BußgelderAchtung beim Alkohol – die Promillegrenze auf dem Wasser

Christian Tiedt

 · 17.05.2026

Bußgelder: Achtung beim Alkohol – die Promillegrenze auf dem WasserFoto: Christian Tiedt
Am besten nur im Hafen: Bei Verstößen gegen die Promillegrenze auf dem Wasser kann es teuer werden.
Was Alkohol betrifft, sind die Vorschriften auf dem Wasser nicht weniger strikt als an Land. Wo die Promillegrenze liegt und was bei Verstößen droht, erfahren sie hier.

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Mit dem Beginn der Wassersportsaison steigt auch die Feierlaune - Freizeit ist schließlich kostbar und will genossen werden. Dass es dabei auch zu oft in anderer Hinsicht feuchtfröhlich zugeht, zeigte sich am Himmelsfahrt-Feiertag bei verstärkten Kontrollen der Wasserschutzpolizei.

Beim Alkohol an Bord heißt es aufpassen: Wer auf deutschen Gewässern zu tief ins Glas schaut und damit sich und andere gefährdet, muss bei einer behördlichen Kontrolle mit empfindlichen Bußgelder oder sogar Strafen rechnen - und das gilt auch vor Anker.

Die rechtlichen Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Promillegrenze finden sich in mehreren Vorschriften, darunter in der Sportboot-Führerschein-Verordnung (SportBootFSV), vor allem aber in Paragraf (§) 1.02 der Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung (BinSchStrO) und in § 3 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO). Die Begründung ist klar: In einem Satz zusammengefasst lautet sie, dass eine Person nur am Schiffsverkehr teilnehmen kann, wenn sie dazu in der Lage ist und in keiner Weise beeinträchtigt.

Die Promillegrenze

Grundsätzlich gilt auf dem Wasser dieselbe Promillegrenze wie an Land: Sie liegt bei 0,5 – völlig unabhängig von der Art des geführten Fahrzeugs oder der Art der Schifffahrtsstraße, also auf See- und Binnenwasserstraßen sowie auf Bundes- und Landesgewässern gleichermaßen.

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Zwei Ausnahmen bestehen jedoch: Auf dem Bodensee liegt die Promillegrenze etwas höher bei 0,8. Bei Ausfallerscheinungen sinkt sie jedoch auf allen Wasserstraßen auf 0,3 Promille. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass bei der Beförderung von Passagieren oder beim Gefahrguttransport 0,0 Promille gelten. Im Überblick:

  • auf dem Wasser grundsätzlich (See und Binnen): 0,5 Promille
  • auf dem Bodensee: 0,8 Promille
  • bei Ausfallerscheinungen überall: 0,3 Promille
  • bei Passagier- und Gefahrguttransport: 0,0 Promille

Was beim Verstoß droht

Ergibt sich bei einer Kontrolle ein Alkoholwert von 0,5 bis 1,09 Promille, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 350 bis 2.500 Euro (Binnen) und 750 bis 2.500 (See) gerechnet werden. Ab 1,1 Promille wird dagegen von einer Straftat ausgegangen - und die kann Paragraf (§) 315a des Strafgesetzbuchs (StGB) mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belegt werden. Der Entzug des Bootsführerscheins ist ebenfalls möglich.


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Christian Tiedt

Christian Tiedt

Ressortleiter Reise

Christian Tiedt wurde in Hamburg geboren, blieb lange aber ohne direkten Zugang zum Wassersport. Nach der Berufsausbildung bot das Studium dann endlich die Gelegenheit, auf dem Wasser aktiv zu werden – und die entsprechenden Führerscheine zu machen. Zuerst beim Fahrtensegeln und dann, mit dem Einstieg bei BOOTE im Jahr 2004, auch mit Motorbooten aller Art. Christian konnte inzwischen fast ganz Europa (und einige weiter entfernte Destinationen) auf eigenem Kiel kennenlernen und teilt seine Erlebnisse und Erfahrungen für die YACHT und BOOTE am liebsten in Törnreportagen.

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