Vorweg: Die neue Regel gilt in ganz Spanien, sie trifft Mallorca und die Nachbarinseln aber besonders, weil dort führerscheinfreie Mietboote für Buchtenausflüge und kurze Urlaubstörns weit verbreitet sind. Grundlage ist das Königliche Dekret 1188/2025. Es ändert eine bislang bestehende Ausnahme im spanischen Führerscheinrecht zum 1. Oktober 2026.
Bislang durften Erwachsene Motorboote bis fünf Meter Länge und maximal 15 PS auch ohne Befähigungsnachweis mieten und fahren. Voraussetzung war lediglich, dass die Fahrt bei Tageslicht stattfindet und das Boot nicht weiter als zwei Seemeilen vom Ausgangspunkt entfernt unterwegs ist. Das reichte vielerorts, um an den nächsten Strand oder in die Bucht um die Ecke zu fahren. Das machten in der Vergangenheit vor allem sehr viele Strandurlauber.
Für größere oder stärkere Motorboote war hingegen schon bisher ein passender Schein nötig. Auch beim Bareboat-Charter einer Segelyacht verlangen Vercharterer einen Nachweis, der zu Boot, Fahrtgebiet und geplanter Nutzung passt. Die neue Vorschrift macht also nicht das Chartern allgemein führerscheinpflichtig. Sie beendet vor allem die Ausnahme für kleine Mietmotorboote.
Der neu gefasste Artikel 10 der spanischen Verordnung nimmt Motorboote bis fünf Meter und 15 PS nur noch beim privaten Gebrauch von der Führerscheinpflicht aus. Vermietungen fallen damit nicht mehr unter die Ausnahme. Die spanische Regierung begründet die Änderung im Verordnungstext mit der hohen Zahl von Zwischenfällen und Unfällen.
Für Urlauber heißt das: Das kleine offene Motorboot für den Tagesausflug bleibt zwar technisch ein Kleinboot. Sobald es gemietet wird, muss aber derjenige, der das Boot führt, einen gültigen zum Boot und Fahrtgebiet passenden Befähigungsnachweis vorlegen.
| Nutzung ab 1. Oktober 2026 | Schein erforderlich? | Wichtige Grenze |
| Eigenes Motorboot bis 5 m und 15 PS | Nein | Nur tagsüber, höchstens 2 sm vom Ausgangsort, Mindestalter 18 Jahre |
| Gemietetes Motorboot bis 5 m und 15 PS | Ja | Nachweis muss für Boot und Revier ausreichen |
| Größeres oder stärkeres Mietmotorboot | Ja | War bereits vorher erforderlich |
| Miet- oder Tourenboot mit Skipper | Nein, nicht für den Gast | Der gewerbliche Skipper führt das Boot |
| Segelboot bis 6 m für Sportnutzung | Nein | Nur tagsüber, höchstens 2 sm vom Ausgangsort, Mindestalter 18 Jahre |
| Kajak, SUP und andere Strand- oder Schwimmgeräte | Nein | Keine Führerscheinpflicht nach dieser Regel |
| Jetski | Ja | Jetskis bleiben ausdrücklich von der Ausnahme ausgenommen |
Das Gesetz schreibt für deutsche Urlauber nicht pauschal die spanische „Licencia de Navegación“ vor. Entscheidend ist ein gültiger Freizeitbootführerschein oder Befähigungsnachweis, dessen Berechtigungen zur geplanten Fahrt passen. Für spanische Mietboote erlaubt die Verordnung die Vermietung an Personen mit einem gültigen Titel oder Zertifikat aus ihrem Staatsangehörigkeits- oder Wohnsitzstaat, sofern dieser zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört oder in der Verordnung anerkannt ist.
Für deutsche Skipper bedeutet das in der Praxis: Der Sportbootführerschein See ist in der Regel als Nachweis ausreichend. Wer nur einen Sportbootführerschein Binnen besitzt oder mit einem älteren beziehungsweise ausländischen Nachweis anreist, sollte das Dokument vor der Buchung an den Vercharterer schicken und sich die Anerkennung schriftlich bestätigen lassen.
Nicht betroffen sind Gäste auf einer Fahrt mit professionellem Skipper. Hier ist der Skipper der verantwortliche Schiffsführer und muss die erforderliche Qualifikation haben. Auch wer auf dem eigenen kleinen Motorboot innerhalb der genannten Grenzen fährt, benötigt nach der neuen Fassung keinen Führerschein.
Unverändert führerscheinfrei bleiben außerdem Strand- und Schwimmgeräte. Für kleine Segelboote bis sechs Meter besteht weiterhin eine Ausnahme für sportliche Nutzung. Sie ist aber ebenso auf Tageslicht, zwei Seemeilen Distanz und ein Mindestalter von 18 Jahren begrenzt. Wer eine Segelyacht chartert, sollte sich nicht auf diese Ausnahme verlassen, sondern die geforderte Qualifikation vor Vertragsschluss mit der Charterfirma abstimmen.
Auf Mallorca, Ibiza und Formentera dürfte sich die neue Vorschrift am stärksten bemerkbar machen. Kleine Mietboote werden häufig von Tagesgästen genutzt, die ohne große Vorerfahrung Küstenabschnitte und Buchten ansteuern wollen. Parallel haben sich die Regeln für Charteranbieter in Spanien bereits verschärft, etwa bei Dokumentation und Versicherung. Die neuen Vorgaben für Charteranbieter und der Konflikt um die private Bootsvermietung auf den Balearen sind davon getrennte, aber eng verwandte Themen.
Das Yacht-Bordbuch bündelt wichtige Regeln und praktische Grundlagen für den Segelalltag im Cockpit. Es behandelt unter anderem Navigation, Wetter- und Windregeln, Lichterführung, Schallsignale, Schifffahrtszeichen sowie Papiere und Zollformalitäten. Für Chartercrews ist es vor allem als kompaktes Nachschlagewerk sinnvoll, wenn vor dem Ablegen Verkehrsregeln, Sicherheitsfragen oder Unterlagen noch einmal überprüft werden sollen.
Wie sinnvoll finden Sie die neue Regel für kleine Mietboote? Schreiben Sie es uns in die Kommentare.

Textchef YACHT
Diskutieren Sie mit – fair, sachlich und respektvoll. Es gilt unsere Netiquette.