SaildroneSegeldrohnen erstmals unter dänischer Flagge

Hauke Schmidt

 · 08.10.2026

Saildrone: Segeldrohnen erstmals unter dänischer FlaggeFoto: Saildrone
Die Segeldrone beim Einsatz im großen Belt, schon unter dem Daneborg. Jetzt sind die unbemannten Fahrzeuge offiziell als dänische Fahrzeuge registriert.
Vier „Saildrone Voyager“ segeln erstmals offiziell unter dänischer Flagge. Für Segler in den dänischen Gewässern ist damit eine Frage geklärt: Wer ist für die unbemannten Fahrzeuge als Flaggenstaat zuständig? Andere Fragen, etwa zur Versicherung und zum Verhalten bei einer Begegnung, bleiben offen.

Themen in diesem Artikel

Mit der Registrierung der vier rund zehn Meter langen Überwachungsfahrzeuge erhalten nach Angaben des US-Unternehmens erstmals Fahrzeuge seiner Flotte einen nationalen Flaggenstatus. Auf dem Wasser waren die Voyager schon vorher anzutreffen. Wir berichteten bereits über einen ungewöhnlichen AIS-Kontakt im Kattegat und Skagerrak. Die Fahrzeuge überwachten dort im Auftrag der dänischen Marine den Schiffsverkehr. Dass bereits damals ein Dannebrog auf dem Flügelsegel zu sehen war, bedeutete noch keine formelle Eintragung unter dänischer Flagge.

Wer ist für die Segeldrohnen zuständig?

Mit der Registrierung übernimmt Dänemark die Rolle des Flaggenstaats. Nach den seerechtlichen Grundsätzen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation muss ein Flaggenstaat über seine Schiffe Aufsicht ausüben, auch in Fragen der Technik und Sicherheit. Die Flagge ersetzt aber keine Genehmigung für jede einzelne Fahrt. Eine dänische Leitlinie für Meeresdrohnen beschreibt gesonderte Risikoprüfungen für kommerzielle Einsätze in dänischen Gewässern. Dabei wird unter anderem der Einfluss auf den übrigen Schiffsverkehr untersucht. Wie der militärische Aufklärungseinsatz der Drohnen in diesem Zusammenhang eingeordnet werden muss lässt sich leider nicht klären.

Eine Flagge beantwortet keine Versicherungsfrage

Wer nach einer Kollision für Schäden aufkommt, ergibt sich nicht schon aus der Flagge. Das dänische Seerecht stellt bei Kollisionen grundsätzlich auf das Verschulden ab: Trägt eine Seite allein die Schuld, muss sie den Schaden ersetzen. Bei Fehlern auf beiden Seiten wird er entsprechend aufgeteilt. Ob eine Versicherung einen Anspruch deckt, ist davon zu unterscheiden.

Bestimmte Versicherungspflichten hängen in Dänemark von der Bruttoraumzahl ab. Ab 20 ist eine Absicherung für mögliche Wrackbeseitigungskosten vorgesehen, ab 300 gelten weitere Anforderungen für seerechtliche Ansprüche. Diese Zahlen sind keine Gewichtsangaben. Bei kleineren Schiffen wird die Bruttoraumzahl nach dänischen Vermessungsregeln aus einem definierten Rumpfvolumen berechnet. Für die Voyager ist keine amtliche Bruttoraumzahl veröffentlicht. Angesichts ihres schlanken Rumpfes erscheinen mehr als 20 wenig wahrscheinlich.

Unter Segeln oder unter Motor?

Für die Ausweichpflicht zählt nicht nur das auffällige Flügelsegel, sondern der tatsächlich genutzte Antrieb. Fährt die Voyager allein mit Windkraft, kann sie nach den Kollisionsverhütungsregeln als Segelfahrzeug gelten. Treibt ihr Elektromotor sie an, gilt sie als Maschinenfahrzeug. Für eine Yacht unter Segeln macht das einen Unterschied. Ob der Motor der Drohne gerade arbeitet, ist bei einer Begegnung jedoch nicht ohne Weiteres zu erkennen.

Segler sollten deshalb jede kritische Annäherung vermeiden, statt sich auf eine vermeintliche Ausweichpflicht der Drohne zu verlassen. Das gilt im Übrigen auch bei der Begegnung mit bemannten Wasserfahrzeugen. Den rechtlichen Rahmen erklärt unser Beitrag „Wann Ausweichpflicht und Kurshaltepflicht beginnen“.

Wie würden Sie an Bord reagieren, wenn eine unbemannte Voyager Ihren Kurs kreuzt? Diskutieren Sie mit.

Artikel teilen:
Kommentare

Diskutieren Sie mit – fair, sachlich und respektvoll. Es gilt unsere Netiquette.

Hauke Schmidt

Hauke Schmidt

Redakteur Test & Technik

Hauke Schmidt zog bereits im Opti-Alter an die Küste und wuchs auf Jollen und Dickschiffen auf. Seit 2006 ist der Diplom Ozeanograf als Redakteur im Ressort Test & Technik tätig. Zu den Kernaufgaben gehören Ausrüstungs- und Bootstest, aber auch Praxisthemen rund um Elektronik, Seemannschaft und Refit. Als leidenschaftlicher Selbermacher verbringt er die Sommer am liebsten mit seiner Familie auf dem Wasser und die Winter mit Arbeiten am Boot.

Meistgelesen in der Rubrik Wissen