Winterlager in der Halle oder auf der Freifläche sind nicht nur teuer, sondern auch heiß begehrt. Und so wundert es nicht, dass mehr und mehr Eigner einen Winterplatz im Wasser in Erwägung ziehen. In Skandinavien oder in den Niederlanden ist das ohnehin gelebte Praxis, warum also nicht auch bei uns in Deutschland! Zumal die vergangenen Winter mild waren. Was also muss bei einem Winterlager im Wasser beachtet werden?
Längst nicht alle Yachthäfen bieten Winterliegeplätze an. Vielerorts werden die Stege sogar aus dem Wasser geholt. Andere hingegen sind ganzjährig geöffnet. Wichtig ist, dass die Anlage gut geschützt ist: vor Sturm und Wellen, vor starker Strömung, vor dem Schwell vorbeifahrender Schiffe und vor Eisgang. Vergleichsweise ungefährlich ist dagegen eine dünne Eisdecke. Schollen, die von Wind und Strom übereinandergestapelt werden und gegen den Rumpf drücken, können dagegen größere Schäden verursachen.
Ferner muss die Infrastruktur des Winterhafens zur geplanten Nutzung passen. Strom ist zwar fast überall vorhanden, doch die Wasseranschlüsse auf den Stegen werden meist abgestellt. Und soll im Frühjahr oder Herbst das Schiff aus dem Wasser gehoben werden, um Wartungsarbeiten am Unterwasserschiff zu erledigen oder neues Antifouling zu streichen, muss ein Kran vorhanden sein, der auch im Winter in Betrieb bleibt. Stehen größere Arbeiten an, lohnt sich ein Winterquartier mit angegliedertem Werftbetrieb. Das sollte bei der Anmietung des Liegeplatzes besprochen werden.
Neben der Tatsache, dass vielerorts Winterlager an Land ausgebucht sind, bietet der Winter im Wasser einen Preisvorteil. In der Tat werden nur 50 Prozent der Kosten für einen Sommerliegeplatz fällig oder gar noch weniger; kein Vergleich zur Rechnung, die für das Kranen im Herbst und Frühjahr und den Platz in einem Frei- oder Hallenlager anfällt. Doch Hans Jaich, Mitgeschäftsführer der neun Im-Jaich-Yachthäfen an der deutschen Nord- und Ostseeküste, relativiert: „Wir empfehlen dennoch, das Schiff einmal im Jahr aus dem Wasser zu holen. Bei dem ein oder anderen haben wir sogar darauf bestanden.“ Er verweist darauf, dass die Verantwortung, beim Boot nach dem Rechten zu sehen, beim Eigner bleibe, zum Beispiel bei Sturm oder Hochwasser. Rechtlich betrachtet handelt es sich bei einem Liegeplatzvertrag nämlich in der Regel um einen Mietvertrag und nicht um einen Lager- oder Verwahrungsvertrag.
Rechtsanwalt Dr. Heyko Wychodil erläutert dazu: „Der Mieter, also der Eigner, hat das Recht zur Nutzung der bereitgestellten Fläche, also des Liegeplatzes. Der Vermieter oder Hafenbetreiber hat lediglich Pflichten zu erfüllen, die den Betrieb des Hafens betreffen. Wenn es zum Beispiel starke Wasserstandsänderungen gibt, kann er nichts dafür. Der Eigner muss sich um die daraus entstehenden Folgen kümmern.“ Auch das Risiko von Einbruch und Diebstahl liege beim Mieter des Liegeplatzes.
Für Eigner bedeutet das, dass sie sich wie im Sommer auch Gedanken darüber machen müssen, wer im Winter regelmäßig, vor allem aber bei Sturm oder Frost nach dem Boot schaut, sofern sie das nicht selbst tun können. Hafenmeister sind dazu nicht verpflichtet, ohnehin arbeiten viele nur im Sommer. An manchen Steganlagen ist in der kalten Jahreszeit niemand im Dienst.
Hafenbetreiber bieten mitunter Zusatzdienste an, zum Beispiel bei Sturm und Wasserstandsänderungen nach den Leinen zu schauen. Ist dies vertraglich vereinbart und kommt der Hafenbetreiber dem nicht nach, würde er im Schadensfall haften, so Rechtsanwalt Wychodil.
Auch hinsichtlich der Versicherung ist es wichtig, dass Eigner ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Geschehe dies nicht, betont Dirk Hilcken, der beim Versicherungsvermittler Pantaenius für die Vertriebskoordination zuständig ist, bestehe das Risiko, dass ein Versicherer das als grob fahrlässig bewerte und die Schadensregulierung entsprechend mindere.
Sinnvoll sei es, mit der eigenen Versicherung zu klären, ob sich der Deckungsschutz wie bei Pantaenius auf das Winterlager im Wasser erstrecke oder ob genau das und mögliche Folgeschäden ausgeschlossen seien. Hilcken rät darüber hinaus: „Ein Eigner sollte immer vom Worst Case ausgehen. Der letzte Winter war zwar mild, aber wer sagt, dass der kommende Winter wieder so wird?“
Ist die Entscheidung für einen Winter im Wasser und einen Hafen gefallen, steht die richtige Vorbereitung des Bootes an. Sie hängt unter anderem von der geplanten Nutzung ab. Lässt man das Schiff allein aus Kostengründen und mangels erfolgreicher Suche nach einem Lager an Land im Wasser und ist eine Nutzung nicht geplant, empfiehlt es sich, das Schiff sorgfältig einzuwintern: Segel, Persenninge, Sprayhood und Kuchenbude sollten abgeschlagen und nicht benötigte Ausrüstung an Deck demontiert werden. Nach Möglichkeit sollten auch Schoten und Fallen von Bord genommen, gereinigt und trocken gelagert werden.
„Feuchtigkeit in Kombination mit Frost ist ein Feind für die Materialien“, sagt Jens Nickel, Inhaber der Segelmacherei Stade. Grundsätzlich spreche aber im Fahrtenseglerbereich nichts dagegen, Segel auch im Winter angeschlagen zu lassen, wenn der Eigner weiterhin segeln möchte. „Bei ganzjähriger Nutzung ist ein guter UV-Schutz besonders wichtig“, sagt Nickel.
Laminatsegel sollten aber in jedem Fall abgeschlagen werden, da sie die Kombination aus Nässe und Frost nicht vertrügen. Wenn man Kuchenbude und Sprayhood auch im Winter nutzen will, sei das indes kein Problem. Aber: „Wenn sie zwölf statt sechs Monate im Jahr genutzt werden, muss man natürlich mit einem früheren Verschleiß rechnen“, so Nickel.
Zur weiteren Wintervorbereitung gehört, den Anker und die Kette von Salz und Schmutz zu reinigen und empfindliche Holzteile abzubauen oder mit einer sicher gespannten Plane abzudecken. Unter Deck werden Polster hochgestellt oder von Bord genommen, die Batterien voll geladen, die Bilge geleert, Schapps und Türen geöffnet. Wer nicht regelmäßig an Bord ist, um zu lüften oder gar zu heizen, sollte zumindest einen Luftentfeuchter mit Granulat ins Schiff stellen. Und spätestens, wenn anhaltender Frost im Anmarsch ist, muss die Maschine eingewintert, die Seeventile mit Frostschutz befüllt und die Wassertanks geleert werden.
Wird das Schiff hingegen im Winter weiterhin regelmäßig genutzt und damit gesegelt oder sogar dauerhaft bewohnt, fällt die Vorbereitung entsprechend geringer aus. Dann aber sollte die landseitige Infrastruktur stimmen. Dazu zählen neben Strom, Wasser und geöffneten Sanitäranlagen auch Kran- oder Slip-Möglichkeiten.
Wer sich für ein Winterlager im Wasser entscheidet, spart nicht nur Geld; er profitiert auch von Segeltagen zu einer Jahreszeit, wenn die meisten an Land stehen. Vielleicht ist sogar ein Silvester- oder Neujahrstörn drin. Liegt das Schiff in der Nähe des Wohnorts, steht gemütlichen Abenden oder Wochenenden an Bord, während es draußen stürmt und oder schneit, nichts im Weg.
Gegen den Platz im Wasser spricht, dass Winterstürme oder gar Eisgang Schäden am Schiff hinterlassen können. Auch wenn aufwändige Refit-Arbeiten geplant sind, ist ein Winterlager im Wasser eher nicht geeignet. Entscheidet man sich jedoch für das Experiment, kann die Zeit am Steg ein tolles Erlebnis werden. Die Saison ist dann schließlich doppelt so lang wie sonst.