Segeln für EinsteigerMit diesem Leitfaden gelingt der Bootskauf

Fabian Boerger

 · 21.05.2025

Bei einer Bootsbesichtigung muss planvoll vorgegangen werden. Am besten eine Checkliste vorbereiten und sich Zeit nehmen.
Foto: YACHT/N. Krauss
Der Weg zur eigenen Yacht ist oft hürdenreich und fehlerbehaftet. Unsere Entscheidungshilfen und Tipps zur Probefahrt sowie rechtlichen Aspekten machen die Kaufphase und Bootskauf zum Vergnügen.

Das richtige Boot zu finden ist schwierig. Gelinde gesagt. Denn die erste Hürde auf dem Weg zum Eigner stellt schon die Entscheidung für den Bootstyp dar. Hunderte scheinbar attraktive Möglichkeiten – vom günstigen Kleinkreuzer bis zur erschwinglichen Fahrtenyacht – bietet der Gebrauchtbootmarkt, der für viele schon aus finanziellen Gründen eine gute Alternative zum Neukauf ist. König unter den Suchenden ist, wem schon immer ein Traumschiff vorschwebte. Steht seit Langem fest, dass es einmal eine Hallberg-Rassy 352, eine Luffe 40 oder ein Folkeboot sein soll, schrumpft die Zahl der infrage kommenden Boote schnell auf eine überschaubare Anzahl.


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Alle anderen Eigner in spe ringen mit einem Problem. Sie haben die Qual der Wahl angesichts der vielen Möglichkeiten. Soll die Suche nicht in jahrelangem Wälzen von Anzeigen, zahllosen Kilometern auf der Autobahn, frustrierenden Besichtigungsterminen oder gar in einem Fehlkauf enden, lohnt es sich, zunächst etwas Zeit in die Wahl des richtigen Bootstyps zu investieren. Als langjähriger Segler mit Erfahrung auf verschiedenen Booten ist die – vielleicht unbewusste – Entscheidung für oder gegen einige Modelle möglicherweise längst gefallen.

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Gibt es das “perfekte” Schiff?

Doch gerade für Einsteiger und all diejenigen, die zum ersten Mal ein eigenes Boot kaufen, macht es Sinn, nach Plan vorzugehen. Zwei Aspekte sind dabei wesentlich. Zum einen gibt es das perfekte Schiff ebenso wenig wie die Eier legende Wollmilchsau, die viele in Bootsform suchen. Bei Schietwetter im Deckssalon sitzen, aber dennoch das Revier mit dem Boot auf dem Trailer flexibel wechseln können, das wird nicht funktionieren. Jedes Schiff bleibt nun mal ein Kompromiss. Zugleich ist mit fast jedem Boot fast alles möglich und letztlich nur von Budget und persönlichen Vorlieben abhängig: Eine Weltumsegelung funktioniert auf einem sieben Meter langen Kunststoffboot ebenso wie ein Familienurlaub im Binnenland auf einer 38-Fuß-Stahlyacht. Wie empfehlenswert solche Vorhaben sind, sei dahingestellt.


Machen Sie den Test: Das richtige Boot für den passenden Eigner

Wohin? Mit wem? Sportlich oder bequem? Am Anfang der Bootssuche stehen diverse Fragen an einen selbst. Hier geht es zum interaktiven Test!


Grundsätzlich sollte der Bootstyp zum Zweck passen, für den er angeschafft wird. Also zu Erfahrung, Größe, Nutzungsverhalten und Vorlieben der Crew sowie zu den kurz- oder langfristigen Plänen und natürlich zum Revier. Ein Schiff mit 1,80 Meter Tiefgang für die Ostfriesischen Inseln als Heimatrevier anzuschaffen, wäre unklug. Und eine leichte, schnelle Yacht mit Ausrüstung für eine Langfahrt zu überfrachten, würde ihre guten Segeleigenschaften zunichtemachen. Möglich ist beides, aber mit dem richtigen Boot für die eigenen Pläne wird man mehr Freude haben.

Die Erwägungen, um die es bei der strukturierten Bootssuche gehen sollte, erinnern ein wenig an die „W-Fragen“, die im Erste-Hilfe-Kurs für das Absetzen eines Notrufs geübt werden – wo, wer, wie und so weiter. Genau das sind auch die Fragen, auf die es bei der Bootssuche ankommt und die das nebenstehende Diagramm verdeutlicht: Wo soll gesegelt werden, wie und mit wem?

Das Revier der Wahl, meist abhängig vom eigenen Wohnort, ist ein erster guter Filter bei der Suche nach dem passenden Boot. Soll es binnen gesegelt werden, an IJsselmeer, Nordsee- oder Ostseeküste liegen, seinen Liegeplatz im Mittelmeer oder sogar in der Karibik haben? Will die Crew damit vielleicht irgendwann auf Langfahrt gehen? Außerdem wichtig: Wie soll das Boot genutzt werden? Sind Tages- oder Wochenendausflüge ohne Übernachtung an Bord geplant? Dann spielen Kojen, Toilette und Pantry vielleicht eine untergeordnete oder gar keine Rolle. Anders als bei einem Schiff, mit dem es wochenlang in den Urlaub oder jahrelang auf Reise gehen soll.

Ein dritter Aspekt, der ganz zu Anfang jeder Bootssuche realistisch hinterfragt werden sollte, ist das Budget: Für welchen Schiffstyp reicht es, ohne dass man auf ein vermeintliches Schnäppchen mit Reparaturstau zurückgreifen muss – und am Ende doch noch zu viel investiert? Oder soll es eventuell ein neues Boot werden?

Was muss vorm Bootskauf gecheckt werden?

Haben diese Überlegungen schließlich zu einem Bootstyp geführt und wurde dieser neu bei der Werft oder gebraucht in einem Anzeigenportal gefunden, gilt es die Yacht genau zu begutachten. Bei neuen Booten muss herausgefunden werden, ob das Boot zu den eigenen Vorstellungen passt. Bei Gebrauchtbooten muss zusätzlich auch der Zustand überprüft werden.

Das Wort Probefahrt ist dabei wörtlich zu nehmen, nicht alles lässt sich in der Box oder an Land checken. Dafür heißt es Leinen los! Aber der Reihe nach. Segelboote sind extrem komplex, es hängt im Zweifel von nur einem verbogenen Splint ab, ob der Mast steht oder fällt. Unzählige Kleinigkeiten können zu teuren Reparaturen oder sogar zu gefährlichen Seenotfällen führen. Deswegen ist es wichtig, strukturiert vorzugehen. Sicherheit ist dabei prioritär gegenüber Komfortmerkmalen zu behandeln. Es ist besser, schnell ein undichtes Seeventil zu identifizieren als die kaputte Kühlschrankbeleuchtung Zudem ist es einfacher, in Kategorien vorzugehen, die Bereiche Bootsbau, Antrieb, Rigg, Elektrik und Installation gesondert zu betrachten.

Der erste Blick geht in die Bilge. Unterm Kran Standard, aber auch bei einem schon länger schwimmenden Boot lohnt sich das. Dabei muss etwas Wasser nicht direkt ein Alarmsignal sein. Aber es ist wichtig, dass gegebenenfalls der Unterschied beim zweiten Blick nach der Probefahrt auffällt. Dabei auch die Motorbilge anschauen, ob die Maschine während der Fahrt Öl, Kühlmittel oder Kraftstoff verliert. Ebenfalls in der Bilge finden sich die Kielbolzen. Hier ist besonders bei der ersten Besichtigung genau hinzuschauen. Nachträglich aufgetragene Dichtmasse etwa ist ein Alarmsignal. Seeventile auf Korrosion, Wasserspuren und leichte Bedienbarkeit überprüfen. Auch die Schlauchanschlüsse nicht vergessen, sind die Schellen fest?

Meist hinter den Salonpolstern oder in einem Stauraum finden sich die Unterzüge der Püttinge. Häufiges Problem sind Leckagen, Systeme mit Spannern müssen ordentlich festgezogen sein. Ein Blick auf die Steuerung kann zeigen, ob die Ruderlager zu viel Spiel haben (alles jenseits von zwei Millimetern ist nicht gut) und die Steuerseile bei Anlagen mit Rad über genug Spannung verfügen.

Probefahrt wörtlich nehmen

Soll es dann für die Probefahrt aus der Box gehen, rückt zuerst der Dieselantrieb in den Fokus. Springt die Maschine gut an? Kommt direkt ein Kühlwasserstrahl aus dem Auspuff, und wie sehen die Abgase aus? Bei kaltem Motor darf es auch mal etwas mehr Abgas sein, allerdings nur kurz und weder weiß noch sehr schwarz. Ersteres deutet auf unsaubere Verbrennung und Letzteres auf eine Maschine hin, die zu viel Öl verbrennt. Direkt im Hafen kann Anfahren mit gelegtem Ruder und Aufstoppen probiert werden. Dabei zeigt sich, ob prompt die gewünschte Leistung kommt. Außerhalb des Hafens dann auf Marschfahrt, also etwa 75 Prozent der Maximaldrehzahl gehen. Hier sollte die Geschwindigkeit ungefähr Rumpfgeschwindigkeit erreichen. Liegt sie deutlich darunter, kommt entweder nicht genügend Leistung vom Antrieb, oder der Propeller passt nicht zum Boot. Ebenfalls interessant ist, wie die Maschine klingt. Ein gleichmäßiger runder Lauf ist wünschenswert, geringe Vibrationen und wenig Krach.

Unter Segeln lässt sich die Ruderanlage auch besser beurteilen als mit Motor. Angeströmt vom Propeller kann ein leichtes Ruckeln normal sein, unter Segeln deutet es auf ein Problem hin. Mit etwas Druck in den Segeln hilft zudem ein Blick entlang des Mastes. Auch wenn er im Hafen gerade steht, erscheint ein ungünstiger Riggtrimm unter Last. Eine s-förmige Biegung seitlich oder lose Leewanten sind deutliche Zeichen. Zudem ist ein leichter Lauf der Fallen wünschenswert. Geht es schwer, können Umlenker und Tauwerk verschlissen sein. Das Rigg lässt sich am besten bei gelegtem Mast inspizieren. Ansonsten muss mit einem Bootsmannstuhl aufgeentert und geschaut werden. Splinte, Bolzen, Schrauben, Terminals und dort besonders die Verpressungen und der Draht darüber sind Stellen, an denen sich Probleme zeigen können. Steht ein einzelnes Kardeel aus dem Want, muss der Draht erneuert werden. Korrosion an Stellen, wo Edelstahlbeschläge auf dem Aluprofil befestigt sind, ist ein Alarmsignal.

Zweitmeinung vor Bootskauf einholen

Die Beschaffenheit der Oberflächen an und unter Deck sowie Installation und Elektrik bedürfen der genauen Analyse. Generell sollte vor dem Kauf auch ein Gutachter den eigenen Eindruck vom Schiff bestätigen können. Die zweite Meinung des Experten ist immer hilfreich, um schwer erkennbare Schäden auszuschließen. Ein umfangreiches Gutachten kann bis zu 2.000 Euro kosten, sollte also nur bei wirklicher Kaufabsicht in Anspruch genommen werden. Dann ist das Geld aber gut investiert, da mit dem Wissen über Mängel entweder von einem Fehlkauf Abstand genommen werden oder der Preis nachverhandelt und zukünftige Reparaturen berücksichtigt werden können. Damit hat sich das Geld für den Gutachter meistens direkt gelohnt.

Soll gekauft werden, gibt es neben dem Vertrag noch weitere Dinge zu klären. Bei Gebrauchtbooten müssen genaue Eigentumsverhältnisse sichergestellt und klar sein, dass die Mehrwertsteuer gezahlt wurde. Zudem sind alte Rechnungen über Reparaturen und Neuanschaffungen sehr hilfreich, um den Wartungszustand des Bootes noch besser einschätzen zu können. Auch braucht die Yacht nach der Übernahme eine Versicherung. Im Kaufvertrag muss klar geregelt werden, wer im Fall eines später entdeckten Schadens haftet. Zudem sollte in einem Übergabeprotokoll die Ausrüstung dokumentiert werden. Wird eine neue Yacht bei einer Werft oder einem Händler bestellt, empfiehlt es sich, die Anzahlung bei einer Bank absichern zu lassen.

Ist das richtige Boot gefunden, begutachtet und gekauft, kann das Abenteuer beginnen.

Diese rechtlichen Punkte sind beim Bootskauf zu beachten

Der Experte: Dr. Heyko Wychodil – der Hamburger Anwalt und Segler nimmt in der YACHT regelmäßig Stellung zu Rechtsangelegenheiten rund um den Segelsport.Foto: PrivatDer Experte: Dr. Heyko Wychodil – der Hamburger Anwalt und Segler nimmt in der YACHT regelmäßig Stellung zu Rechtsangelegenheiten rund um den Segelsport.

Finanzielle Sicherheit lässt sich einrichten

Anzahlungsbürgschaften bei der Bestellung einer neuen Yacht können sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Worauf vor allem geachtet werden sollte, ist die Erklärung einer „selbstschuldnerischen Bürgschaft“, bei der die Bank auf eine Vorausklage verzichtet. Der Gläubiger kann dann nicht darauf verwiesen werden, erst einmal gegen den Hauptschuldner klagen zu müssen, um seine Forderung durch ein Gericht feststellen zu lassen. Auch in der Bürgschaft enthaltene Auszahlungsvoraussetzungen, die an den Verlauf eines Insolvenzverfahrens geknüpft werden, sind nachteilig. Denn verbindliche Entscheidungen des Insolvenzverwalters ziehen sich oft über sehr lange Zeiträume hin, und der Bürgschaftsgläubiger, also der Käufer, kann auf das Insolvenzverfahren ja auch kaum Einfluss nehmen.

In der Praxis hat es sich aus Käufersicht bewährt, dass die Bürgschaftsbank eine selbstschuldnerische Bürgschaft für die Rückzahlung der geleisteten Anzahlungen übernimmt, falls die Lieferung des Schiffs nicht „vertragsgemäß“ erfolgt. Auch sollten in der Bürgschaft individuelle Abstimmungen mit dem Kaufvertrag erfolgen, insbesondere hinsichtlich der Vereinbarung des Liefertermins. Der Käufer hat dann direkte Ansprüche gegen die Bank, falls der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug geraten sollte. Erst recht kann die Bank aus der Bürgschaft in Anspruch genommen werden, wenn die Fertigstellung des Schiffs wegen eines zwischenzeitlich beantragten Insolvenzverfahrens eingestellt worden ist.

Wirksamkeit einer Anzahlungsbürgschaft

Weiter ist darauf zu achten, dass die Bank in ihrer Bürgschaftserklärung auf sämtliche Einreden der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit verzichtet. Außerdem findet sich in Anzahlungsbürgschaften oft, dass sie zu einem von der Bank bestimmten Datum erlöschen sollen. Das wird häufig kurz nach dem vorgesehenen Auslieferungsdatum liegen. Da aber Liefertermine für Yachten vom Händler meist nicht mit exaktem Datum benannt werden, gerät er erst nach Mahnung mit Fristsetzung von mehreren Wochen in Verzug. Es besteht daher die Gefahr, dass eine Anzahlungsbürgschaft bereits erloschen ist, bevor der Käufer belegen kann, dass die Lieferung des Schiffs nicht vertragsgemäß erfolgt ist.

Bei einer zeitlich befristeten Bürgschaft sollte sich deshalb deren Wirksamkeit auf einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen nach dem vertraglich avisierten Liefertermin erstrecken. Für den Fall der vertragsgemäßen Übergabe des Schiffs endet die Bürgschaft regelmäßig durch die Rückgabe des Originals der Bürgschaftsurkunde an die Bank. Abzugrenzen ist die Anzahlungsbürgschaft von einer Gewährleistungsbürgschaft. Eine solche sichert – anders als die Anzahlungsbürgschaft – das Risiko des Käufers ab, falls sich später Mängel am Schiff herausstellen, der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung aber nicht nachkommt.

Im Serienschiffbau sind Gewährleistungsbürgschaften unüblich – anders bei Bauverträgen mit Werften für individuell im Kundenauftrag gefertigte Yachten.

Vorsicht, Fiskus!

Mehrwertsteuer für ein Schiff, die einmal in einem EU-Land bezahlt worden ist, wird bei der Weiterveräußerung von privat kein zweites Mal fällig. Auch dann nicht, wenn die Gebrauchtyacht anschließend in einem anderen EU-Land ihren neuen Heimathafen hat. Aber: Der Zoll verlangt einen Nachweis. Gut, wenn man dann die einstige Werftrechnung zumindest in Kopie vorzeigen kann. Ist sie nicht vorhanden, unbedingt den Verkäufer im Vertrag zusichern lassen, dass er die Steuer abgeführt hat. Auch wer ein gebrauchtes Boot in Deutschland kauft und es hier weiter segelt, also mit dem Zoll zunächst einmal nichts zu schaffen hat, sollte beim Kauf auf den Mehrwertsteuernachweis achten. Gerät man in eine Kontrolle von Zoll, Polizei oder Küstenwache, können die Beamten den Steuernachweis einfordern.

Für Yachten älter als Baujahr 1985 entfällt der Mehrwertsteuernachweis. Voraussetzung ist aber, dass ein Boot nicht längere Zeit, im Regelfall nicht über drei Jahre, im Ausland war, etwa auf Blauwassertörn oder in einem Nicht-EU-Staat wie Montenegro oder der Türkei. Als Nachweis über den ständigen Verbleib eines Bootes in einem EU-Land dienen alte Liegeplatzverträge oder gegebenenfalls auch Logbücher. Wird ein Schiff erstmals in die EU eingeführt, kommt man an der Umsatzsteuer nicht vorbei. Sie ist im ersten EU-Land fällig, in dem das Boot einklariert, zum dort gültigen Steuersatz, in Deutschland 19 Prozent.

Personenkontrolle

Vor dem Erwerb sollte sich der Käufer vergewissern, dass das Boot tatsächlich Eigentum des Veräußerers ist. Und ob dieser derjenige ist, der er vorgibt zu sein. Konkret heißt das, sich vom Gegenüber den Ausweis vorlegen zu lassen. Und zuvor zu prüfen, ob das Boot nicht etwa dem Ehegatten, einer Eigner- oder Erbengemeinschaft oder gar einer Bank oder Leasinggesellschaft gehört. Auf jeden Fall muss der Kaufvertrag die Zusicherung beinhalten, dass das Boot frei von Rechten Dritter ist.

Ferner einen Blick auf den letzten Kaufvertrag des Verkäufers werfen. Findet sich darin mehr als eine Unterschrift, müssen alle Eigentümer jetzt wieder dem Verkauf zustimmen. Im Idealfall ist ein Boot in einem deutschen Schiffsregister eingetragen. Das hat Grundbuchcharakter; wer dort als Eigentümer vermerkt ist, ist es auch. Da Fahrtenboote hierzulande aber meist nicht registriert werden, muss man sich mit anderen Dokumenten als Eigentumsnachweis begnügen, wie dem Bootsschein. Sie liefern ebenfalls Anhaltspunkte, besitzen aber keine rechtsverbindliche Auskunftskraft.

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