Lufthansa-StreikDas müssen Reisende und Charter-Segler jetzt beachten

Max Gasser

 · 06.03.2024

Kein Abflug: massive Flugausfälle bei Lufthansa
Foto: Unsplash/Nick Herasimenka
Deutschlands größte Airline Lufthansa ist erneut von Warnstreiks der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di betroffen. Zudem streikt das Sicherheitspersonal an den Flughäfen Frankfurt und Hamburg. Ab morgen müssen auch Charter-Segler daher wieder mit massiven Flugausfällen und möglichen Verzögerungen rechnen. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen sowie einige praktische Tipps

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Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Lufthansa-Bodenbeschäftigten für den 7. und 8. März 2024 erneut zu einem Warnstreik aufgerufen. Ab Donnerstag, dem 7. März 2024, 4.00 Uhr, bis Samstag, den 9. März 2024, 7.10 Uhr, wird dies voraussichtlich umfangreiche Auswirkungen auf das Flugprogramm haben. Lediglich zehn bis 20 Prozent der Flüge werden vermutlich aufrechterhalten. Laut Angaben der Lufthansa sind rund 200.000 Passagiere betroffen, Langstreckenflüge genauso wie Inlandsflüge.

Besonders betroffen werden die Drehkreuze Frankfurt und München sein, aber auch an anderen Flughäfen wie Leipzig/Halle und Dresden sowie Hannover und Bremen wird es aufgrund des Streiks zu Ausfällen und Verspätungen kommen.

Darunter auch Hamburg. Hier hat ver.di, wie auch in Frankfurt, zudem die Beschäftigten der Sicherheitskontrolle bereits ab heute Abend (22 Uhr) bis morgen Abend (22 Uhr) erneut zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen. Aus diesem Grund werden alle 141 Abflüge am Donnerstag gestrichen oder finden ohne Passagiere statt, wie der Flughafen mitteilte. Zudem wird es von Mittwochabend bis Donnerstagabend keinen Vorabend-Check-in geben. Passagiere, deren Flüge gestrichen wurden, sollten sich bei ihrer Airline melden und nicht zum Flughafen kommen. Um die ausgefallenen Verbindungen auszugleichen, sind für Freitag und die folgenden Tage viele Umbuchungen zu erwarten.

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Angesichts dessen müssen sich unter allen Reisenden auch Charter-Segler auf dem Weg ins Segelrevier oder wieder nach Hause auf potenzielle Flugausfälle und Verzögerungen vorbereiten.

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Was Passagiere bei einem Warnstreik am Flughafen beachten sollten

Charter-Segler sind mit ihrer Planung und Buchung oft besonders von derartigen Streiks betroffen. Insbesondere wenn der Flug zum Ausgangspunkt des Segeltörns gestrichen wird, kann das ernsthafte Auswirkungen auf die geplante Reise haben.

Trotz der Streiks bei der Lufthansa und der damit verbundenen unsicheren Flugzeiten müssen sie und andere Passagiere jedoch nicht hilflos sein. Dank der Fluggastrechteverordnung haben sie bei Verspätungen und Flugausfällen verschiedene Ansprüche gegenüber den Airlines. Hier sind die wichtigsten Tipps, worauf Segler in solchen Situationen achten sollten, welche Rechte sie haben und wie man sie wahrnimmt:

1. Flugplanänderungen akzeptieren

Werden lediglich Abflugzeiten oder Umstiegsflughäfen geändert und ist das aufgrund der persönlichen Zeiteinteilung machbar, dann ist es oft das Beste, diese Änderungen zu akzeptieren. Die vielen Ausfälle lassen im Streikfall oft keine besser passenden Ersatzflüge zu.

Auch der Umstieg auf einen Mietwagen oder die Deutsche Bahn ist auf Kosten der Airline in einigen Fällen möglich. Zumindest Letzteres gestaltet sich in der aktuellen Situation aufgrund des angekündigten GDL-Streiks im Personenverkehr von Donnerstag, 2 Uhr, bis Freitag, 13 Uhr, ebenfalls problematisch.

2. Entschädigung bei Verspätung

Als Passagier haben Sie bei Verspätungen von mehr als drei Stunden oder bei Flugausfall Anspruch auf eine Entschädigung von 200 bis 600 Euro, je nach Flugstrecke. Die Höhe des Anspruchs ist unabhängig vom Ticketpreis.

Verpassen Sie einen Anschlussflug und werden Sie (oft automatisch und nur per Mail-Benachrichtigung) auf spätere Flüge umgebucht, lassen Sie sich am Service-Schalter der Airline den Grund der Verspätung schriftlich nennen.

Nach mehr als zwei Stunden unplanmäßiger Wartezeit am Flughafen haben Sie Anspruch auf Getränke und Snacks. Teils werden Verpflegungs-Gutscheine ausgeteilt, oder Sie können Essen und Trinken später teils in Rechnung stellen. Bei Verspätungen, die eine Übernachtung erfordern, muss die Fluggesellschaft eine Unterkunft zur Verfügung stellen und die Kosten dafür übernehmen.

3. Kompletter Storno: eigenmächtige Klärung notwendig

Kommt es zum Worst-Case-Szenario eines kompletten Stornos oder wird ein Flug Tage später oder früher angeboten, wird die Lage komplexer. Sicher ist, dass Sie das Recht auf einen Ersatzflug oder alternativ auf eine Erstattung des Flugpreises haben.

Viele Kunden denken allerdings, dass die Airline auch die Charter des Bootes ersetzen muss, wenn sie storniert, doch das ist fast nie der Fall. Denn Charter-Törns sind oft keine Pauschalreisen, sondern Mietverträge, wodurch der Kunde dann auf den Kosten sitzen bleibt. In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob es an dem ursprünglich geplanten Flugtag noch Flüge anderer Airlines zu ihrem Ziel gibt. Ist das der Fall, kann man entweder verlangen, dass die Airline diese bucht, oder einfach selbst buchen und der Airline später die Kosten in Rechnung stellen. Denn mit dem einseitigen Storno oder dem Angebot eines Fluges viel später ist die Airline nicht aus der Haftung.

Wenn die Agentur auch den Transfer, einen Skipper und mögliche weitere Serviceleistungen bucht, kommt das Angebot schon sehr in die Nähe einer Pauschalreise und damit auch der Veranstalter-Haftung. Das Problem: Fällt der Törn flach, muss der Kunde dies über den Klageweg im Einzelfall im Nachhinein prüfen lassen. Ein aufwändiges, langwieriges Verfahren mit unsicherem Ausgang.

Um sich gegen diesen Fall abzusichern, empfiehlt sich eine Reiserücktritts- und Abbruchversicherung.

4. Gepäckverlust: Vorsicht bei teurer Ausrüstung

Kommt das Gepäck nicht, darf der Kunde vor Ort Hygieneartikel und die notwendigste Kleidung einkaufen und später der Airline in Rechnung stellen. Der Wert für Koffer und Inhalt ist auf maximal 1.500 Euro begrenzt, sollte das Gepäck nicht mehr auffindbar sein. Allerdings wird nur der Zeitwert ersetzt, nicht der Neupreis. Taucht der Koffer später wieder auf, muss er zum Kunden geliefert werden.

Wer seine persönliche Rettungsweste, Ölzeug oder Handfunkgerät mitführt, sollte bewusst entscheiden, ob diese teure Ausrüstung unbedingt ins aufgegebene Gepäck gehört. Kommen solche Gegenstände abhanden, wird die Erstattung kompliziert, weil diese Ausrüstung oft nicht als zwingend notwendig erachtet wird.

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Die Hintergründe des Lufthansa-Streiks

Die wiederholten Streiks resultieren aus den laufenden Gehaltsverhandlungen auf Konzernebene. Diese betreffen laut ver.di etwa 25.000 Bodenmitarbeiter, die bei verschiedenen Unternehmen des Konzerns beschäftigt sind. Darunter die Deutsche Lufthansa, Lufthansa Technik, Lufthansa Cargo, Lufthansa Technik Logistik Services, Lufthansa Engineering and Operational Services und andere Tochtergesellschaften.

Im aktuellen Tarifkonflikt von ver.di und der Lufthansa kam es durch zwei Warnstreikwellen bereits zum Erliegen des Passagierverkehrs, jeweils für rund einen Tag. Im Kern hatte die Lufthansa ihr Angebot in den Verhandlungen vom 21. bis 22. Februar 2024 daraufhin nur an zwei Punkten verbessert. Dabei handelt es sich um die Reduzierung der Nullmonate und eine Gehaltserhöhung von 0,5 Prozent.

Die Laufzeit ihres Angebots verlängerte die Fluggesellschaft jedoch um weitere drei Monate auf insgesamt 28 Monate. Damit bleibt die Forderung der Gewerkschaft nach einer Gehaltserhöhung von 12,5 Prozent oder mindestens 500 Euro pro Monat unerfüllt. Vor der geplanten fünften Tarifrunde am 13. und 14. März will die Dienstleistungsgewerkschaft den Druck auf die Fluggesellschaft mit dem Streik nun also erhöhen.

Was fordern die Luftsicherheitskräfte?

In den Verhandlungen für das Sicherheitspersonal möchte ver.di den Arbeitgebern klarmachen, dass das vorliegende Angebot nachgebessert werden muss. Trotz fünf Verhandlungsrunden mit dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) konnte bisher keine Einigung über höhere Gehälter für die etwa 25.000 Angestellten in dieser Branche erzielt werden. Die Verhandlungen setzen sich am 20. März fort.

Außerdem wird das vorgeschlagene Modell zur Überstundenregelung kritisiert, da es von den Mitarbeitern verlangt, mehr als anderthalb Monate Überstunden ohne zusätzliche Bezahlung zu leisten. Ver.di setzt sich für einen Stundenlohnzuwachs von 2,80 Euro ein und Überstundenzuschläge schon ab der ersten Stunde Mehrarbeit.


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Max Gasser

Max Gasser

Social Media Redakteur

Nur wenige Meter von den Ufern des Bodensees entfernt aufgewachsen, fand Max Gasser schon früh an Bord des familieneigenen 15er Jollenkreuzers. Nach aktiver Regattalaufbahn erfüllte er sich mit dem Kauf einer foilenden Motte einen Kindheitstraum, den er heute mit einem neueren Boot lebt. Journalistisch trat er als freier Mitarbeiter erstmals bei einem lokalen Wasserportmedium in Erscheinung und absolvierte dann ein Praktikum bei der YACHT, welches ihm zunächst sein Volontariat und darauffolgend den Job als Redakteur in der Wasserport Digital Redaktion verschaffte.

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