Bei Regelverstößen auf dem Wasser kann es teuer werden. Welche Ordnungswidrigkeiten auf welche Weise sanktioniert werden, ist im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See) festgehalten. Ähnlich lang wie der Titel ist auch die Unterstruktur des Katalogs mit einer Vielzahl der unterschiedlichsten “Zuwiderhandlungen”.
Zur besseren Übersicht beginnen wir mit den Bußgeldern für die Binnenschifffahrt. Hier reicht die Bandbreite der erfassten Tatbestände von offensichtlichen Dingen wie dem Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze, die mit bis zu 2.500 Euro zu Buche schlagen kann, über den Verstoß gegen die “vorgeschriebene Reihenfolge” beim Schleusen (Bußgeld bis 125 Euro) bis zu so ausgefallenen Verstößen wie das “Nachziehen des leeren Schleppseils beim Wasserskilaufen”, bei dem ein Verwarnungsgeld von 35 Euro vorgesehen ist. Hier zehn Beispiele. Die angegebenen Eurobeträge können sowohl Verwarnungsgelder wie auch Geldbußen umfassen.
Auch die Bußgelder für Verstöße auf Seeschifffahrtsstraßen sind im Katalog aufgeführt. Dieser Teil der Verordnung ist zwar deutlich überschaubarer aber dennoch detailliert genug, um verschiedenste Tatbestände zu umfassen. Auch können die Eurobeträge hinter den gegebenen zehn Beispielen Verwarnungsgelder und Geldbußen umfassen.

Ressortleiter Reise