Die Warnungen klingen ernst: Wegen der angespannten Lage im Nahen Osten, speziell der Sperrung der Straße von Hormus, und der deshalb gestörten Lieferketten für Flugtreibstoff bereitet sich Europas Luftfahrt auf einen schwierigen Sommer vor. Airlines warnen vor Engpässen, die EU arbeitet an Notfallplänen, und die Lufthansa Group hat bereits angekündigt, bis Oktober rund 20.000 Kurzstreckenflüge aus dem Programm zu nehmen.
Für Chartercrews bedeutet das: Der Sommerurlaub ist nach heutiger Lage zwar nicht pauschal gefährdet. Realistisch sind aber einzelne Streichungen, Umbuchungen, zusammengelegte Verbindungen und steigende Ticketpreise. Besonders problematisch wird es, wenn die Crew erst am Tag der Yachtübergabe anreisen will.
Die Internationale Luftverkehrsvereinigung IATA warnt, dass es ab Ende Mai zu Flugstreichungen in Europa kommen könnte, falls die Versorgungslage angespannt bleibt. Für die wichtigsten Charterziele am Mittelmeer gibt es aktuell jedoch keinen Hinweis darauf, dass Rückreisen nach Deutschland generell gefährdet wären. Die Lage ist aber von Land zu Land unterschiedlich.
Zusammengefasst: Die Reise ans Mittelmeer ist nach heutiger Lage grundsätzlich möglich. Das Risiko liegt eher in einzelnen gestrichenen oder verschobenen Flügen. Damit könnte aber die Übernahme der Charteryacht in Gefahr geraten.
Bei Flügen aus der EU, innerhalb der EU und bei vielen Rückflügen in die EU greifen die EU-Fluggastrechte. Wird ein Flug annulliert, muss die Airline den Passagieren grundsätzlich die Wahl lassen: Erstattung des Ticketpreises, Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder Umbuchung auf einen späteren passenden Termin.
Zusätzlich kann eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro in Betracht kommen, wenn die Airline weniger als 14 Tage vor Abflug informiert und keine zumutbare Alternative anbietet. Ob ein Kerosinengpass als außergewöhnlicher Umstand gilt, dürfte vom Einzelfall abhängen. Politische Instabilität und Sicherheitsrisiken können außergewöhnliche Umstände sein, reine betriebliche oder wirtschaftliche Entscheidungen dagegen nicht automatisch.
Wichtig für Rückflüge aus der Türkei oder Albanien: Die EU-Fluggastrechte gelten bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU grundsätzlich nur, wenn die ausführende Airline ihren Sitz in der EU hat. Bei einem Rückflug aus Spanien, Frankreich, Italien, Griechenland oder Kroatien nach Deutschland ist der Schutz deutlich klarer, weil der Abflug in der EU liegt.
Bei einer echten Pauschalreise, bei der Flüge und Yachtcharter gemeinsam bei einem Veranstalter gebucht wurden, haftet der Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Durchführung der im Paket enthaltenen Leistungen. Kann die Charterwoche wegen eines gestrichenen Hinfluges nicht oder nur teilweise stattfinden, muss der Veranstalter die Gesamtkosten oder einen anteilige Entschädigung zahlen.
Das größte Risiko für Yachturlauber liegt aber darin, dass oft Flug und Yachtcharter getrennt gebucht werden. Dann bestehen in der Regel zwei eigenständige Verträge: einer mit der Airline, einer mit dem Vercharterer oder der Charteragentur. Fällt der Flug aus, hat die Charterfirma ihre Leistung meist trotzdem bereitgestellt. Das Boot liegt am Steg, die Woche läuft, auch wenn die Crew nicht rechtzeitig ankommt.
Für Chartercrews ist deshalb der Chartervertrag entscheidend. Stornofristen, Kulanzregeln, höhere Gewalt, Ersatzcrew und Versicherungen sollten vor der Reise geprüft werden. Einen guten Einstieg liefert der YACHT-Artikel „Charter-Vertrag: Kleingedrucktes mit fatalen Folgen“, der zeigt, wie schnell AGB, Kaution und Haftungsfragen zum Problem werden können.
Eine normale Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht automatisch, nur weil ein Flug gestrichen wurde. Entscheidend ist, was im konkreten Vertrag als versicherter Rücktritts- oder Abbruchgrund genannt wird. Bei Chartertörns sollten Crews daher gezielt prüfen, ob nicht nur Krankheit, Unfall oder Todesfall abgesichert sind, sondern auch Anreise, Abreise, Hotelkosten und Charterkosten.
Pantaenius etwa hat sein Charterversicherungsangebot modular aufgebaut. Reiserücktritts- und Abbruchversicherung, Kautionsversicherung, Skipper-Haftpflicht, Auslandskrankenversicherung und Unfallversicherung können einzeln oder kombiniert abgeschlossen werden. Auch An- und Abreisekosten sowie unmittelbar angrenzende Hotelaufenthalte können mitversichert werden. Mehr dazu steht im YACHT-Artikel „Pantaenius überarbeitet sein Charterversicherungsangebot“. Grundsätzlich sind solche Versicherungen auch bei anderen Anbietern möglich.
Einen breiteren Überblick über sinnvolle Policen für Chartercrews bietet außerdem das YACHT-Special „Richtig versichert in den Bootsurlaub“. Dort geht es unter anderem um Skipperhaftpflicht, Kasko, Kaution und den Schutz der Crew.
Wer in den nächsten Wochen zur Charterbasis fliegt, sollte vor allem Puffer schaffen. Die Anreise am Übergabetag ist in diesem Sommer besonders riskant. Besser ist eine Anreise am Vortag, ein möglichst direkter Flug, keine knappen Umstiege und eine stornierbare Hotelnacht nahe der Marina.
Vor Abflug sollten Crews den Flugstatus, die Airline-Mitteilungen und den Chartervertrag prüfen. Bei einer Annullierung sollten sie nicht vorschnell selbst einen teuren Ersatzflug buchen, sondern zuerst dokumentieren, was die Airline anbietet. Screenshots, E-Mails, Uhrzeiten, Hotline-Versuche und Belege können später wichtig werden.
Für die Rückreise gilt: Wer am Montag wieder arbeiten muss, sollte den letzten möglichen Rückflug nicht zu knapp wählen. Einzelne Flugstreichungen können ausreichen, um den Start in die Arbeitswoche oder Anschlussreisen zu ruinieren.

Chefredakteur Digital