Mit dem Beginn der Wassersportsaison steigt auch die Feierlaune - Freizeit ist schließlich kostbar und will genossen werden. Dass es dabei auch zu oft in anderer Hinsicht feuchtfröhlich zugeht, zeigte sich am Himmelsfahrt-Feiertag bei verstärkten Kontrollen der Wasserschutzpolizei.
Beim Alkohol an Bord heißt es aufpassen: Wer auf deutschen Gewässern zu tief ins Glas schaut und damit sich und andere gefährdet, muss bei einer behördlichen Kontrolle mit empfindlichen Bußgelder oder sogar Strafen rechnen - und das gilt auch vor Anker.
Die rechtlichen Grundlagen für die Promillegrenze finden sich in mehreren Vorschriften, darunter in der Sportboot-Führerschein-Verordnung (SportBootFSV), vor allem aber in Paragraf (§) 1.02 der Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung (BinSchStrO) und in § 3 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO). Die Begründung ist klar: In einem Satz zusammengefasst lautet sie, dass eine Person nur am Schiffsverkehr teilnehmen kann, wenn sie dazu in der Lage ist und in keiner Weise beeinträchtigt.
Grundsätzlich gilt auf dem Wasser dieselbe Promillegrenze wie an Land: Sie liegt bei 0,5 – völlig unabhängig von der Art des geführten Fahrzeugs oder der Art der Schifffahrtsstraße, also auf See- und Binnenwasserstraßen sowie auf Bundes- und Landesgewässern gleichermaßen.
Zwei Ausnahmen bestehen jedoch: Auf dem Bodensee liegt die Promillegrenze etwas höher bei 0,8. Bei Ausfallerscheinungen sinkt sie jedoch auf allen Wasserstraßen auf 0,3 Promille. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass bei der Beförderung von Passagieren oder beim Gefahrguttransport 0,0 Promille gelten. Im Überblick:
Ergibt sich bei einer Kontrolle ein Alkoholwert von 0,5 bis 1,09 Promille, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 350 bis 2.500 Euro (Binnen) und 750 bis 2.500 (See) gerechnet werden. Ab 1,1 Promille wird dagegen von einer Straftat ausgegangen - und die kann Paragraf (§) 315a des Strafgesetzbuchs (StGB) mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belegt werden. Der Entzug des Bootsführerscheins ist ebenfalls möglich.

Ressortleiter Reise