SpanienNeue Bootsführerscheinpflicht soll mehr Sicherheit bringen

Pascal Schürmann

 · 24.09.2026

Spanien: Neue Bootsführerscheinpflicht soll mehr Sicherheit bringenFoto: YACHT/M. Strauch
Kleine Mietmotorboote und Chartersegelyachten am beliebten Ankerplatz Sa Foradada an der Nordküste Mallorcas
Die Zahl der Unfälle mit kleinen Mietmotorbooten insbesondere auf den Balearen war in den letzten Jahren stark gestiegen. Daher tritt nun ab 1. Oktober eine neue Regelung in Kraft. Sie soll für mehr Sicherheit auf dem Wasser für alle sorgen. Was dahinter steckt.

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Vorweg: Die neue Regel gilt in ganz Spanien, sie trifft Mallorca und die Nachbarinseln aber besonders, weil dort führerscheinfreie Mietboote für Buchtenausflüge und kurze Urlaubstörns weit verbreitet sind. Grundlage ist das Königliche Dekret 1188/2025. Es ändert eine bislang bestehende Ausnahme im spanischen Führerscheinrecht zum 1. Oktober 2026.

Was bisher galt

Bislang durften Erwachsene Motorboote bis fünf Meter Länge und maximal 15 PS auch ohne Befähigungsnachweis mieten und fahren. Voraussetzung war lediglich, dass die Fahrt bei Tageslicht stattfindet und das Boot nicht weiter als zwei Seemeilen vom Ausgangspunkt entfernt unterwegs ist. Das reichte vielerorts, um an den nächsten Strand oder in die Bucht um die Ecke zu fahren. Das machten in der Vergangenheit vor allem sehr viele Strandurlauber.

Für größere oder stärkere Motorboote war hingegen schon bisher ein passender Schein nötig. Auch beim Bareboat-Charter einer Segelyacht verlangen Vercharterer einen Nachweis, der zu Boot, Fahrtgebiet und geplanter Nutzung passt. Die neue Vorschrift macht also nicht das Chartern allgemein führerscheinpflichtig. Sie beendet vor allem die Ausnahme für kleine Mietmotorboote.

Was ab 1. Oktober neu ist

Der neu gefasste Artikel 10 der spanischen Verordnung nimmt Motorboote bis fünf Meter und 15 PS nur noch beim privaten Gebrauch von der Führerscheinpflicht aus. Vermietungen fallen damit nicht mehr unter die Ausnahme. Die spanische Regierung begründet die Änderung im Verordnungstext mit der hohen Zahl von Zwischenfällen und Unfällen.

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Für Urlauber heißt das: Das kleine offene Motorboot für den Tagesausflug bleibt zwar technisch ein Kleinboot. Sobald es gemietet wird, muss aber derjenige, der das Boot führt, einen gültigen zum Boot und Fahrtgebiet passenden Befähigungsnachweis vorlegen.

Die Regelungen im Überblick:

Nutzung ab 1. Oktober 2026Schein erforderlich?Wichtige Grenze
Eigenes Motorboot bis 5 m und 15 PSNeinNur tagsüber, höchstens 2 sm vom Ausgangsort, Mindestalter 18 Jahre
Gemietetes Motorboot bis 5 m und 15 PSJaNachweis muss für Boot und Revier ausreichen
Größeres oder stärkeres MietmotorbootJaWar bereits vorher erforderlich
Miet- oder Tourenboot mit SkipperNein, nicht für den GastDer gewerbliche Skipper führt das Boot
Segelboot bis 6 m für SportnutzungNeinNur tagsüber, höchstens 2 sm vom Ausgangsort, Mindestalter 18 Jahre
Kajak, SUP und andere Strand- oder SchwimmgeräteNeinKeine Führerscheinpflicht nach dieser Regel
JetskiJaJetskis bleiben ausdrücklich von der Ausnahme ausgenommen

Das Gesetz schreibt für deutsche Urlauber nicht pauschal die spanische „Licencia de Navegación“ vor. Entscheidend ist ein gültiger Freizeitbootführerschein oder Befähigungsnachweis, dessen Berechtigungen zur geplanten Fahrt passen. Für spanische Mietboote erlaubt die Verordnung die Vermietung an Personen mit einem gültigen Titel oder Zertifikat aus ihrem Staatsangehörigkeits- oder Wohnsitzstaat, sofern dieser zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört oder in der Verordnung anerkannt ist.

Für deutsche Skipper bedeutet das in der Praxis: Der Sportbootführerschein See ist in der Regel als Nachweis ausreichend. Wer nur einen Sportbootführerschein Binnen besitzt oder mit einem älteren beziehungsweise ausländischen Nachweis anreist, sollte das Dokument vor der Buchung an den Vercharterer schicken und sich die Anerkennung schriftlich bestätigen lassen.

Wer braucht weiterhin keinen eigenen Schein?

Nicht betroffen sind Gäste auf einer Fahrt mit professionellem Skipper. Hier ist der Skipper der verantwortliche Schiffsführer und muss die erforderliche Qualifikation haben. Auch wer auf dem eigenen kleinen Motorboot innerhalb der genannten Grenzen fährt, benötigt nach der neuen Fassung keinen Führerschein.

Unverändert führerscheinfrei bleiben außerdem Strand- und Schwimmgeräte. Für kleine Segelboote bis sechs Meter besteht weiterhin eine Ausnahme für sportliche Nutzung. Sie ist aber ebenso auf Tageslicht, zwei Seemeilen Distanz und ein Mindestalter von 18 Jahren begrenzt. Wer eine Segelyacht chartert, sollte sich nicht auf diese Ausnahme verlassen, sondern die geforderte Qualifikation vor Vertragsschluss mit der Charterfirma abstimmen.

Warum die Änderung auf den Balearen besonders sichtbar wird

Auf Mallorca, Ibiza und Formentera dürfte sich die neue Vorschrift am stärksten bemerkbar machen. Kleine Mietboote werden häufig von Tagesgästen genutzt, die ohne große Vorerfahrung Küstenabschnitte und Buchten ansteuern wollen. Parallel haben sich die Regeln für Charteranbieter in Spanien bereits verschärft, etwa bei Dokumentation und Versicherung. Die neuen Vorgaben für Charteranbieter und der Konflikt um die private Bootsvermietung auf den Balearen sind davon getrennte, aber eng verwandte Themen.

Buchtipp

Das Yacht-Bordbuch bündelt wichtige Regeln und praktische Grundlagen für den Segelalltag im Cockpit. Es behandelt unter anderem Navigation, Wetter- und Windregeln, Lichterführung, Schallsignale, Schifffahrtszeichen sowie Papiere und Zollformalitäten. Für Chartercrews ist es vor allem als kompaktes Nachschlagewerk sinnvoll, wenn vor dem Ablegen Verkehrsregeln, Sicherheitsfragen oder Unterlagen noch einmal überprüft werden sollen.

Wie sinnvoll finden Sie die neue Regel für kleine Mietboote? Schreiben Sie es uns in die Kommentare.

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Pascal Schürmann

Pascal Schürmann

Textchef YACHT

Pascal Schürmann hat 2001 bei der YACHT in Hamburg als Textchef angeheuert. Den Umgang mit Pinne und Schot lernte er als Jugendlicher in der Wanderjolle auf dem Sneeker Meer sowie auf dem Dickschiff auf dem IJsselmeer. Während und nach dem Studium folgten Törns auf der Ostsee und im Mittelmeer. Als gelernter Wirtschaftsjournalist kümmert er sich zudem um Bootsfinanzierungs- und Yachtversicherungsberichte, hegt aber auch ein Faible für Blauwasserthemen.

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