Der NLWKN ordnet die Gebühren und Abläufe an den Landeswasserstraßen zum 1. April 2026 grundlegend neu. Die Neuregelung umfasst das ostfriesische Kanalnetz rund um den Ems-Jade-Kanal, den Schifffahrtsweg Elbe-Weser zwischen Bremerhaven und Otterndorf sowie den Haren-Rütenbrock-Kanal, der die Ems mit dem niederländischen Wasserwegenetz verbindet. Bislang galten historisch bedingt stark abweichende Gebührenordnungen und unterschiedliche organisatorische Regelungen für die Wasserstraßen – von der Abrechnung pro Schleusengang bis zur Berechnung pro Kanal oder Tag. „Mit diesem wenig nutzerfreundlichen Nebeneinander unterschiedlicher Vorgaben machen wir [...] nun Schluss", heißt es von Seiten des NLWKN. Die Anpassungen reagieren zugleich auf steigende Kosten bei Unterhaltung und Betrieb der Anlagen wie Schleusen und Brücken.
Ab April sind an allen landeseigenen Wasserstraßen ausschließlich das Benutzen der Schleusen und beweglichen Brücken gebührenpflichtig. Das reine Befahren der Kanäle bleibt kostenfrei. „An den technischen Anlagen entstehen nachweislich die größten Kosten. Wer nur zwischen zwei beweglichen Bauwerken fährt oder beispielsweise als Ruderer und Paddler weder einer Brückenöffnung noch einer Schleusung bedarf und damit auch geringere Kosten verursacht, braucht künftig keine Gebühr mehr zu bezahlen", heißt es beim NLWKN. Die bisher teils übliche Abrechnung pro Schleusengang entfällt. Stattdessen werden zur neuen Wassersportsaison ausschließlich Jahresvignetten und Tageskarten herausgegeben.
Die Tageskarte kostet einheitlich 10 Euro pro Tag, für die gewerbliche Schifffahrt fallen 20 Euro an. Dieses Modell richtet sich vor allem an Gelegenheitsfahrer. Wer regelmäßig im jeweiligen Revier unterwegs ist, greift alternativ auf eine für eine ganze Saison gültige Jahresvignette zurück. Diese kostet am Haren-Rütenbrock-Kanal, für den erstmals eine Jahresvignette angeboten wird, und am Schifffahrtsweg Elbe-Weser jeweils 25 Euro. Für das deutlich größere Revier in Ostfriesland, in dem zahlreiche Schleusen und Brücken betrieben werden müssen, fallen künftig einmalig 60 Euro für den jeweils eine Saison lang gültigen „Bootspass Ostfriesland" an. Der Deutsche Motoryachtverband wird seinen Mitgliedern zudem eine überregionale Vignette anbieten, welche die Wasserstraßen in allen drei Revieren umfasst.
Neben dem Abbau von Bürokratie und der Vereinheitlichung von Abläufen führt der NLWKN für die vorgenommenen Änderungen auch allgemeine Kostensteigerungen und erforderliche organisatorische Anpassungen ins Feld. „Die Kosten für Strom, Treibstoffe, Wartungsarbeiten, Ersatzteile und Personal sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die Nutzungsgebühren decken dies auch weiterhin nur zu einem sehr geringen Teil ab – dennoch müssen wir diesen Faktor bei Neuberechnungen im Sinne des Verursacherprinzips natürlich immer berücksichtigen", erklärt der Sprecher des Landesbetriebs. Ob durch die neuen Regelungen höhere Kosten auf Wassersportler zukommen oder sogar Geld gespart werden kann, hängt stark vom individuellen Nutzungsprofil ab.
Der NLWKN verweist darauf, dass es den einen Typus Wassersportler nicht gibt. Auf den Kanälen treffen beispielsweise Ruderer und Anrainer mit Boot, die relativ kleinräumig aber regelmäßig unterwegs sind, auf fernreisende Sportbootfahrer, die das Gewässer nur einmal passieren, sowie gewerbliche Charterboote. „Wir haben uns bemüht, dem damit verbundenen sehr unterschiedlichen Nutzungsverhalten möglichst breit Rechnung zu tragen. Ziel ist es, für möglichst viele Nutzerinnen und Nutzer am Ende eine Aufwertung ihres Wassersporterlebnisses durch schlanke Abläufe und klare, einheitliche Tarifstrukturen zu schaffen", so der NLWKN. Eine Übersicht über die neue Gebührenstruktur und die Bezugspunkte für Jahresvignetten bietet der NLWKN im Internet unter www.nlwkn.niedersachsen.de/Wassersport.

Redakteurin Reise