Zum Inventar gehören alle von der Schifffahrtskontrolle vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände (ohne Rettungwesten), Belegtrossen, Fender und umfangreiches Tauwerk sowie Geschirr, Besteck, eine Nespresso-Maschine, ein elektrischer Wasserkocher, Tempur-Matratzen, ein Port-à-Poti.