Lars Bolle
· 29.03.2017
Die Betrugsfälle beim Gebrauchtbootkauf und -verkauf nehmen zu. Mit einem neuen Trick wird versucht, Verkäufer hereinzulegen
Ein aktueller Fall ist Anlass, erneut auf Trickbetrug im Internet hinzuweisen.
Heiko Thölmann, Softwareentwickler aus Hamburg und Vorsitzender der 49er-Klassenvereinigung, möchte seine Bianca 431 verkaufen und hat sie in der Onlinebörse boats.com inseriert. Ende Februar dieses Jahres nimmt ein vermeintlicher Kaufinteressent Kontakt zu ihm auf.
Ramon R. (der Name wird hier verkürzt wiedergegeben, obwohl er sehr wahrscheinlich gefälscht ist) von der Elfenbeinküste (!) bekundet per Benachrichtigung der Verkaufsplattform Interesse und möchte nähere Angaben zum Boot.
Verkäufer Thölmann hatte vor zwei Jahren schon einmal mit Trickbetrug zu tun und ist deshalb vorgewarnt, vor allem aber wegen der dubios erscheinenden Adresse des Interessenten. Er macht sich dennoch den Spaß und tritt in eine Kommunikation ein.
Nach dem Erstkontakt stellt der Kaufinteressent R. Fragen, etwa, was denn der genaue Verkaufspreis wäre, ob es ein privater Verkauf sei oder über einen Vermittler, wie lange das Boot schon zum Verkauf stünde und wie lange es in Benutzung gewesen sei. Das Boot sei, Zitat: "das Traumboot meiner schönen Frau, und ich möchte sie nicht enttäuschen". Außerdem könne er das Boot nicht persönlich besichtigen und wolle deshalb auf diesem Wege sicher gehen, dass es in Ordnung sei. Auch könne er nicht bar bezahlen und würde die Kaufsumme nach erfolgreichem Deal überweisen.
"Diese Art der Fragen ist typisch für Trickbetrüger" sagt Kai Jaeger vom Kompetenz-Zentrum Bootskriminalität der Wasserschutzpolizeistation Konstanz. "Der Käufer täuscht Interesse vor, versucht, emotionale Gründe anzuführen, hat aber offensichtlich keine Ahnung vom Verkaufsgegenstand." Auch die Frage nach der Dauer des Inserats habe einen Hintergrund. "Verstärkt werden sogenannte 'Standuhren' ausgesucht, also Inserate, die schon länger online stehen und bei denen der Verkaufsdruck beim Verkäufer entsprechend hoch ist." Indizien für einen Betrug seien zudem der Kauf ohne Besichtigung und die bargeldlose Abwicklung.
Der Käufer erklärt sich mit allem einverstanden, schickt eine Kopie seines Reisepasses, wahrscheinlich gefälscht, sowie den unterschriebenen Kaufvertrag zurück. Daraufhin bekommt er vom Verkäufer Thölmann eine Bankverbindung genannt, um die Kaufsumme von 69.000 Euro zu überweisen.
Kurz darauf erhält Thölmann einen Überweisungsbeleg per E-Mail über 75.000 Euro sowie eine E-Mail des Käufers, dass er 6.000 Euro mehr als vereinbart überwiesen habe. Diese 6.000 Euro seien für den Spediteur, damit Thölmann diesen bei Abholung der Yacht bar bezahlen könne.
Kaum ist das Geld angeblich überwiesen (natürlich ist niemals etwas auf dem Konto eingegangen), bekommen Thölmann wie auch Käufer R. eine E-Mail, angeblich vom Finanzministerium der Elfenbeinküste. Dort sei die hohe Überweisung des Herrn R. aufgefallen, diese sei jedoch nicht konform mit diversen angeblichen Transaktionsgesetzen und Steuerrichtlinien. Um die Legalität der Transaktion prüfen zu können, sei das Ausfüllen einer entsprechenden Erklärung sowie, jetzt kommt es, die Überweisung von 2.995 Euro nötig. Nachdem die Rechtmäßigkeit des Geschäftes festgestellt sei, werde das Geld natürlich zurückerstattet.
Käufer R. bittet Verkäufer Thölmann, er möge sich doch wegen dieser Summe ganz schnell bei ihm melden, denn er wolle gleich am nächsten Tag im Ministerium vorstellig werden.
Thölmann bricht den Kontakt ab.
Diese Masche scheint neu zu sein. Bekannt war bisher der umgekehrte Fall. Verkäufer locken mit angeblich sensationellen Preisen, meist aus emotionalen Gründen, wie einem Todesfall des Vorbesitzers, eines dringenden finanziellen Engpasses oder Ähnlichem.
"Oftmals sind solche Anzeigen Kopien tatsächlicher Inserate und auch mehrfach mit demselben Inhalt zu finden, allerdings mit wechselnden Standorten", sagt Kai Jaeger. So wird der Kaufinteressent schon wegen der örtlichen Nähe geködert. "In der Späteren Kommunikation wechselt dann oft der Standort, plötzlich befindet sich das Boot aus vorgeschobenen Gründen vielleicht in Großbritannien. Dort kann es der Interessent aber nicht mehr besichtigen."
Sobald das Geschäft dann kurz vor dem Abschluss scheint, bittet der Verkäufer dann um die Überweisung einer Summe, wofür verschiedenste Gründe angegeben werden.
Solcherlei Art Betrug kennen wir aus vielen Bereichen, etwa bei Motorrädern oder PKW, aber auch bei Booten", so Jaeger. "Meist handelt es sich um hohe Kaufsummen, bei den vorab geforderten Beträgen aber nur um niedrige vierstellige, sodass sie im Vergleich mit dem Gesamtgeschäft niedrig erscheinen."
Der vorliegende Fall, bei dem ein Verkäufer von einem betrügerischen Käufer kontaktiert wird, sei dagegen eine neuere Variante.
Gerade jetzt müssten Verkäufer wie Käufer besonders auf der Hut sein. "Wir verzeichnen solchen Trickbetrug in Wellenbewegungen", so Jaeger. Offenbar legen die Betrüger eine Pause ein, wenn ihre aktuelle Masche zu bekannt geworden ist, und kommen einige Zeit später mit einer abgewandelten Form zurück. Gerade steige die Welle wieder an, die Anzeigen lägen laut Jaeger momentan höher als noch im Januar.
Um sich vor Betrug zu schützen, rät Jaeger zu gesundem Menschenverstand und normaler Vorsicht. Sobald auch nur der Verdacht eines Betruges bestünde, etwa wegen dubioser Adressen oder Namen, oder, vor allem bei einer Yacht, dem Kauf, ohne das Boot gesehen zu haben oder besichtigen zu können, sollte man die Finger von solchen Geschäften lassen. Ein gutes Mittel sei auch, den Kontakt mit der anderen Partei möglichst in die Länge zu ziehen, immer wieder nachzufragen, möglichst genau. Manche Betrüger verlören dann schnell das Interesse oder würden sich durch mangelnde Sachkenntnis entlarven.
Wer sich unsicher sei, könne sich aber auch direkt an Jaegers Dienststelle wenden. "Aber bitte, bevor Geld gezahlt wurde. Hinterher können wir oft auch wenig machen", so Jaeger. Vorteilhaft wäre es auch, wenn bereits einige Kommunikation stattgefunden habe und es Dokumente gäbe, wie Ausweiskopien oder Ähnliches, diese könne man leicht auf Echtheit prüfen.
Doch auch die Beratung von dieser Seite reicht manchem letztlich nicht. "Unser Rekordhalter ist ein Käufer", so Jaeger, "der drei Mal Geld bezahlt hat, zusammen 5.000 Euro, die letztlich weg waren. Geiz ist eben manchmal nicht geil."
Kontakt:
Kompetenz-Zentrum Bootskriminalität B.-W.
bei der Wasserschutzpolizeistation Konstanz
Stromeyersdorfstr. 7
78467 Konstanz
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