YACHT-Redaktion
· 12.06.2023
Mehrere Segler dürften in nächster Zeit mit bangem Blick in den Briefkasten schauen. Ihnen drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 450 Euro, weil sie Mitte Mai zu nah an einen LNG-Tanker herangesegelt waren, der auf der neu eingerichteten LNG-Reede vor Rügen lag. Das damit einhergehende Abstandsgebot gilt seit dem 8. Mai. Es ist allerdings noch längst nicht allen Seglern bekannt.
Die für den betroffenen Seebereich zuständige Wasserschutzpolizei-Inspektion Sassnitz hat daher das vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee erlassene Annäherungsverbot selbst noch einmal in der Öffentlichkeit publik gemacht. Das Problem: An allen LNG-Terminal-Standorten entlang der deutschen Nord- und Ostseeküste sowie auf der Elbe gelten andere Abstandsregeln. Das sorgt zwangsläufig für Verwirrung.
Der Grund dafür: Die jeweils zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter müssen einerseits die Betriebssicherheit des Flüssiggas-Umschlags gewährleisten. Andererseits sollen die Einschränkungen für die übrige Schifffahrt so gering wie möglich bleiben. Und mancherorts lassen es die Gegebenheiten gar nicht zu, großräumige Bereiche um die Terminals oder Reeden zu sperren. Ein schwieriger Spagat für die Behörden. Bislang gibt es Terminals in Wilhelmshaven, Brunsbüttel und Lubmin sowie Reeden östlich vor Rügen und im Süden des Greifswalder Boddens. In Wilhelmshaven gab es während der Bauphase einen Sperrbereich, der Ende April wieder aufgehoben und durch eine Tankerschutzzone ersetzt wurde. Heißt: Andere Schiffe müssen zum am Terminal liegenden Tanker 300 Meter Abstand zum Fahrwasser hin wahren.
Ähnliches gilt in Brunsbüttel. Wegen des engeren Elbfahrwassers sind es dort aber nur 250 Meter. An den Reeden sind die Sperrzonen größer. Sie beziehen sich zudem auf die dort ankernden Schiffe, nicht auf die Grenzen der Reeden! Beim Passieren der Terminals gilt darüber hinaus eine Hörwache auf UKW-Kanal 68 für mit Funk ausgestattete Boote. Das Befahrensverbot wird zudem regelmäßig über UKW-Sprechfunk von den Verkehrszentralen bekannt gegeben. Und es wird überwacht, von den Verkehrszentralen sowie von einem Wachschiff auf See.
Claudia Thoma: Bei schwimmenden LNG-Terminals mit Regasifizierungsanlagen wie in Wilhelmshaven, Brunsbüttel oder Lubmin werden mit Hilfe von Gutachten zur Ausbreitung des Gases bei unvorhergesehenem Ladungsaustritt bestimmte Gefährdungsbereiche identifiziert und entsprechende Sicherheitszonen um die Anlagen herum eingerichtet.
Bei der Lubmin- und der Nordperd-Reede wurden die Sicherheitszonen von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes festgelegt, um den ruhenden Verkehr von fahrenden Schiffen zu trennen. Die unterschiedlichen Abstände ergeben sich hier beispielsweise durch die Art und Größe der Schiffe sowie einen möglichen Umschlag von Schiff zu Schiff.
Sportboote müssen grundsätzlich zu Schiffen, die gefährliche Güter transportieren, also auch zu LNG-Tankern, ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.