebener Strecken oder Wasserflächen: 55 bis 150 Euro
  • Verstoß gegen das Verbot, ein Naturschutzgebiet zu befahren: 55 bis 350 Euro
  • Befahren einer Binnenschifffahrtsstraße ohne Fahrerlaubnis: 250 bis 5.000 Euro
  • Führen eines Fahrzeugs mit 0,5 Promille oder mehr Alkohol: 350 bis 2.500 Euro
  • Führen eines Fahrzeuges unter der Wirkung berauschender Mittel: 350 bis 2.500 Euro
  • Segeln bei Nacht oder ohne Erlaubnis der Behörde: 25 bis 100 Euro
  • Verstoß gegen die Gebote bei der Fahrt bei unsichtigem Wetter: 55 bis 300 Euro.
  • ​Missachtung einer Anordnung durch Schifffahrtszeichen: 150 bis 200 Euro
  • Überschreiten der zugelassen Höchstgeschwindigkeit: die Verwarnungs- und Bußgelder sind hier stark gestaffelt und richten sich sowohl nach der jeweils zugelassenen und der gefahreren Geschwindigkeit. Das geringste Verwarnungsgeld beträgt 35 Euro, das höchste Bußgeld 1.050 Euro (bei gefahrenen 80 km/h bei zulässigen 12 km/h).

Bußgelder in der Seeschiffahrt

Auch die Bußgelder für Verstöße auf Seeschifffahrtsstraßen sind im Katalog aufgeführt. Dieser Teil der Verordnung ist zwar deutlich überschaubarer aber dennoch detailliert genug, um verschiedenste Tatbestände zu umfassen. Auch können die Eurobeträge hinter den gegebenen zehn Beispielen Verwarnungsgelder und Geldbußen umfassen.

10 Beispiele für Bußgelder in der Seeschifffahrt

  • ​Führen eines Sportbootes ohne die erforderliche Fahrerlaubnis: 150 bis 500 Euro
  • ​Führen eines Traditionsschiffes ohne die erforderliche Fahrerlaubnis: 150 bis 500 Euro.
  • Nicht mitführen eines Befähigungsnachweises: 35 bis 75 Euro
  • Verstoß gegen Grundregeln über das Verhalten im Verkehr: 35 bis 200 Euro
  • ​Führen eines Fahrzeugs mit 0,5 Promille oder mehr Alkohol: 750 bis 2.500 Euro
  • Nicht führen der für kleine Fahrzeuge vorgeschriebenen Lichter: 35 bis 100 Euro
  • ​Verstoß gegen die Wartepflicht gegenüber vorfahrtsberechtigten Fahrzeugen: 35 bis 250 Euro
  • Verbotener Aufenthalt eines Fahrzeugs in militärischen Sperrgebieten: 35 bis 75 Euro
  • ​Missachtung einer Anordnung durch Schifffahrtszeichen: 150 Euro
  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: bis zu 3 km/h 35 bis 100 Euro, über 3 km/h 55 bis 150 Euro und über 6 km/h 175 bis 500 Euro, auf dem Nord-Ostsee-Kanal und in den Nationalparks der Nordsee: bis zu 3 km/h 35 bis 100 Euro, über 3 km/h 55 bis 150 Euro und über 6 km/h 225 bis 500 Euro.

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Christian Tiedt

Ressortleiter Reise

Christian Tiedt wurde in Hamburg geboren, blieb lange aber ohne direkten Zugang zum Wassersport. Nach der Berufsausbildung bot das Studium dann endlich die Gelegenheit, auf dem Wasser aktiv zu werden – und die entsprechenden Führerscheine zu machen. Zuerst beim Fahrtensegeln und dann, mit dem Einstieg bei BOOTE im Jahr 2004, auch mit Motorbooten aller Art. Christian konnte inzwischen fast ganz Europa (und einige weiter entfernte Destinationen) auf eigenem Kiel kennenlernen und teilt seine Erlebnisse und Erfahrungen für die YACHT und BOOTE am liebsten in Törnreportagen.

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